Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=515545
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Forschungsvorhaben zum Thema „Angemessene Vergütung insbesondere im Bereich Streaming und Plattform-Ökonomie / Reform des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen im Urheberrecht“
III 3 - 3003/ 135 - 33
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Das Forschungsvorhaben soll sich mit zwei Themenkomplexen beschäftigen, die für die Schaffung, Verwertung und Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte eine zentrale Bedeutung haben:
Zum einen soll das Vorhaben das bestehende Vergütungssystem für urheberrechtlich geschützte Inhalte in den unterschiedlichen Bereichen der Kreativwirtschaft in den Blick nehmen und hierbei analysieren, ob derzeit dem Prinzip der angemessenen Vergütung insbesondere bei Verwertungen in Streaming-Modellen und im Rahmen der Plattform-Ökonomie Rechnung getragen wird.
Zum anderen soll es Grundlagen für eine mögliche Reform des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen schaffen.
Einen Teilaspekt der Vergütung für die Verwertung urheberrechtlich geschützter Inhalte soll das Forschungsvorhaben vertieft analysieren: Das Vergütungssystem für gesetzlich erlaubte Nutzungen.
251.700,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Berlin (DE300, NUTS 3)
Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem/der Vertreter/in der Auftraggeberin finden per Videokonferenz statt.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll das bestehende Vergütungssystem für urheberrechtlich geschützte Inhalte in den unterschiedlichen Bereichen der Kreativwirtschaft in den Blick genommen und hierbei analysiert werden, ob derzeit dem Prinzip der angemessenen Vergütung insbesondere bei Verwertungen in Streaming-Modellen und im Rahmen der Plattform-Ökonomie Rechnung getragen wird:
- Film / Fernsehen (z.B. On-Demand-Plattformen, Mediatheken)
- Wort und Bild (z.B. Podcast-Angebote, Social Media - Plattformen, Stockfoto-Dienste)
- Text / Presse (Online-Verwertungen)
- Text / Wissenschaft (z.B. Online-Datenbanken, Open-Access - Angebote)
- Text / Belletristik (z.B. E-Books, Hörbücher)
- Games (Online-Spiele)
Das Musikstreaming soll hier nicht untersucht werden, da die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bereits eine Untersuchung zu bestehenden und alternativen Vergütungsmodellen im diesem Bereich fördert.
Die Studie soll für diese Teilmärkte der Kulturwirtschaft in Deutschland zunächst typische Verwertungsmodelle und relevante Märkte darstellen.
Sie soll weiter eine Typologie der relevanten Akteure definieren. So könnten für den Bereich Film/Serien/Fernsehen z.B. Kreative, Produzenten, Verwertungsgesellschaften, Sender, Streaming-Dienste und andere mehr dazu gehören. Erforderlich sind ggfls. weitere Differenzierungen, z.B. nach Größe, Marktmacht, Unabhängigkeit, Nationalität, Beteiligung internationaler Gesellschaften (z.B. Studios, Private Equity) oder nach dem Zugang zu Meta- und Nutzungsdaten. Dabei soll auch auf die Interessen der Akteure und etwaige Kooperationen eingegangen werden.
Auf Grundlage dieser Typologie sollen sodann - vorzugweise ergänzt durch Visualisierungen - die rechtlichen Beziehungen (vertragliche Beziehungen, insbesondere Einräumung von Verwertungsrechten, sowie etwaige gesetzliche Nutzungserlaubnisse) und die hierauf beruhenden Zahlungsströme zwischen den jeweils beteiligten Akteuren in den typischen Verwertungsmodellen dargestellt werden. Soweit verfügbar, sind quantitative Angaben hinzuzufügen (Umsätze, prozentuale Beteiligungen an Vergütungen etc.). Hierbei ist insbesondere zwischen Lizenzentgelten und Vergütungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen zu differenzieren.
Auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse soll untersucht werden, ob dem Prinzip der angemessenen Vergütung Rechnung getragen wird, welche Hindernisse dem ggf. entgegenstehen sowie ob und ggf. inwieweit gesetzliche und außergesetzliche Handlungsoptionen für eine Reform oder alternative Strukturierung des Vergütungssystems bestehen, um dem Prinzip der angemessenen Vergütung Geltung zu verleihen. Inwieweit bedarf es einer Verbesserung der Transparenz hinsichtlich der Nutzung von Inhalten und der damit erzielten Erlöse durch die Verwerter? Schwerpunkt der Untersuchung sollen hierbei Optionen des deutschen Gesetzgebers im Rahmen des geltenden unionsrechtlichen Rechtsrahmens unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH sein. Vor dem Hintergrund einer längerfristigen Perspektive können ergänzend auch Vorschläge für Reformen auf europäischer Ebene unterbreitet werden.
Die Studie kann sich hierbei auf Material stützen, das in Form von wissenschaftlichen Untersuchungen, Analysen staatlicher und zwischenstaatlicher Stellen, Stellungnahmen von Stakeholdern, Geschäftsberichten etc. vorliegt bzw. über die Einbeziehung von Stakeholdern im Rahmen der Studie noch eingebracht werden kann.
