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Ausschreibungsdetails

Schloss Plötzkau

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04.05.2023 (letzte Änderung am 01.08.2023)

05.06.2023 11:00

GPL+TWPL Schloss Plötzkau

Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH

01.08.2023 09:54

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Kulturstiftung Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Kulturstiftung Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39279
Ort: Gommern
NUTS: Jerichower Land (DEE06, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 39241-9340
Fax: +49 39241-93434

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung: SALEG, Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Ort: Magdeburg
NUTS: Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
E-Mail: stumpe@saleg.de
Hauptadresse: http://www.saleg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Stiftung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Schloss Plötzkau

GPL+TWPL Schloss Plötzkau

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt ist Eigentümerin des Schlosses Plötzkau.

Es ist geplant über mehrere Jahre ein Planungsbüro für die Planungsleistungen

zu binden. Angedacht ist eine Beauftragung für den Zeitraum von 01.01.2024 -

31.12.2033.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Salzlandkreis (DEE0C, NUTS 3)

Plötzkau

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Auftragserteilung ist für den Oktober 2023 vorgesehen.

An größeren Bauleistungen wurden über den Bauhaushalt der Stiftung in den letzten Jahren am Schloss Plötzkau Sanierungen, Restaurierungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzung für gastronomische Zwecke in verschiedenen Gebäudeteilen des Schlosses ausgeführt.

Bauliche Maßnahmen werden auch über Spendenmittel und Fördergelder für einzelne Maßnahmen aufgestockt.

Der Abschluss der Rahmenvereinbarung ist für die Jahre 2024 bis 2033 angedacht.

Die erforderlichen Planungsleistungen sind für die abgestimmten

Baumaßnahmen zu erbringen und können

kurzfristig, z.B. bei auftretenden unvorhersehbaren Schäden oder

Reparaturmaßnahmen abgerufen werden.

Der Gebäudeplaner muss sicherstellen, dass diese Schäden entsprechend der

denkmalrechtlichen Anforderungen unverzüglich behoben werden.

Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:

Gebäudeplanung Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34 HOAI.Leistungsinhalt sind

die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 34 und Anlage 10

HOAI. Die genaue Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu

entnehmen.

Besondere Leistungen:

Erstellung ZBau

Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des

Endverwendungsnachweises

Zuarbeit für Fördermittelanträge

Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 und Anlage 14 HOAI.

Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß

Anlage 10 (zu § 34 Absatz 1, § 35 Absatz 6) HOAI.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2024

31.12.2033

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

1.) Die Vergabestelle wird fehlende Nachweise und Erklärungen auf Grundlage

von § 56 Abs. 2 VgV nachfordern. Das Fehlen der Angabe der Person (bei

juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag

oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren

Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Als Frist zur Vorlage der

nachgeforderten Unterlagen gelten 7 Kalendertage, gerechnet nach dem Tag der

Absendung der Aufforderung zur Nachreichung/Vervollständigung von

Unterlagen, Nachweisen und/oder Erklärungen. Teilnahmeanträge, die selbst

nach Ablauf der Frist nachgeforderter Unterlagen unvollständig sind, werden

ausgeschlossen.

2.) Die im Teilnahmeantrag abgeforderten Unterlagen, Nachweise und

Erklärungen werden gemäß der, in den Vergabeunterlagen, angegebenen

Bepunktung und Gewichtung bewertet. Die drei Bewerber mit den höchsten

Punktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes und zur Teilnahme

amVerhandlungsverfahren

aufgefordert.Die Bewertung ausgewählter Eignungskriterien wird wie folgt

durchgeführt:

- Referenzangabe für die Gebäudeplanung und Realisierung der

denkmalgerechten Instandsetzung von Einzeldenkmalen (Burg, Kirche, Kloster,

Schloss): 26 Punkte,

- Referenzangabe für die Gebäudeplanung und Realisierung des

denkmalgerechten Umbaus- oder Modernisierung eines Einzeldenkmals (Burg,

Kirche, Kloster, Schloss) oder angrenzenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen:25

