Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3)
Kommunikation
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Lieferung eines leichten Befehlskraftwagens für die Polizei Sachsen-Anhalt
15.113-81161-302-23
Polizeifahrzeuge (34114200)
Lieferauftrag
Lieferung eines leichten Befehlskraftwagens für die Polizei Sachsen-Anhalt
II.2)
Beschreibung
Spezialfahrzeuge (34114000)
Kraftfahrzeuge (34100000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)
Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt
Dezernat 35
Heinitzhof 1
39218 Schönebeck
1 Stück
01.08.2023
29.11.2024
Varianten/Alternativangebote sind zulässig.
ja
-optionale Ausstattungsoptionen gemäß Vergabeunterlagen
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
•Eigenerklärung gemäß § 31 UvgO, §§ 123,124 (1) GWB i. V. m. § 48 VgV darüber, dass kein Insolvenzverfahren über das Vermögen oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) und •Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des LSA anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. IHK APVQ. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikats, z. B. APVQL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben worden sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. -->Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV. Darüber hinaus sind folgende Erklärungen/Vereinbarungen vorzulegen: -Vereinbarung zu §§ 17,18 TVergG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) -Erklärung zu §§ 11,13,14 TVergG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) -Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Sanktionen (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) -vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
26.06.2023
10:00
- Deutsch (DE)
31.07.2023
12.06.2023
10:01
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)
Zusätzliche Angaben
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
31.05.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.