Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Procurement of one oceangoing tug (Beschaffung eines Hochseeschleppers)
Q/S2BT/PA110/OA651
Schiffe (34510000)
Lieferauftrag
Gegenstand der Beschaffung ist der Kauf von einem gebrauchten,
marktverfügbaren Hochseeschleppern. Dieser
Hochseeschlepper muss in der Lage sein, Schiffe mit einer
Volllast von bis zu 21.000 Tonnen im Seegebiet A3 bis zum
sicheren Hafen zu schleppen.
II.2)
Beschreibung
Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02, NUTS 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Gegenstand der Beschaffung ist der Kauf einesi gebrauchten, marktverfügbaren
Hochseeschleppers. Dieser Hochseeschlepper muss in der
Lage sein, Schiffe mit einer Volllast von bis zu 21.000 Tonnen
im Seegebiet A3 bis zum sicheren Hafen zu schleppen.
Zur Unterbringung der Besatzung nebst einzuschiffendem Personal
soll der Hochseeschlepper eine Kapazität von mindestens 25
Kojen aufweisen.
Der Hochseeschlepper muss eine gültige Klasse gemäß einer
in Deutschland anerkannten Klassifizierungsgesellschaft haben
und nach dem Standard der Deutschen Flagge betrieben
werden.
Die Höchstkosten für die Beschaffung des Schleppers sind EUR 11,9 Millionen ohne Umsatzsteuer.
Die Beschaffung beinhaltet:
- ein Hochseeschlepper mit einem Arbeitsboot, Einrichtungen
und Schleppausrüstung
- Schiffs- und Material Dokumentation
- einer Ausbildung für 10 Personen
Laufzeit in Monaten: 3
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formblatt BAAINBw B-V 034 )
• Eigenerklärung Bezug Russland
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
29.06.2023
13:00
- Englisch (EN)
09.10.2023
29.06.2023
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22.06.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.