Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Anmietung Drucksysteme und Klebebindesystem
ZIB 21.26 - 0529/22/VV : 1
Fotokopier- und Offsetdruckgeräte (30120000)
Lieferauftrag
Anmietung Drucksysteme inkl. Zubehör, Klebebindeeinheit und Systemservice
II.2)
Beschreibung
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714, NUTS 3)
Die Leistung umfasst die Lieferung von Hardware und Software wie folgt:
- 2 x Drucksysteme color inkl. Zubehör gemäß Preisblatt und Leistungsanforderungen
- 1x Klebebindesystem
- Bestellsoftware
- Betriebssoftware für Hardware inkl. Updates und Upgrades
- Hardwaretreiber inkl. Updates und Upgrades für MS Windows 7, 10 und 11 64 Bit Professional
Darüber hinaus sind folgende Leistungen zu erbringen:
-Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Systeme (z.B. durch Aufstellung, Installation, Customizing und Integration der Hardware und Standardsoftware)
-Systemservice (Aufrechterhaltung, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft) gemäß Preisblatt und Leistungsanforderungen und Vertragsentwurf
-Drucke ohne Abnahmeverpflichtung, gemäß Preisblatt und Leistungsanforderungen
-Drucke mit Abnahmeverpflichtung, gemäß Preisblatt und Leistungsanforderungen
-Lieferung von Dokumentationen für Hard- und Software
Preis
Laufzeit in Monaten: 48
Die Laufzeit des Mietvertrags verlängert sich automatisch 1-mal um 12 Monate, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht textlich spätestens 21 Tage vor Vertragsende darüber informiert, auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen zu verzichten.
Eine Abnahmeverpflichtung für Vertragsverlängerungen besteht nicht . Die maximale Laufzeit des Mietvertrags beträgt 60 Monate.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
2.1 Umsatzangabe
Der durchschnittliche Jahresumsatz Ihres Unternehmens im Bereich Drucksysteme in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 beträgt mindestens 500.000 € pro Jahr.
1.1 Partner-Status
"Für die von Ihnen angebotenen Produkte sind Sie Hersteller oder Sie verfügen über einen Partner-Status oder eine vergleichbare Beziehung beim jeweiligen Hersteller, der Sie berechtigt, diese Produkte an Endkunden zu verkaufen und zu supporten."
1.2 Mitarbeiter
"Sie können und werden auf Mitarbeiter zugreifen, die im Umgang mit den von Ihnen angebotenen Produkten vertraut sind und somit auch umfassenden Support für die Hardware und Software bieten können. "
1.3 Mitarbeiterzahl
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens im Bereich Drucksysteme in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 beträgt mindestens 10 Mitarbeiter pro Jahr.
1.4 Servicekonzept
Stellen Sie schlüssig dar, wie Sie die geforderten Serviceleistungen sicherstellen können.
1.5 Umweltmanagement
Ihr Unternehmen verfügt über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem, das die Anforderungen gemäß DIN/ISO 14001 erfüllt. Die zugrundeliegenden Maßnahmen werden im Rahmen der Auftragsausführung angewendet. .
1.6 Referenz
"Weisen Sie Ihre Projekterfahrung im Umgang mit Verkauf und Support von Drucksystemen nach.
Benennen Sie mindestens einen Referenzauftrag.
Für jede Referenz gelten die folgenden Mindestanforderungen:
a) Der Referenzauftrag ist mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein. Vergleichbar ist dieser, wenn alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes bezüglich Inhalt (Verkauf von Drucksystemen (Multifunktionsdrucksysteme) und Systemservice Vor-Ort) sowie Auftragswert umfasst sind.
b) Der Referenzauftrag hat die Drucksystemhersteller zum Gegenstand, die im Rahmen Ihres Angebots eingebunden werden.
c) Im Rahmen des Referenzauftrags wurden mindestens ein Drucksystem color (Produktionsdrucksystem) mit einer Druckgeschwindigkeit von mind. 80 Seiten pro Minute (DIN A4 color) geliefert.
d) Der Referenzauftrag ist nicht älter, als drei Jahre (letzte Anlieferung).
e) Je Auftrag ist mindestens ein endkundenseitiger Ansprechpartner mit Rufnummer und E-Mail-Adresse benannt.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu hinterfragen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen. Sie dürfen keine unvollständige Angaben machen (z.B. unter Berufung auf Geheimhaltungsverpflichtungen), wenn die Referenz gewertet werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
13.06.2023
11:30
- Deutsch (DE)
01.09.2023
13.06.2023
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
ausgefüllt Anlage Unternehmensdaten,
ausgefüllte Anlage Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT,
ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09.05.2023