Punkte,

-Referenzangabe für die Gebäudeplanung und Realisierung von

denkmalgerechten Dachsanierungsmaßnahmen von Einzeldenkmalen (Burg,

Kirche, Kloster, Schloss)n:25 Punkte,

-Angabe eines Referenzprojektes für Fördermittel: 25 Punke,

- Referenzangabe für die Gebäudeplanung und Realisierung von statisch

konstruktiven Sicherungsmaßnahmen an Einzeldenkmalen (Burg, Kirche,

Kloster, Schloss): 22 Punkte

- vorgesehener/e Projektleiter/in, Fachbauleiter/in, Tragwerksplaner/ in: 33

Punkte,

- Anzahl der Mitarbeiter: 20 Punkte.

Die genaue Bewertungstabelle ist der Vergabeunterlage zu entnehmen.Erfüllen

mehrere Bewerbergleichermaßen die Anforderungen derart, dass eineobjektive

Auswahl der einzuladenden Teilnehmer entsprechend der zugrunde gelegten

Eignungskriterien nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht

vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75

Abs. 6 VgV durch Losentscheid vorzunehmen.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV des

Büroinhabers Qualifikationsnachweis (Architekt, etc.) und Nachweis, dass eine

Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes

Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser

besteht.

Qualifikationsnachweis und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im

Sinne von § 65 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die

Erstellung des Standsicherheitsnachweises besteht.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV

Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

mit einer Mindestdeckungssumme

in Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige

Schäden, 2-fach maximiert.

Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe

nicht vor-liegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers

ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung

abzuschließen Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme

in Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige

Schäden, 2-fach maximiert.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Angabe eines Referenzprojektes für die Planung denkmalgerechten

Instandsetzung von Einzeldenkmalen (Burg, Kirche, Kloster, Schloss)

Angabe eines Referenzprojektes für die Planung eines denkmalgerechten

Umbaus- oder Modernisierung eines Einzeldenkmals (Burg, Kirche, Kloster,

Schloss) oder angrenzenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen

Angabe eines Referenzprojektes für die Pllanung von denkmalgerechten

Dachsanierungsmaßnahmen von Einzeldenkmalen (Burg, Kirche, Kloster,

Schloss)

Angabe eines Referenzprojektes für Fördermittel

Angabe eines Referenzprojektes für statisch konstruktive

Sicherungsmaßnahmen an Einzeldenkmalen (Burg, Kirche, Kloster, Schloss)

Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der

Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Hier die Angabe zu den

vorgesehenen Projektleitern/-innen und Bauleiter- /in, Tragwerksplanerin sowie

deren Qualifikation.

Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des

Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten drei Jahren

ersichtlich ist.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur

Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur berechtigt sind. Juristische

Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte

Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter

und der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten

Anforderungen erfüllen.

Ist die Berufsbezeichnung " Architekt" in einem Herkunftsland gesetzlich nicht

geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen

Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55

/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005

/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU

Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die

Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems

entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt

des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes

Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der

Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen der EU

ergeben.

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Das gemäß Punkt III.2.3 zu nennende Personal, welches für die Ausführung des

Auftrages verantwortlich sein soll, muss zur Leistungserbringung auch

tatsächlich zur Verfügung stehen.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

05.06.2023

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

(1.) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben

werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären

/abzugeben. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu

verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.

2.2 genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen.

Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und

Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum

Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB.Der

Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle

digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E- Mail oder

per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für

die Wahrung der

Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an.

Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.

(2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl.

Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen

/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden.

Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.

(3) Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in elektronischer Form an die

Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 - Saleg) zu richten. Die gesammelten

Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter

Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.

(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den

Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im Angebot sind in der

Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum

Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene

Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die

Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3

GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der

Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Dies gilt nicht bei einem

Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

02.05.2023



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