Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
an die oben genannten Kontaktstellen.
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gewerblicher Rechtsschutz
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Open-House-Verfahren - Rahmenverträge über die Indexierung von Patentschriften für die Bereiche Waschmittel und Kosmetika bzw. metallische Werkstoffe und Glaszusammensetzungen
BUL 55/23
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (75000000)
Dienstleistungen
Zentrale Dienste des Auftraggebers sind die Prüfung und Erteilung von Patenten, die Prüfung und Eintragung von Marken, Gebrauchsmustern und Designs, die Verwaltung von Schutzrechten und die Information der Öffentlichkeit darüber. Der Auftraggeber bietet außerdem wirksame Schutzmöglichkeiten für technische Erfindungen, Marken und Produktdesigns und die notwendigen Instrumente, um geistiges Eigentum gegen unerwünschte Nachahmung zu verteidigen.
Weitere allgemeine Informationen zum Auftraggeber können dem Internetauftritt des Auftraggebers unter https://www.dpma.de entnommen werden.
Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben ist die Arbeitsfähigkeit des DPMA von erheblicher Bedeutung. In diesem Zusammenhang kommt der sog. Indexierung von Patentschriften eine erhebliche Bedeutung zu.
Das DPMA führt daher das Open-House-Verfahren für die Beauftragung von nicht exklusiven Indexierungsleistungen von Patentschriften in den Bereichen metallische Werkstoffe und Glaszusammensetzungen bzw. Waschmittel und Kosmetika durch.
Nahe Informationen finden Sie in den Open-House-Unterlagen und dem veröffentlichten Kurzleitfaden.
II.2)
Beschreibung
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (75000000)
Waschmittel (39831000)
Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste (98000000)
Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (44000000)
Chemische Erzeugnisse (24000000)
München, Kreisfreie Stadt (DE212, NUTS 3)
Die durch das DPMA nach Abruf erteilten Aufträge bestehen aus Listen zu bearbeitender Patentschriften. Eine Liste enthält zwingend immer 20 (matallische Werkstoffe und Glaszusammensetzungen) bzw. 15 (Waschmittel und Kosmetika), bereits veröffentlichte Patentschriften. Der Auftragnehmer nimmt eine inhaltliche Analyse der Patentschriften nach den in den Open-House-Unterlagen konkretisierten Anforderungen vor. Nahe Informationen finden Sie in den Open-House-Unterlagen und dem veröffentlichten Kurzleitfaden.
Qualitätskriterium Name: Es wird auf Kapitel 1.1 der Leistungsbeschreibung verwiesen. / Gewichtung: 1-100
Kostenkriterium Name: Keines / Gewichtung: 0
Kostenkriterium Name: Keines / Gewichtung: 0
Laufzeit in Monaten: 60
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Der Auftragnehmer erfüllt die in Kapitel 1.1 der Leistungsbeschreibung (Vertrags-Anlage 1) genannten Qualifikationen und gibt die Erklärung "Eigenerklärung und Antrag auf Zulassung" ab
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
28.02.2030
23:59
- Deutsch (DE)
01.03.2030
01.03.2030
00:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein sog. Open-House-Verfahren und nicht um eine öffentliche Auftragsvergabe i.S.d. §§ 97 ff. GWB bzw. der Vergaberichtlinie 2014/24/EU. Das Open-House-Verfahren stellt ein vergaberechtsfreies Verfahren dar (vgl. u.a. EuGH, Urt. v. 01.03.2018 - RS. C-9-17; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.10.2018 - Verg 37/18). Das EU-Vergaberecht, wie auch das nationale Vergaberecht findet insoweit keine Anwendung.
Die Veröffentlichung über das Amtsblatt der Europäischen Union erfolgt in Einklang mit der Rechtssprechung insbesondere zur Wahrung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsätzes, um einer möglichst breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit der Kenntnisnahme von dem vorliegenden Verfahren zu ermöglichen. Das vorliegende Open-House-Verfahren wird zeitnah zusätzlich auch auf der Homepage des DPMA unter nachfolgendem Link https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/ausschreibungen/index.html veröffentlicht werden.
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Verwendung der e-Vergabe-Plattform und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union nicht zu einer Anwendung des nationalen bzw. EU-Vergaberechts führt. Die Verwendung erfolgt lediglich vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig keine geeignetere Kommunikationsplattform zur Verfügung steht und im Rahmen der vorausgewählten Verfahren ein Open-House-Verfahren nicht unter den Veröffentlichungsformularen ausgewählt werden kann. Etwaige sich hieraus ergebende und eigentlich unpassende Begrifflichkeiten, wie beispielsweise "offenes Verfahren" oder auch etwaige zwingend anzugebende Fristen, sind auf das Fehlen eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars zurückzuführen. Auch dieser Umstand führt nicht zu einer Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Vorschriften.
Das DPMA wird zu jeder Zeit mit jedem gemäß den Open-House-Unterlagen geeigneten Wirtschaftsteilnehmer einen unbefristeten Rahmenvertrag abschließen. Die Vertragsbedingungen sind nicht verhandelbar, dies gilt insbesondere auch für die für die Intexierung vorgesehene Vergütung. Eine Exklusivität besteht vorliegend nicht. Die Zulassung und der Vertragsschluss kann daher jederzeit erfolgen. Entgegen der Bekanntmachung hat das Open-House-Verfahren eine unbegrenzte Laufzeit. Im Übrigen wird auf die Open-House-Unterlagen und insbesondere den Kurzleitfaden verwiesen.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01.08.2023