Einbezogen werden sollen, soweit einschlägig, insbesondere auch Dokumente der Organe der Europäischen Union (Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Rat, z.B. auch die durchgeführte Bestandsaufnahme der französischen Ratspräsidentschaft), Untersuchungen nationaler Regierungen und Parlamente (insbesondere im Vereinigten Königreich und in Frankreich), des Europarates (Europäische Audiovisuelle Informationsstelle) sowie Analysen aus den USA oder seitens der Weltorganisation für Geistiges Eigentum in Genf (WIPO). Selbstverständlich bedarf es jeweils der kritischen Analyse des Materials und der Prüfung, inwieweit Erkenntnisse aus anderen Kontexten auf die spezifischen deutschen Marktbedingungen übertragen werden können. Ergänzende empirische Erhebungen zu Teilbereichen sind dort wünschenswert, wo entsprechendes Datenmaterial nicht verfügbar ist.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll zudem das Vergütungssystem für gesetzlich erlaubte Nutzungen im Urheberrecht einschließlich seiner unionsrechtlichen Grundlagen interdisziplinär (rechtlich, ökonomisch, tatsächlich) untersucht und dargestellt werden. Hierbei sind Sach- und Rechtsfragen zu beantworten, die soweit ersichtlich in Literatur und Rechtsprechung bislang nur unzureichend aufgearbeitet worden sind.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualitätskriterium Name: Forschungsgegenstand, Forschungsmethodik, organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung, Aufbau und Präsentation des Angebots / Gewichtung: 70
Preis Gewichtung: 30
Laufzeit in Monaten: 12
7
Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber/innen fordert die Auftraggeberin mindestens drei Bewerber/innen zur Angebotsabgabe auf. Sofern genügend geeignete Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, unter Bewertung folgender Eignungskriterien auf sieben zu begrenzen (§ 51 VgV):
- Dauer einschlägiger Berufstätigkeit
- Erfahrung im Bereich einschlägiger Publikationen
- Erfahrung im Umgang mit einschlägigen Forschungsmethoden (siehe hierzu Ausführungen Abs. 2 in Anlage 3 der Vergabeunterlagen). Hierzu werden diejenigen sieben Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 7 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
- Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (kurz: EEE) mit Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen):
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine ausgefüllte EEE vorzulegen, die in Teil III (Ausschlussgründe) u. a. beinhaltet, dass der Bewerber sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Teil III: Ausschlussgründe in der EEE sowie Ziffer 4.3.3. der Vergabeunterlagen).
Beachte: Es sind nicht alle Teile der EEE zwingend auszufüllen (siehe Checkliste in Anlage 7 zu den Vergabeunterlagen sowie Ziffer 4.3.3. der Vergabeunterlagen).
- Vorlage einer Erklärung über die Neutralität, politische Unabhängigkeit, wirtschaftliche/geschäftliche Unabhängigkeit und Gesetzestreue (siehe Formular 2 in Anlage 1 zu den Vergabeunterlagen):
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine ausgefüllte Eigenerklärung über die Neutralität, politische Unabhängigkeit, wirtschaftliche/geschäftliche Unabhängigkeit und Gesetzestreue vorzulegen.
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Bei der Durchführung des Forschungsvorhabens sind die standesrechtlichen Regelungen (insbesondere ICC/ESOMAR Internationaler Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik 2017, Erklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum ICC/ESOMAR Internationalen Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik („Deutsche Erklärung“) vom 24. Mai 2017, Richtlinien des Rates der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V., Qualitätsstandards: DIN ISO 20252:2019) und methodischen Grundlagen der empirischen Sozialforschung zu beachten.
Bei der Durchführung der Untersuchung ist der Gender-Mainstreaming-Ansatz zu beachten. Die Untersuchungsergebnisse müssen erkennbar machen, ob und in welcher Weise sich erhobene Daten geschlechterspezifisch auf Frauen und/oder Männer beziehen. Die Sicherstellung entsprechender Aspekte ist bereits bei den Erhebungen zu berücksichtigen.
Bei der Durchführung des Forschungsvorhabens ist für Kopierarbeiten, Briefumschläge und Druckerzeugnisse ausnahmslos Recyclingpapier zu verwenden, das mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder alternativ mit dem Zertifikat „FSC Recycled“ versehen ist.
Etwaige in dem Forschungsvorhaben von dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin sowie Unterauftragnehmern/innen eingesetzte Hilfskräfte auf Stundenbasis sind mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.
Der Ausfall einer mit der Leistungserbringung beauftragten Fachkraft bei Durchführung des Forschungsvorhabens ist möglichst zu kompensieren.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Verhandlungsverfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
31.05.2023
12:00
- Deutsch (DE)
4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle
Bundesministerium der Justiz
- Referat III B 3 -
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Fax: +49 3018580-9525
oder
Bundesamt für Justiz
- Referat III 3 -
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Fax: +49 22899410-5592
zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28.04.2023