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Ausschreibungsdetails

Baulos 2: Aussichtsplattform, Holzbrücke, Parkplatz und Erlebniswege Erd-, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Stahlbau-, Zimmer- und Holzbauarbeiten

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19.04.2023 (letzte Änderung am 21.04.2023)

17.05.2023 10:00

17.05.2023 10:00

23-06

Sachsen-Anhalt: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt

21.04.2023 12:05

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name:Biosphärenreservatsverwaltung Drömling Sachsen-Anhalt
Straße, Hausnummer:Bahnhofstraße 32
Postleitzahl (PLZ):39646
Ort:Oebisfelde-Weferlingen
Telefon:+49 39002 850228

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 23-06

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Sachsen-Anhalt, 39646 Oebisfelde-Weferlingen, OT Buchhorst, Gemarkung Buchhorst

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

„Um- und Ausbau der Informationsstelle „Altes Schöpfwerk Buchhorst“ zu einem „Natura 2000 - Informationszentrum Drömling“ mit historischen Moordammkulturen und Landnutzungssystemen“, Baulos 2: Aussichtsplattform, Holzbrücke, Parkplatz und Erlebniswege Erd-, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Stahlbau-, Zimmer- und Holzbauarbeiten

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
12.06.2023
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
30.09.2024
Weitere Fristen
gemäß Beiblatt 1

j)
Nebenangebote

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
17.05.2023 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
09.06.2023

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien

Preis 100 %

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Es gelten die Regelungen VOB/B

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
- Liegt den Vergabeunterlagen bei
Gemäß § 8 Abs. 1 TVergG LSA wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform aufgefordert, gemäß § 8 Abs. 2 TVergG LSA die geforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb einer Frist von fünf Werktagen dem Auftraggeber vorzulegen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
- Nachweis einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt, Haftpflichtversicherung
- PQ oder zwei Referenzen: LB 211-01, 411, 413-05
- Sofern der Bieter in seinem Unternehmen 3.000 Mitarbeiter oder mehr beschäftigt, ist folgende Erklärung abzugeben: Eigenerklärung in frei gewählter Form, dass der Bieter sich verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung des seit 01.01.2023 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) einzuhalten und dass der Bieter seiner Verpflichtung in Bezug auf Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, zum unternehmensinternen Beschwerdeverfahren sowie zur Dokumentation und zum Bericht vollumfänglich nachkommt

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle/Saale
Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle
Sonstiges:
1. Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem e-Vergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage gem. 19 MiLoG, § 6 WRegG bei der Registerbehörde vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
3. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Werktage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch Rügen. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.


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19.04.2023


19.04.2023




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