Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Lieferung von mobilen Anlagen zur Dekontamination von Verletzten
B 20.10 - 0628/21/VV : 1
Rettungs- und Notfallausrüstung (35112000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von moblen Anlagen zur Dekontamination von Personen
II.2)
Beschreibung
Medizinische Geräte (33100000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Rahmenvertrag über 4 Jahre über die Lieferung von mobilen Anlagen zur Dekontamination von verletzten Personen. Die mobilen Anlagen sind in zerlegter und konfektionierter Form zu liefern, im Wesentlichen in Form von bestückten Rollcontainern. Die gesamte Beladung verteilt sich auf drei verschiedene LKW, die Gerätewagen Dekon P (GW Dekon P), Gerätewagen Dekon V (GW Dekon V) und Gerätewagen Dekon EV (GW Dekon EV).
(Die Lastkraftwagen sind nicht Bestandteil des vorliegenden Vergabeverfahrens.)
Die Fachausstattung gliedert sich thematisch in die Bereiche
- Wasserversorgung und Wasseraufbereitung
- Abwasserentsorgung
- Elektrische Anlagen
- Zelte mit Komponenten
- Anlagen zur Patientenversorgung und
- Rollcontainer.
Neben der Lieferung zum Teil umfangreicher Artikelsortimente sind auch konzeptionelle Arbeiten und Schulungsleistungen gefordert.
Der Festanteil der Lieferleistung beläuft sich auf 61 Einheiten und der variable Anteil beläuft sich auf bis zu 5 Einheiten.
Preis
16.10.2023
15.10.2027
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen ein, aus denen jeweils hervorgeht, dass Sie ein Projekt mit Lieferleistungsanteilen und Dienstleistungsanteilen organisiert haben oder an einem solchen Projekt beteiligt waren. Mindestens zwei der Referenzprojekte müssen einen fachlichen Bezug zu dem vorliegenden Auftragsgegenstand haben. Eines der Projekte muss überdies speziell einen Bezug zum Thema Wasseraufbereitung oder Handhabung von Wasser in offenen oder geschlossenen Systemen haben. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte sofern erforderlich mehrfach.
• Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Als Nachweis der Maßnahmen zur Qualitätssicherung legen Sie bitte mit dem Teilnahmeantrag die Kopie eines Zertifikats über ein eingeführtes und angewendetes Managementsystem gemäß DIN ISO 9001 oder gleichwertig vor.
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Verhandlungsverfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
12.06.2023
11:30
26.06.2023
- Deutsch (DE)
29.09.2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Die 'Anlage Unternehmensdaten', die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' und die Anlage 'Eigenerklärung Sanktionen Russland' sind von der Bieterin
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt und eine Abfrage im Wettbewerbsregister durchgeführt.
Für einen Zuschlag kommt nur eine Bieterin in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25.05.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.