Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=517325
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Unterrichtsmaterialien "Sozialpolitik"
KS 3 - 90231 - 490/8
Verlagsdienste (79970000)
Dienstleistungen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt die Unterrichtsmaterialien „Sozialpolitik“ als festen Bestandteil des gesellschaftspolitischen Unterrichts an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen neu zu vergeben. Zentrale Bausteine sollen ein Magazin für Schülerinnen und Schüler zur „Sozialpolitik“ und ein Informationsportal sein. Bereichert werden soll die Plattform verstärkt durch verschiedene digitale Ergänzungen, die das Interesse von Schülerinnen und Schülern wecken und einfach in den Lehr-/Lernplan integriert werden können.
Mit den Unterrichtsmaterialien und der Internetplattform soll in jugendadäquater Sprache über die verschiedenen Sozialversicherungssysteme in Deutschland informiert werden. Weiterhin sollen junge Menschen auf den Berufseinstieg vorbereitet und für den Wandel der Gesellschaft und Arbeitswelt sensibilisiert werden. Angesprochen werden sollen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, Förderschulen, junge Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sowie Lehrkräfte.
Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte der beiliegenden Leistungsbeschreibung
II.2)
Beschreibung
Verlagsdienste (79970000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte beiliegender Leistungsbeschreibung Dokument 2
Laufzeit in Monaten: 36
12-monatige Verlängerungsoption seitens des BMAS
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Verlängerungsoption
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Bitte beachten Sie beigefügte Vergabeunterlagen
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
12.06.2023
23:59
- Deutsch (DE)
21.08.2023
13.06.2023
23:59
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
1) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09.05.2023