Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=516252
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Begleitagentur zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ - 3. Tranche
20.60.01-07a
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
“ sollen investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher
Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimafolgenanpassung, mit
hoher fachlicher Qualität, mit hohem Investitionsvolumen und mit hohem
Innovationspotenzial gefördert werden. Für die 3. Fördertranche wurden vom
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 176 Millionen Euro Fördermittel
bereitgestellt. Der entsprechende Projektaufruf lief bis zum 15. Oktober 2022. Die
Auswahl der Projekte erfolgte durch den Haushaltsausschuss in seiner Sitzung
am 01.03.2023. Es wurden 64 Projekte für eine Förderung ausgewählt. Das BBSR
soll durch einen externen Auftragnehmer bei der organisatorischen,
administrativen und fachlichen Umsetzung des Bundesprogramms „Anpassung
urbaner Räume an den Klimawandel“ unterstützt werden.
1.155.462,18
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
siehe "Leistungsbeschreibung"
1.155.462,18
EUR Euro
06.06.2023
31.12.2026
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
siehe "Leistungsbeschreibung"
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
05.06.2023
10:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
05.06.2023
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03.05.2023