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Ausschreibungsdetails

Abschluss eines Rahmenvertrages für Apple-Produkte

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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14.05.2023

21.06.2023 10:00

21.06.2023 10:00

14/2023/EU/E20

Sachsen-Anhalt: Universitätsklinikum Magdeburg Geschäftsbereich Zentraler Einkauf

15.06.2023 11:11

2023/S 095-291925

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Postleitzahl: 39120
Ort: Magdeburg
NUTS: Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Zentraler Einkauf
Telefon: +49 391-6715152

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Abschluss eines Rahmenvertrages für Apple-Produkte

14/2023/EU/E20

II.1.2)
CPV-Code

Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) (30210000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Universitätsmedizin Magdeburg beabsichtigt einen Rahmenvertrag über die Lieferung sämtlicher Apple-Produkte mit einem Vertragspartner abzuschließen.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

589.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.

Leipziger Straße 44

39120 Magdeburg

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Mit dem Bieter, der den Zuschlag erhält, wird ein Rahmenvertrag für einen Vertragszeitraum von 4 Jahren abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten erstmalig nach 2 Jahren jeweils zum 30. eines Kalendermonats gekündigt werden. Sollte keiner der beiden Vertragsparteien vom Kündigungsrecht gebrauch machen, endet der Vertrag automatisch nach 4 Jahren.

Der Bezugszeitraum beginnt mit dem 01.08.2023.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Qualität Konzepte (Konzept elektronischer Austausch; Konzept Service und Wartung) / Gewichtung: 50

Qualitätskriterium Name: Nachhaltigkeit / Gewichtung: 5

Kostenkriterium Name: Angebotspreis / Gewichtung: 30

Kostenkriterium Name: Angebotspreis Zusatzkosten / Gewichtung: 5

Kostenkriterium Name: Angebotspreis Wartung und Service / Gewichtung: 10

II.2.6)
Geschätzter Wert

589.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.08.2023

31.07.2027

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

C-01 Ergänzende Vertragsbedingungen

C-02 Angaben zum Bewerber / Bieter

C-03 Bewerbererklärung-EU nach EU-Vergaberichtlinie 2004/148/EG

C-04 Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO

C-05 "Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit

(Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"

C-06 "Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz

(Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"

C-07 "Eigenerklärung ILO

(Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"

C-08 Eigenerklärung Ausschlussgründe

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Der Bieter ist nachweislich „Apple Authorised Enterprise Reseller“ [Mindestkriterium]

b) Der Bieter ist nachweislich „Apple Authorised Service Provider“ [Mindestkriterium]

c) Der Bieter kann ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 nachweisen

[Mindestkriterium]

C-11 Anlage 1 Konzept elektronischer Austausch (vom Bieter zu erstellen)

C-12 Anlage 2 Wartungs- und Servicekonzept (vom Bieter zu erstellen)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

21.06.2023

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

17.07.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

21.06.2023

10:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1., 2. und 3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Postleitzahl: 06112
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.

Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

12.05.2023



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