Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=513531
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Heizkostenhilfe für Private
TAB - 2023 HKH
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
Dienstleistungen
Unterstützungsleistungen bei der Antragsbearbeitung im Rahmen der Härtefallhilfen für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger
II.2)
Beschreibung
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01, NUTS 3)
Thüringer Aufbaubank, Gorkistr. 9, 99084 Erfurt. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt ausschließlich remote (100 % mobil).
Für die Bearbeitung der Anträge benötigt die TAB personelle Unterstützung im Rahmen von Dienstleistungen.
Inhalt der remote zu erbringenden Tätigkeit ist die Bearbeitung und Prüfung von Anträgen unter Nutzung einer externen IT-Anwendung. Es ist davon auszugehen, dass arbeitstäglich von einer Vollzeitarbeitskraft durchschnittlich 50 Anträge zu prüfen sind.
Ausgeschrieben ist die unverzügliche Bearbeitung der Anträge mit ausreichend qualifiziertem Personal und unter Einsatz eines Projektleiters.
Leistungszeitraum: ab Zuschlagserteilung, mindestens für die Dauer von 3 Monaten
Qualitätskriterium Name: Mindestverfügbarkeit Anzahl von Vollzeitäquivalenten zur Erledigung des Auftrags / Gewichtung: 25
Preis Gewichtung: 75
Laufzeit in Monaten: 3
Die Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch bis zum Ende des folgenden Monats, soweit der Vertrag nicht bis zum 15. des Monats vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Im Falle einer Ausschreibung unter Einhaltung der Frist des § 15 Abs. 2 VgV sind gravierende Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit und die staatliche Aufgabenerfüllung zu befürchten. Um die erheblichen Belastungen privater Haushalte abzumildern, soll die Antragstellung voraussichtlich ab Anfang Mai und die Bearbeitung sowie Bewilligung leicht zeitversetzt ab Mitte Mai ermöglicht werden. Dies wäre bei Einhaltung der regulären Angebotsfrist von 30 / 35 Tagen nicht darstellbar, zumal weitere vergaberechtliche Fristen zu beachten und die Einweisung des Dienstleisters umzusetzen sind. Die Umstände dulden aber einen solchen Aufschub nicht. Eine zeitnahe Sachbearbeitung nach Beginn der Antragstellung ist wichtig, um den Aufbau eines Bearbeitungsstaus zu vermeiden und Durchlaufzeiten (Gesamtbearbeitungsdauer von Antragseingang bis Auszahlung) möglichst kurz zu halten.
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
04.05.2023
10:00
- Deutsch (DE)
15.06.2023
04.05.2023
10:05
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 135 ff GWB haben alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht.
Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Unterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen könnten, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen, und dies in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).
Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20.04.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.