Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Straße, Hausnummer: Von-der-Heydt-Str. 16-18
Postleitzahl (PLZ): 10785
Ort: Berlin
E-Mail: zvs@hv.spk-berlin.de
Internet-Adresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/zentrale-vergabestelle.html
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
SPK-ZVS-22-00089-OeA-M-GG
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
20.06.2023 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.07.2023
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=518785
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=518785
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
20.06.2023 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung eines Hochleistungsstereomikroskops mit einer digitalen Kamera inkl. Software, Beleuchtungseinheit mit LED_6500 K/LED-UV auf einem motorisiert verfahrbaren Präzisions-Portalstativ.
b)
CPV-Codes
Stereo- oder Streulichtmikroskope (38518200-1)
c)
Ort der Leistungserbringung
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an folgende Adresse:
Staatliche Museen zu Berlin
Gemäldegalerie
Restaurierung
Stauffenbergstraße 40
10785 Berlin
Staatliche Museen zu Berlin
Gemäldegalerie
Restaurierung
Stauffenbergstraße 40
10785 Berlin
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Lieferung soll innerhalb von 16 Wochen nach Zuschlagserteilung erfolgen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG , § 21 des SchwarzArbG und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.) (04a_Eigenerklaerung_Ausschlussgruende)
---
Unternehmensdaten/WReg-Auszug (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.) (04f_Unternehmensdaten_WReg_Auszug)
---
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
Personenschäden: 1.500.000 EUR
Sach-/ Vermögensschäden: 3.000.000 EUR
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen oder Höhe der Höchstersatzleistungen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, verpflichtet sich der Bieter, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen oder Höhe der
Höchstersatzleistungen entsprechend anzupassen bzw. eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Bieter verpflichten sich den Versicherungsschutz, je nachdem, welcher Fall später eintritt, bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder bis zur Verjährung der Mängelansprüche, aufrechtzuhalten. (04a_Erklaerung_zur_Eignung)
---
Benennung von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Kalenderjahre (2020, 2021, 2022 oder aktueller) zur bezeichneten Leistungsart. Die
Referenzen müssen geeignet sein, um sie mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand zu vergleichen. Folgende Mindestanforderungen müssen von den beiden Referenzen erfüllt werden: Lieferung einer kundenspezifischen Gesamtlösung im optischen und mechanischen Sonderbau in der höchstauflösenden Makroskopie. Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, gelten die Referenzen als nicht geeignet. (04a_Erklaerung_zur_Eignung)
---
Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (soweit zutreffend) (04d_Verzeichnis_Eigungsleihe_Unterauftragnehmer)
---
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge (soweit zutreffend für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer) (04e_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe_Unterauftraege)
---
Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.) (3b_Verpflichtungserklaerung_Mindestentgelt)
---
Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung (soweit zutreffend) (04c_Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung)
---
Unternehmensdaten/WReg-Auszug (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.) (04f_Unternehmensdaten_WReg_Auszug)
---
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
Personenschäden: 1.500.000 EUR
Sach-/ Vermögensschäden: 3.000.000 EUR
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen oder Höhe der Höchstersatzleistungen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, verpflichtet sich der Bieter, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen oder Höhe der
Höchstersatzleistungen entsprechend anzupassen bzw. eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Bieter verpflichten sich den Versicherungsschutz, je nachdem, welcher Fall später eintritt, bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder bis zur Verjährung der Mängelansprüche, aufrechtzuhalten. (04a_Erklaerung_zur_Eignung)
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Benennung von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Kalenderjahre (2020, 2021, 2022 oder aktueller) zur bezeichneten Leistungsart. Die
Referenzen müssen geeignet sein, um sie mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand zu vergleichen. Folgende Mindestanforderungen müssen von den beiden Referenzen erfüllt werden: Lieferung einer kundenspezifischen Gesamtlösung im optischen und mechanischen Sonderbau in der höchstauflösenden Makroskopie. Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, gelten die Referenzen als nicht geeignet. (04a_Erklaerung_zur_Eignung)
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Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (soweit zutreffend) (04d_Verzeichnis_Eigungsleihe_Unterauftragnehmer)
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Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge (soweit zutreffend für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer) (04e_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe_Unterauftraege)
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Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.) (3b_Verpflichtungserklaerung_Mindestentgelt)
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Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung (soweit zutreffend) (04c_Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung)
12.
Zuschlagskriterien
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis in Form der „Angebotssumme ohne Umsatzsteuer“ (siehe 03_Angebotsschreiben.pdf).
14.
Sonstige Angaben
A. Nur registrierte Nutzer der e-Vergabe, die die Teilnahme unter "meine e-Vergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
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B. Die Vergabeunterlagen stehen den Teilnehmern am Vergabeverfahren elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
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C. Soweit im Rahmen der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Andere als die unter Punkt 1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
---
D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
---
E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in deutscher Sprache zu führen.
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F. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin/ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
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G. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
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H. Das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen oder Angaben nicht oder nicht vollständig enthalten, werden gem. § 42 Abs. 1 UVgO von der Wertung ausgeschlossen. Unterlagen werden nachgefordert. Nachforderungen richten sich nach den Regelungen gem. § 41 (2) bis (4) UVgO.
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I. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des erklärenden an den vorgegebenen stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-Vergabe" beizufügen.
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J. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§42 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
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B. Die Vergabeunterlagen stehen den Teilnehmern am Vergabeverfahren elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
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C. Soweit im Rahmen der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Andere als die unter Punkt 1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
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D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
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E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in deutscher Sprache zu führen.
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F. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin/ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
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G. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
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H. Das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen oder Angaben nicht oder nicht vollständig enthalten, werden gem. § 42 Abs. 1 UVgO von der Wertung ausgeschlossen. Unterlagen werden nachgefordert. Nachforderungen richten sich nach den Regelungen gem. § 41 (2) bis (4) UVgO.
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I. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des erklärenden an den vorgegebenen stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-Vergabe" beizufügen.
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J. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§42 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
8e1ec29d-de8a-423b-a5e5-39e5beffc82d