Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=517486
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Ministerium und die dazugehörige untergeordnete Behörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bau- und Liegensachftsmanagement
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Technisches Monitoring für GNUE Land Sachsen-Anhalt - Polizeiinspektion Magdeburg Neubau und Sanierung Liegenschaft 8 Häuser
TMon PI MD
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Dienstleistungen
Inbetriebnahmenmanagement und Technisches Monitoring nach AMEV 2020 für die GNUE Polizeiinspektion Magdeburg (einschließlich PI Zentrale Dienste) - Neubau und Sanierung der Liegenschaft mit insgesamt acht Häusern
für die Leistungsphasen 3 Entwurfsplanung bis 9 Objektbetreuung
II.2)
Beschreibung
Bautechnische Beratung (71315200)
Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen (71330000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)
39104 Magdeburg
Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement (LB BLSA) hat den Auftrag erhalten, für das oben genannte Projekt das Technische Monitoring laut AMEV 2020 zu planen und umzusetzen. Die Liegenschaft umfasst insgesamt acht Häuser, wovon es sich bei drei Objekten um Neubauten handelt und die restlichen Gebäude Sanierungsobjekte sind. Die Brutto-Grundfläche aller Gebäude beträgt insgesamt ca. 55.600m².
Die Gebäude auf der Liegenschaft befinden sich in unterschiedlichen Leistungsphasen. Das Haus 9 ist fertiggestellt, Haus A1 und Haus 4 befinden sich in der Bauausführung. Haus 7 befindet sich bereits im Bau, die Vergaben der HKLSE-Gewerke sind abgeschlossen. Auch das Haus A2 befindet sich im Bau, die Vergaben HKLSE sind für das 3.Quartal 2023 vorgesehen. Die restlichen Gebäude (Haus B, Haus 1C2 und Haus 3) befinden sich in der Ausführungsplanung. Daraus ergeben sich für die Umsetzung des Technischen Monitorings unterschiedliche Voraussetzungen / Rahmenbedingungen je vorgenanntem Gebäude.
Der Auftraggeber beabsichtigt, geeignete und fachlich kompetente Auftragnehmer mit der Planung und Umsetzung des Technischen Monitorings nach AMEV 2020 zu beauftragen. Für die Bearbeitung sollen nur die Grundleistungen laut AMEV 2020 vorgesehen werden. In Abweichung zur AMEV-Empfehlung wird der Prüfumfang für die technischen Anlagen nicht durch Nennleistungen oder ähnlichem begrenzt (z.B. Nennvolumenstrom ab 4.000 m³/h).
Qualitätskriterium Name: Organisation des Projektteams / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium Name: Erfahrung Projektteam / Gewichtung: 40
Preis Gewichtung: 30
02.10.2023
31.03.2030
3
Technische und berufliche Leistungen gesamt 20,00 %
1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
- Wichtung 10.00 %
Mitarbeiteranzahl <3 = 0 Punkte
Mitarbeiteranzahl ab 3 = 1 Punkt
Mitarbeiteranzahl ab 4 = 3 Punkte
Mitarbeiteranzahl ab 6 = 5 Punkte
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung/Qualifikation, voraussichtliche Projektposition, Berufserfahrung in Jahren) - Wichtung 10.00 %
kein Organigramm vorhanden = 0 Punkte
Angaben im Organigramm unvollständig = 3 Punkte
Angaben im Organigramm vollständig (Personen mit Qualifikationen im Bereich Elektrotechnik/IT sowie Haustechnik vorhanden) = 5 Punkte
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gesamt 10,00 %
1) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz 10.00 %
Umsatz <80.000 € netto = 0 Punkte
Umsatz ab 80.000 € netto = 1 Punkt
Umsatz ab 100.000 € netto = 3 Punkte
Umsatz ab 120.000 € netto = 5 Punkte
Fachliche Eignung - Referenzliste gesamt 70,00%
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 2
Gewichtung pro Referenz: 35.00 %
Mindestanforderungen 30.00 %
- Vergleichbarkeit des Projektes: Hochbauprojekt
- Technisches Monitoring gem. AMEV 2020 oder vergleichbar
- Projektabschluss = erfolgreiche Inbetriebnahme nach 01.01.2013
- Nennung Auftraggeber/Bauherr
- Projektbeschreibung in Wort und Bild
Auswahlwahlkriterien gesamt 70.00 % je Referenz
1) Projektart: Neubau/Sanierung 5.00 %
keine Vergabe von 0 Punkten = 0 Punkt
ausschließlich Neubau ODER ausschließlich Sanierung, ohne eigene Bestandsaufnahme = 1 Punkt
ausschließlich Sanierung, inkl. eigener Bestandsaufnahme = 3 Punkte
Neubau und Sanierung, inkl. eigener Bestandsaufnahme = 5 Punkte
2) Überwachte Brutto-Grundfläche 5.00 %
BGF < 3.000 m² = 0 Punkte
BGF ab 3.000 m² = 1 Punkt
BGF ab 8.000 m² = 3 Punkte
BGF ab 10.000 m² = 5 Punkte
3) Projektabschluss = erfolgreiche Inbetriebnahme 10.00 %
bis 31.12.2014 = 0 Punkte
nach 01.01.2015 = 1 Punkt
nach 01.01.2018 = 3 Punkte
