Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=518809
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
FKZ 3723 14 109 0 - EU Sustainable Finance Framework - Konsistenz und Ambition sicherstellen
90 022/0049
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Das Sustainable Finance Framework der Europäischen Kommission ist komplex und entwickelt sich sehr dynamisch. Die Anforderungen von Taxonomie, SFDR, CSRD, Benchmark-Verordnung, etc. müssen möglichst optimal ineinandergreifen und ein hohes Ambitionsniveau haben, damit Real- und Finanzwirtschaft effektiv zur Erreichung der EU Umweltziele beitragen. Dies ist bisher noch nicht überall der Fall, was die Akzeptanz und Erfüllung der Anforderungen einschränkt und den Markt dabei behindert, die Potentiale des Frameworks auszuschöpfen.
Die Plattform Sustainable Finance 2.0 soll die Europäische Kommission dabei beraten, das Sustainable Finance Framework - insbesondere die EU-Taxonomie - weiterzuentwickeln. Das Ziel ist, die verschiedenen Regelwerke besser aufeinander abzustimmen, die EU-Taxonomiekriterien möglichst gut anwendbar zu machen, zu aktualisieren und die EU-Taxonomie auf weitere Aktivitäten auszuweiten.
Das UBA arbeitet in der Plattform Sustainable Finance 2.0 mit, vorrangig in der Technical Working Group. Ziel des Forschungsprojektes ist es, das UBA in dieser Funktion bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Aktualisierung von bestehenden Taxonomiekriterien sowie der Entwicklung von Kriterien für neue Aktivitäten zu unterstützen. Darüber hinaus sollen Inkonsistenzen, Anwendungsprobleme und Ambitionslücken in der EU-Taxonomie bzw. im Zusammenspiel zwischen EU-Taxonomie und CSRD/SFDR identifiziert und Vorschläge zu deren Auflösung bzw. Schließung erarbeitet werden.
II.2)
Beschreibung
Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01, NUTS 3)
Das Sustainable Finance Framework der Europäischen Kommission ist komplex und entwickelt sich sehr dynamisch. Die Anforderungen von Taxonomie, SFDR, CSRD, Benchmark-Verordnung, etc. müssen möglichst optimal ineinandergreifen und ein hohes Ambitionsniveau haben, damit Real- und Finanzwirtschaft effektiv zur Erreichung der EU Umweltziele beitragen. Dies ist bisher noch nicht überall der Fall, was die Akzeptanz und Erfüllung der Anforderungen einschränkt und den Markt dabei behindert, die Potentiale des Frameworks auszuschöpfen.
Die Plattform Sustainable Finance 2.0 soll die Europäische Kommission dabei beraten, das Sustainable Finance Framework - insbesondere die EU-Taxonomie - weiterzuentwickeln. Das Ziel ist, die verschiedenen Regelwerke besser aufeinander abzustimmen, die EU-Taxonomiekriterien möglichst gut anwendbar zu machen, zu aktualisieren und die EU-Taxonomie auf weitere Aktivitäten auszuweiten.
Das UBA arbeitet in der Plattform Sustainable Finance 2.0 mit, vorrangig in der Technical Working Group. Ziel des Forschungsprojektes ist es, das UBA in dieser Funktion bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Aktualisierung von bestehenden Taxonomiekriterien sowie der Entwicklung von Kriterien für neue Aktivitäten zu unterstützen. Darüber hinaus sollen Inkonsistenzen, Anwendungsprobleme und Ambitionslücken in der EU-Taxonomie bzw. im Zusammenspiel zwischen EU-Taxonomie und CSRD/SFDR identifiziert und Vorschläge zu deren Auflösung bzw. Schließung erarbeitet werden.
Laufzeit in Monaten: 18
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
29.06.2023
10:00
- Deutsch (DE)
29.08.2023
29.06.2023
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25.05.2023