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Ausschreibungsdetails

Planung, Lieferung und Bau sowie Betrieb von e-Ladeinfrastruktur (VOEK 228-23)

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19.05.2023 (letzte Änderung am 07.08.2024)

27.06.2023 12:00

VOEK 228-23

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

03.09.2024 08:29


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstrasse 56
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Verdingungsstelle
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bundesimmobilien.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Planung, Lieferung und Bau sowie Betrieb von e-Ladeinfrastruktur (VOEK 228-23)

VOEK 228-23

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen im Elektrobereich (71314100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Errichtung von ca. 3.000 Ladesäulen mit ca. 6.000 Ladepunkten und ca. 1.000 Wallboxen mit 1.000 Ladepunkten auf und in BImA-eigenen, nicht-öffentlichen Liegenschaften bis zum 30.06.2026

Betrieb der gesamthaften Ladeeinrichtungen inkl. Betrieb eines vollumfassenden IT-Backends bis zum 30.06.2027, optional jeweils bis zum 30.06.2029 bzw. 30.06.2031.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

88.200.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

Deutschlandweit

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das Mengengerüst für die Rahmenvereinbarung liegt insgesamt bei ca. 4.000 Ladeeinrichtungen mit folgenden Ausführungen (alle Ladeeinrichtungen haben entsprechende Ladekabel integriert):

Ladesäulen, ca. 3.000 Stück:

AC-Normalladesäulen mit 22 kW Gesamtleistung und 2 Ladepunkten

DC-Schnellladesäule mit 100 bis 150 kW Gesamtleistung und 2 Ladepunkten

Wallboxen, ca. 1.000 Stück:

11 kW Wallbox mit einem Ladepunkt

Die AG schätzt, dass sich von den insgesamt ca. 3.000 Ladesäulen ca. 2.500 auf Normallade- und ca. 500 auf Schnellladesäulen aufteilen wird.

Voraussetzung ist zudem eine hohe Benutzerfreundlichkeit inkl. Display sowie die Zukunftssicherheit über eine gegebene Skalierbarkeit sowie die Berücksichtigung technologischer Trends. Die Infrastruktur sollte dabei verlässlich sein, das heißt eine hohe durchschnittliche Verfügbarkeit der Ladeeinrichtungen aufweisen.

Zielgruppe der Ladelösung sind Fuhrparkfahrzeuge sowie Dienstwagen und Gäste. Mitarbeitern der nutzenden Verwaltungen und der BImA muss die LIS grds. ebenfalls zur Verfügung stehen. Die Ladelösungen sollen ausschließlich auf nicht öffentlichen, d. h. z. T. physisch zugänglich/nicht zugänglich (nachfolgend nicht öffentlich), BImA eigenen Liegenschaften installiert und betrieben werden. Zudem muss das einfache Laden an öffentlichen Ladeeinrichtungen mittels einer Ladekarte oder App für die o. a. Verwendergruppen (VG) zu attraktiven Konditionen ermöglicht werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Zulieferung Vorab-Information und Bedarfsabfrage / Gewichtung: 4

Qualitätskriterium Name: Vorbereitung Erstbegehung / Gewichtung: 8

Qualitätskriterium Name: Erstbegehung / Gewichtung: 8

Qualitätskriterium Name: Erstellung Umsetzungskonzept / Gewichtung: 10

Qualitätskriterium Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 10

Qualitätskriterium Name: Service, Support und Betrieb inkl. IT Backend und CPO Roaming / Gewichtung: 10

Preis Gewichtung: 50

II.2.6)
Geschätzter Wert

88.200.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 48

optionale Verlängerung

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Zweimalige optionale Verlängerung um jeweils zwei Jahre

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden.

Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.

Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.

Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens 2 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.

Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags vom Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die Bieter haben eine Kopie des Handels- oder Berufsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einzureichen. Für die Installateure, die Arbeiten am jeweiligen Stromnetz und den dazugehörigen Anlagen der VNB ausführen, ist ein Nachweis der jeweiligen Eintragungen in die Installateurverzeichnisse einzureichen.

Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung und Nachweis dieser, wenn die geforderten Deckungssummen bereits erreicht sind. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die genannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.

--

Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr (netto) der letzten 3 Jahre

Betriebshaftpflichtversicherung: Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für

Sachschäden auf 7.000.000,00 € je Schadensfall höchstens aber 14.000.000,00 € insgesamt

Vermögensschäden 500.000,00 € je Schadensfall, höchstens aber 1.000.000,00 € insgesamt

Personenschäden 5.000.000,00 € je Schadensfall/Person

--

Gesamtumsatz: mindestens 10.000.000 EUR netto p.a.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung über die Leistungserbringung Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen

- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?

- durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und davon Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart

- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart

- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart

- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewie-senem technischem Leitungspersonal

- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit SÜ-Überprüfung

- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind

- Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens

- Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet

- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt

--

Referenzen

Eigenerklärung zu mindestens 2 vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 5 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes/Projektbeschreibung, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, Leistungsumfang in €, Leistungszeitraum, Benennung der Projektgegenstände a-e (siehe Referenzblatt), Anzahl der Grundstücke/Gebäude, die die Installation und den Betrieb von Ladesäulen und/oder Wallboxen umfassten, bzw. Erläuterungen zu vergleichbaren Projekten (für b), Angabe, dass Referenzprojekt (für c1) die Installation und den Betrieb einer oder mehrerer Ladeinfrastruktur(en) mit mindestens 100 Einzel-Ladeeinrichtungen beinhaltet, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.

Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.

Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu erteilen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Die RV beinhaltet das wesentliche Element der Abrechnung und Verwaltung (Betrieb) der LIS. Insofern ist eine Laufzeit der einzelnen Objekte über die RV-Dauer hinaus immanent. Des Weiteren ist nicht auszuschließen, dass tatsächliche Installation der Bedarfsermittlung und Planung erheblich nachläuft, sodass die Grundlaufzeit von 48 Monaten für die Vielzahl der Objekte nicht ausreichen würde den erwarteteten Bedarf umzusetzen. Daher die zweimalige optionale Verlängerung.

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

27.06.2023

12:00

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

24.07.2023

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

29.02.2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

a) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234

E-Mail: ticket@bescha.bund.de

Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

b) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 15.06.2023 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

c) Die Auftragsgeberin behält sich das Recht die Verhandlungsrunden in aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstrasse 56
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Fax: +49 37783-8802
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

08.08.2023



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

08.08.2023


10.08.2023




08.06.2023


12.06.2023




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