Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Versand von Drucksachen für das Hauptzollamt Bielefeld
341-2022-0450
Straßentransport/-beförderung (60100000)
Dienstleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Transport von Drucksachen als
- arbeitstäglicher Direktversand Berlin-Bünde,
- Direktversand als Komplettladung an verschiedene Lagerorte sowie
- bedarfsorientierter Kurier- und/oder Stückgutversand
II.2)
Beschreibung
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714, NUTS 3)
Hauptzollamt (HZA) Bielefeld und Wirtschaftsbeteiligte in ganz Deutschland
Auf Basis der im Jahre 2022 durchgeführten Transporte wurde folgender jährlicher Umfang geschätzt:
- 230 Lieferungen zu je bis 1.000 kg nach Bünde mit Sprinter (52 Wochen/ 5 AT, abzüglich ca. 30 lieferfreie Tage) inklusive Rückführung der entleerten u. bereitgestellten Behältern (Gewicht 330 kg je Collico)
- je 36 Paketlieferungen bis 600 kg (Pakete <25 kg) und
- 228 Transporte bis 12 Paletten mit Collicos nach Bünde und an 7 Lieferorte mit LKW (inklusive Rückführung der Transportmittel)
- 39 Direktlieferungen mit Zuladungsverbot an 7 Lieferorte
Die angegebenen Leistungsmengen sind die bisherigen jährlich durchschnittlichen Leistungsmengen und nur als unverbindliche Schätzmenge anzusehen. Der tatsächliche Leistungsumfang orientiert sich am Bedarf der Steuerzeichenbeziehenden und kann nicht abschließend festgelegt werden.
Preis
01.08.2023
31.07.2025
einmalige Verlängerungsoption bis max. 31.12.2025, sofern keine Kündigung erfolgt.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Unternehmensdarstellung und Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
12.06.2023
11:00
- Deutsch (DE)
31.07.2023
12.06.2023
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter
folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert die Bieterin, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Außerdem ist dem Angebot die Eigenerklärung zu den Rußlandsanktionen beizufügen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular
"Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Bewerber /Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber /Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB).
(...),
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhlefen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09.05.2023