Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Rahmenvereinbarung für Atlassian-Produkte
ZIB 21.27 - 0693/22/VV : 2
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung für Atlassian-Produkte
II.2)
Beschreibung
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Lizenzüberlassung und Support für Atlassian-Produkte
Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 1.697.232,- Euro (netto). Der Schätzwert entspricht dem Höchstwert des Auftragsvolumens.
Preis
Laufzeit in Monaten: 36
Der Vertrag kann einmal um 12 Monate verlängert werden.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Die Erklärungen 'Ausschlussgruende' und 'Sanktionen Russland' sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe werden von der Vergabestelle Abfragen aus dem Gewerbezentralregister und dem bundesweiten Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG durchgeführt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die Anlage 'Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Es ist der Nachweis über eine gültige Gold Solution Partnerschaft mit dem Hersteller Atlassian beizufügen (vgl. Kriterium AE.2).
Mindestens eine Referenz mit zum Auftragsgegenstand vergleichbarem Umfang und Leistungsinhalt ist vollständig zu beschreiben. Das Referenzprojekt muss ab dem 01.01.2016 oder später von Ihnen geleistet worden sein (bei fortlaufenden Projekten bezieht sich das genannte Datum auf das Projektende).
Die Referenz hat einen vergleichbaren Umfang, wenn mindestens 24 Projektmonate Leistungen, der Jahresumsatz mind. 200.000. EUR beträgt und der Auftraggeber eine Größe von mindestens 250 Arbeitsplätzen/Usern hat.
Die Referenz hat einen vergleichbaren Inhalt, wenn alle nachfolgenden Leistungsbestandteile nachgewiesen wurden:
# Beratungsleistung bezüglich Jira-/Confluence-Systemen
# Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft, Überlassung von verfügbaren Programmständen für Jira-/Confluence-Systeme
# Beratung und Bereitstellung von Add-Ons aus dem Atlassian Marketplace
# Unterstützung im Bereich des Lizenzmanagements
# Third-Level-Support für Atlassian-Produkte
Für alle Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden zu benennen (vgl. Kriterium AE.3).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
30.05.2023
11:30
- Deutsch (DE)
30.06.2023
30.05.2023
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04.05.2023