nach 01.01.2020 = 5 Punkte
4) Leistungsphase 3 Entwurfsplanung (in Anlehnung AMEV 2020) erbracht 10.00 %
nicht erfüllt = 0 Punkte
vollständig erfüllt = 5 Punkte
5) Leistungsphase 5 Ausführungsplanung (in Anlehnung AMEV 2020) erbracht 10.00 %
nicht erfüllt = 0 Punkte
vollständig erfüllt = 5 Punkte
6) Leistungsphase 8 Objektüberwachung einschl. Inbetriebnahme (in Anlehnung AMEV 2020) erbracht 15.00 %
nicht erfüllt = 0 Punkte
vollständig erfüllt = 5 Punkte
7) Leistungsphase 9 Objektbetreuung (in Anlehnung AMEV 2020) erbracht 15.00 %
nicht erfüllt = 0 Punkte
vollständig erfüllt = 5 Punkte
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
- Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt
- Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist, insofern die Gesellschaftsform dies erfordert
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio.
EUR, sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR
Auswahlkriterien siehe Punkt II.2.9
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
- § 75 Abs. 2 VgV i.V.m. § 44 VgV: Berufsqualifikation als Ingenieur
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderung erfüllen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind nicht zulässig und könnenzum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften führen. Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftl. und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe), haften der Bewerber/Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch.
Es ist verbindlich zu versichern, dass die benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden. Auf § 47 Abs. 1 S. 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Die ausgeschriebenen Leistungen sind direkt vom Bieter selbst oder im Falle einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen (§ 47 Abs. 5VgV).
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Verhandlungsverfahren
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
12.06.2023
12:00
18.07.2023
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Formale und zwingende Ausschlusskriterien (wenn nicht in anderen Punkten bereits genannt):
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags,
- Verwendung des Bewerbungsformulars;
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (strafrechtliche Verurteilung),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Insolvenz),
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Informationen zum Verfahrensablauf:
Aus der Stufe 1 (Eignungsprüfung) qualifizieren sich die erstplatzierten Bewerber für die Stufe 2 (Bieterpräsentation/ Verhandlung). Übersteigt die Anzahl vergleichbar geeigneter Bewerber die zu vergebenden Plätze, wird ein anonymes Losverfahren durchgeführt.
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden. Die Teilnahmeanträge sind fristgemäß, ausschließlich elektronisch bei der im Punkt I.3) genannten Stelle einzureichen (in Textform über die Vergabeplattform) ausschließlich im hierfür vorgesehenen Bereich.
Weitere Infos zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge können unter dem Link gem. Pkt. I.3) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Infos (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform (gem. Pkt. I.3) zu stellen, werden von der Vergabestelle beantwortet, anonymisiert und allen Interessierten per Rückfragenkatalog auf dem benannten Link bzw. bei Registrierung per E-Mail zur Verfügung gestellt; Es wird
vorsorglich darauf hingewiesen, dass Fragen zum Vergabeverfahren durch Bewerber/ Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Einreichungs-/ Eröffnungstermin einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätestens 4 Kalendertage vor Ende der Einreichungsfrist der Teilnahmeanträge/ Angebote beantwortet.
Die Frist für den Eingang von Bewerberfragen endet am 05.06.2023, 12:00 Uhr. Diese Infos und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Die Bewerber-/ Bieterinfos und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung des Teilnahmeantrages/ Angebots in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichung zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus den Bewerber-/ Bieterinfos gelten die Antworten der Bewerber-/ Bieterinfos. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, den Link gem. Pkt. I.3) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 4 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht).
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV die Nachforderung von Unterlagen vor.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10.05.2023