Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Zeitarbeitskräfte zur Unterstützung von Ref D-AF
VV-2023-0110
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)
Dienstleistungen
Zeitarbeitskräfte zur Unterstützung von Ref D-AF
II.2)
Beschreibung
Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt (DE401, NUTS 3)
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Referat D-AF
Kirchhofstraße 1-2
14776 Brandenburg an der Havel
Zur Unterstützung werden maximal 15 Zeitarbeitskräfte für Bearbeitungsaufgaben und 5 Zeitarbeitskräfte für die Posteingangsbearbeitung für 6 Monate; mit der Option einer monatlichen Verlängerung auf maximal 12 weitere Monate benötigt.
Preis
01.07.2023
31.12.2023
optionale monatliche Verlängerung um maximal 12 Monate bis zum 31.12.2024
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
o 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 4 bis 5 Jahren
o Spätestens zum 01.07.2023 verfügbares Personal (15 Zeitarbeitskräfte)
o Fester Ansprechpartner mit Büro im Umkreis der Stadt Brandenburg an der Havel bis maximal 45 km, um ggf. kurzfristige Probleme und Anfragen zeitnah zu bearbeiten, um ggf. kurzfristige Probleme und Antragen zeitnah zu bearbeiten.
o Eine Niederlassung der Zeitarbeitsfirma soll im Umkreis der Stadt Branden-burg an der Havel bis maximal 45 km vorhanden sein, um bei Problemen schnell vor Ort zu sein.
o Zeitarbeitskräfte-Pool der Zeitarbeitsfirma soll Personen mit einem Wohnsitz in Brandenburg an der Havel bzw. im Umkreis der Stadt Brandenburg an der Havel bis maximal 45 km beinhalten, um bei kurzfristigen Bedarfen vor Ort verfügbar zu sein.
o Faire Bezahlung der bereitgestellten Personen durch die Zeitarbeitsfirmen, analog des geltenden Tarifvertrags (BAP oder iGZ DGP)
o Nachweis zur Mitgliedschaft im Bundesarbeitgeberverband der Personal-dienstleister E.V oder im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
o Nachweis zur DIN EN ISO (9001) Zertifizierung (Qualitätsmanagement)
o Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt durch Krankenkasse, Renten-versicherung oder Finanzamt
o Nachweis Erlaubnis Arbeitnehmerüberlassung
o Nachweis Zertifikat Arbeitsschutz (z.B. SCP-Zertifikat oder gleichwertig)
o Einhaltung der DSGVO
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
entfällt
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
15.06.2023
23:59
- Deutsch (DE)
01.07.2023
13.06.2023
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)
Zusätzliche Angaben
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12.06.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.