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Ausschreibungsdetails

Projektcontrolling und Fachberaterleistungen Projekt „Altdeponien“ 2023-2026

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02.05.2023 (letzte Änderung am 25.05.2023)

09.06.2023 11:00

09.06.2023 11:00

67220_eV-LAF_2023_010_5003 PC Altdeponien

Sachsen-Anhalt: Landesanstalt für Altlastenfreistellung

25.05.2023 16:46

2023/S 085-261438

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Maxim-Gorki-Straße 10
Postleitzahl: 39108
Ort: Magdeburg
NUTS: Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 391-744400
Fax: +49 391-7444070

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Altlastensanierung i.S.v. Artikel 1 § 4 Abs. 3 URaG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Projektcontrolling und Fachberaterleistungen Projekt „Altdeponien“ 2023-2026

67220_eV-LAF_2023_010_5003 PC Altdeponien

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Ziel des Projektcontrollings und der Fachberatung ist die Unterstützung der LAF bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Freistellungsbehörde, um somit die fach-, termin-, und kostengerechte Ausführung der Maßnahmen zur Stilllegung/Rekultivierung und Nachsorge der Altdeponien unter Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie der vorhandenen vertraglichen Vereinbarungen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der umzusetzenden Maßnahmen sicherzustellen.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

982.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)

Ort der zu erbringenden Leistung ist der Sitz der Auftraggeberin (LAF) in Magdeburg sowie Projektstandorte (Altdeponiestandorte) in Sachsen-Anhalt, Standorte der beteiligten Fach-/Aufsichtsbehörden, Verwaltungssitz des betroffenen Projektträgers (MDSE) in Wolfen und der Geschäftssitz des Auftragnehmers

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Aufgaben des Projektcontrollers sind u.a (jeweils einschließlich Berichterstattung

an den AG):.

- die Begleitung aller durch die Freistellung erfassten Maßnahmen zur

Gefahrenabwehr bzw. zur Stilllegung/Rekultivierung und Nachsorge der Altdeponien unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes,

- die umfassende fachliche und gutachterliche Unterstützung der LAF bei allen

altlastentechnisch, bodenschutzrechtlich, abfallrechtlich und wasserrechtlich

relevanten Fragestellungen sowie bei der Umsetzung der

Freistellungsvereinbarung,

- die Koordinierung der Projektbeteiligten in Abstimmung mit der LAF,

- die Mitwirkung bei der Aktualisierung der Projektziele, deren Umsetzung in

Vorgaben zur Maßnahmen-/ Kosten-/ Terminplanung sowie die Steuerung

entsprechender Vorgaben,

- die Begleitung von Verfahren zur Vergabe (ggf. Erweiterung) von Aufträgen

(inkl. der Prüfung und Bewertung vorgelegter Anträge auf

Maßnahmezustimmung und Mittelfreigabe, Vergabe- und Vertragsunterlagen

sowie Vergabevorschläge),

- die fachtechnische Unterstützung der LAF bei der Bewertung der vom

jeweiligen Maßnahmeträger erbrachten Leistungen (inkl. der Begleitung von

Leistungsabnahmen sowie der Prüfung der vorgelegten Rechnungen auf

sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie Refinanzierbarkeit) sowie

- die fachliche Unterstützung de LAF in Ihrer Funktion als zuständige

Bodenschutzbehörde sowie bei der Begleitung von Genehmigungsverfahren.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.08.2023

31.07.2026

Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr für den Zeitraum

01.08.2026 bis 31.07.2027, 01.08.2027 bis 31.07.2028 sowie 01.08.2028 bis

31.07.2029

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

wie unter „II.2.7) Laufzeit des Vertrags“ angegeben

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Für die Zuschlagserteilung werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die

die erforderliche Eignung aufweisen und gegen die keine Ausschlussgründe

bestehen (vgl. §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

[GWB]). Zwecks Prüfung der Eignung der Bieter sind mit dem Angebot die im

Folgenden genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.

Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob

für ihn Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und § 124

GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche

Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.

Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen vorbezeichnete

Ausschlussgründe vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber

abzugeben, ob, und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125

GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft

ergriffen hat. Für diese Erklärungen ist der Vordruck VI.1. „Eigenerklärung zum

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen)

auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum

Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und

beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch

bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizulegen.

