Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=518291
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Abschluss eines Rahmenvertrages für Apple-Produkte
14/2023/EU/E20
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) (30210000)
Lieferauftrag
Die Universitätsmedizin Magdeburg beabsichtigt einen Rahmenvertrag über die Lieferung sämtlicher Apple-Produkte mit einem Vertragspartner abzuschließen.
589.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
Mit dem Bieter, der den Zuschlag erhält, wird ein Rahmenvertrag für einen Vertragszeitraum von 4 Jahren abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten erstmalig nach 2 Jahren jeweils zum 30. eines Kalendermonats gekündigt werden. Sollte keiner der beiden Vertragsparteien vom Kündigungsrecht gebrauch machen, endet der Vertrag automatisch nach 4 Jahren.
Der Bezugszeitraum beginnt mit dem 01.08.2023.
Qualitätskriterium Name: Qualität Konzepte (Konzept elektronischer Austausch; Konzept Service und Wartung) / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium Name: Nachhaltigkeit / Gewichtung: 5
Kostenkriterium Name: Angebotspreis / Gewichtung: 30
Kostenkriterium Name: Angebotspreis Zusatzkosten / Gewichtung: 5
Kostenkriterium Name: Angebotspreis Wartung und Service / Gewichtung: 10
589.000,00
EUR Euro
01.08.2023
31.07.2027
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
C-01 Ergänzende Vertragsbedingungen
C-02 Angaben zum Bewerber / Bieter
C-03 Bewerbererklärung-EU nach EU-Vergaberichtlinie 2004/148/EG
C-04 Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO
C-05 "Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
(Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"
C-06 "Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz
(Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"
C-07 "Eigenerklärung ILO
(Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"
C-08 Eigenerklärung Ausschlussgründe
a) Der Bieter ist nachweislich „Apple Authorised Enterprise Reseller“ [Mindestkriterium]
b) Der Bieter ist nachweislich „Apple Authorised Service Provider“ [Mindestkriterium]
c) Der Bieter kann ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 nachweisen
[Mindestkriterium]
C-11 Anlage 1 Konzept elektronischer Austausch (vom Bieter zu erstellen)
C-12 Anlage 2 Wartungs- und Servicekonzept (vom Bieter zu erstellen)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
21.06.2023
10:00
- Deutsch (DE)
17.07.2023
21.06.2023
10:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12.05.2023