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Ausschreibungsdetails

Evaluation des Bund-Länder-Programms "FH-Personal"

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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21.04.2023

06.06.2023 12:00

06.06.2023 12:00

04513-4/10(2022)

Bundesministerium für Bildung und Forschung

21.04.2023 11:30

2023/S 080-242773

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bmbf.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Evaluation des Bund-Länder-Programms "FH-Personal"

04513-4/10(2022)

II.1.2)
CPV-Code

Administrative Dienste im Bildungswesen (75121000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die begleitende Evaluation soll das gemeinsame Programm des Bundes und der Länder zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen - "FH-Personal" - hinsichtlich seiner Zielsetzung und Wirkung bewerten, um dem Auftraggeber Handlungswissen zur Steuerung des laufenden Programms zu vermitteln und bei der Planung künftiger Programme zu unterstützen. Die Förderrichtlinie "FH-Personal" richtet sich an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FH/HAW). Um den zunehmenden Herausforderungen bei der Besetzung von Professuren an FH/HAW zu begegnen, fördern Bund und Länder gezielt die Einführung und den Ausbau strukturwirksamer Instrumente zur Personalrekrutierung und -qualifizierung. Im Rahmen kooperativer Qualifizierungsmaßnahmen ("Tandem-Programme") können darüber hinaus auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, andere Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine gefördert werden. Die Umsetzung des Bund-Läder-Programms erfolgt in zwei bis zu sechsjährigen Förderphasen (ab 2021 bzw. 2023), insgesamt befinden sich 98 Hochschulen und ihre Partner in Förderung. Vorgeschaltet war eine Konzeptionsphase, in der 93 Hochschulen dabei unterstützt wurden, ihre Stärken und Schwächen zu analysieren und Konzepte zur Gewinnung von professoralem Personal zu entwickeln.

Auf der Grundlage einer vom Auftragnehmer zu entwickelnden Gesamtplanung ("Konzepte") analysiert der Auftragnehmer die Wirkung des Förderprogramms und der umgesetzten Maßnahmen. Er erhebt die Einfluss- und Wirkungsfaktoren, bietet datenbasiert eine Abschätzung der perspektivischen Entwicklungen und leitet aus gewonnenen Erkenntnissen empirisch fundierte, umsetzbare strategische Handlungsempfehlungen ab. Die Planung ist aus einer Analyse der Programmziele, der inhaltlichen Ausrichtung und der zeitlichen Planung der Projekte sowie der Rahmenbedingungen ihrer Durchführung zu entwickeln, die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen sind methodisch zu begründen und systematisch aufeinander zu beziehen. In der Durchführung der begleitenden Evaluation berät der Auftragnehmer die Programmverantwortlichen über gewonnene Erkenntnisse, er berichtet dem Auftraggeber regelmäßig über Zwischenergebnisse und formuliert Empfehlungen für die weitere Umsetzung und Weiterentwicklung des Programms. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist eingeschlossen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2024

31.03.2029

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=513774&criteriaId=30604

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=513774&criteriaId=30603

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=513774&criteriaId=30602


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

06.06.2023

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

10.10.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

06.06.2023

13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Internet-Adresse: https://www.bmbf.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.

Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Internet-Adresse: https://www.bmbf.de

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

19.04.2023


Eignungskriterien

Eignungskriterien.pdf
19.04.2023 11:12
Eignungskriterien.pdf
19.04.2023 11:12
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