Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
E-Mail: Ref-Z3@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
3521842102 - Mi
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
07.07.2023 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
04.08.2023
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=518071
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=518071
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
07.07.2023 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die meisten für GVO genutzten ökotoxikologischen Testverfahren definieren die Mortalität als Endpunkt. Subletale Effekte, die ebenfalls in der Bewertung abgeschätzt werden müssen, werden oft nicht explizit bewertet, sondern pauschal in die Risikobewertung einbezogen (Perry et al., 2010). Gründe hierfür können fehlende Konzepte sein, um subletale Parameter (z.B. Veränderungen der Entwicklungszeit oder des Gewichts) abzuschätzen und zu bewerten. So existieren z.B. keine Schwellenwerte, ab wann eine Entwicklungszeitverzögerung als biologisch relevant für eine NTO-Gruppe einzuschätzen ist (Dolezel et al., 2018). Für GVO-Effekte auf Schmetterlinge wird derzeit angestrebt, subletale Effekte in die Modellierung von Effekten einzubeziehen (Baudrot et al., 2021; Baudrot et al., 2020).
Die Bewertung subletaler Effekte ist aus gutem Grund in der Gesetzgebung vorgesehen, da auch subletale Effekte stark in die Populationsdynamik einer Art eingreifen können.
In einem ersten Teil des Forschungsauftrags wurden bereits folgende Punkte abgearbeitet:
- Systematischer Überblick über die Bewertung subletaler Effekte in anderen Regelungsbereichen (z.B. Pestiziden, Biozide).
- Analyse und Vorschläge wie die Bewertung subletaler Effekte in der GVO-Risikobewertung verbessert werden könnten.
- Analyse welche Rolle „trade-offs“ bei der Bewertung der Ökotoxizität spielen können.
Mit dem aktuellen Teilvorhaben werden beispielshaft „trade-offs“ verschiedener
„life-history“-Parameter als Folge eines chemischen Stressors untersucht und deren Bedeutung für die Risikobewertung diskutiert.
Die Leistungen beinhaltet Laborversuche mit einem geeigneten Modellorganismus (bevorzugt terrestrisch) für den trade-offs zwischen „life-history“-Parametern (z.B. Lebenszeit und Reproduktionsalter; Nachkommengröße und Anzahl der Nachkommen; etc.) bereits als Stressreaktion bekannt sind. Der Stressor (Testsubstanz) sollte möglichst über die Nahrung vom Modellorganismus aufgenommen werden. Nach Abschluss der Versuche ist die Bedeutung der Ergebnisse für eine Risikobewertung ausführlich zu diskutieren und international zu publizieren.
Die Bewertung subletaler Effekte ist aus gutem Grund in der Gesetzgebung vorgesehen, da auch subletale Effekte stark in die Populationsdynamik einer Art eingreifen können.
In einem ersten Teil des Forschungsauftrags wurden bereits folgende Punkte abgearbeitet:
- Systematischer Überblick über die Bewertung subletaler Effekte in anderen Regelungsbereichen (z.B. Pestiziden, Biozide).
- Analyse und Vorschläge wie die Bewertung subletaler Effekte in der GVO-Risikobewertung verbessert werden könnten.
- Analyse welche Rolle „trade-offs“ bei der Bewertung der Ökotoxizität spielen können.
Mit dem aktuellen Teilvorhaben werden beispielshaft „trade-offs“ verschiedener
„life-history“-Parameter als Folge eines chemischen Stressors untersucht und deren Bedeutung für die Risikobewertung diskutiert.
Die Leistungen beinhaltet Laborversuche mit einem geeigneten Modellorganismus (bevorzugt terrestrisch) für den trade-offs zwischen „life-history“-Parametern (z.B. Lebenszeit und Reproduktionsalter; Nachkommengröße und Anzahl der Nachkommen; etc.) bereits als Stressreaktion bekannt sind. Der Stressor (Testsubstanz) sollte möglichst über die Nahrung vom Modellorganismus aufgenommen werden. Nach Abschluss der Versuche ist die Bedeutung der Ergebnisse für eine Risikobewertung ausführlich zu diskutieren und international zu publizieren.
c)
Ort der Leistungserbringung
Bonn
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Gesamtleistung ist bis zum 01.10.25 zu erbringen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
ABFE BMU (Stand: März 2018)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
siehe Dokument "Vergabekriterien"
14.
Sonstige Angaben
Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.
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