Außerdem haben die Bieter folgende Erklärungen nach dem Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA) abzugeben:

Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)

Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)

Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§ 13 Abs. 1 TVergG LSA)

Für diese Erklärungen sind die Vordrucke V.1. bis V.3 (siehe Teil V der Vergabeunterlagen) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als

gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter nach Einschätzung des Auftraggebers

für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über

ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.

1) Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der

Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz in den letzten drei

abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie den im Tätigkeitsbereich des hier

ausgeschriebenen Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

erzielten Umsatz anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die

Eigenerklärung ist der Vordruck VI.2. (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen) zu

verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche

Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.

2) Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der

Bieter den Nachweis (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen

Versicherungspolice) oder eine Eigenerklärung über eine entsprechende

Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Auftragsfall mit

Mindestdeckungssummen von jeweils 1 Mio. EUR für Personenschäden sowie

Sachschäden und Vermögensschäden vorzulegen. Für eine diesbezügliche

Eigenerklärung ist Vordruck VI.3 (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen) zu

verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche

Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.

zu 2.) Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Auftragsfall mit Mindestdeckungssummen von jeweils mindestens 1.000.000,00 EUR für

Personenschäden sowie Sachschäden und Vermögensschäden.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens drei Referenzen über von ihm in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen des Projektcontrollings und der fachtechnischen Beratung, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, vorzulegen. Die Referenzaufträge müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Es werden auch Referenzen über Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre, nicht jedoch mehr als 5 Jahre zurückliegen. Sofern die Referenzen noch laufende Projekte betreffen, werden diese Referenzen nur gewertet, wenn sie, gerechnet vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe, seit mindestens einem Jahr von dem Bieter bearbeitet werden.

Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder in Form von Eigenerklärungen auf gesonderten, vom Bieter zu erstellenden Anlagen (Referenzbeschreibungen) mit dem Angebot benannt werden.

Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/ diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der Leistungen des Projektmanagements bzw. der betroffenen fachtechnischen Beratungsleistung zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.

Als vergleichbare Referenzen werden solche Referenzen anerkannt, die in ihrer Gesamtheit die Einhaltung folgender Mindestanforderungen nachweisen, wobei die nachstehenden Anforderungen nicht kumulativ innerhalb jeder Referenz erfüllt sein müssen, jedoch mit einer Referenz die Einhaltung mehrerer der nachstehenden Mindestanforderungen nachgewiesen werden kann:

a) Referenz umfasst die Erbringung von Projektcontrollingleistungen mit einem vergleichbaren Koordinationsaufwand, Umfang und Komplexität und vergleichbarem fachlichen Inhalt und Anspruch (Altlastensanierung, Deponiestilllegung),

b) Referenz umfasst die Erbringung von Leistungen zum fachlichen Management bzw. zur Beratung und Projektbearbeitungen mit direktem fachlichem Bezug zur Altlastenbearbeitung/Deponiestilllegung (Planung, Begleitung von Sanierungsmaßnahmen).

Die Referenzbeschreibungen müssen folgende Angaben enthalten:

- Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten,

- Leistungszeitraum unter Angabe von Ausführungsbeginn und -ende: jeweils Angabe von Monat/Jahr,

- Nettoauftragssumme,

- Kurzbeschreibung des ausgeführten Auftrags,

- Stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs, insbesondere hinsichtlich der jeweils abgedeckten Mindestanforderung/en (siehe hierzu vorstehend Buchstaben a) und b) dieser Unterlage).


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Die Bieter haben folgende Erklärungen nach dem Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA) abzugeben:

Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)

Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)

Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§ 13 Abs. 1 TVergG LSA).

Für diese Erklärungen sind die Vordrucke V.1. bis V.3 (siehe Teil V der Vergabeunterlagen) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

09.06.2023

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.07.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

09.06.2023

11:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Der Bieter hat mit seinem Angebot, sofern zutreffend, eine Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft gemäß Vordruck VI.6 in Teil VI der Vergabunterlagen vorzulegen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags

gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:

„Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der

Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

24.05.2023



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

24.05.2023


25.05.2023




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