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Ausschreibungsdetails

Endlager Konrad: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf Leit- und Nachrichtentechnik

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19.04.2023

24.05.2023 12:00

24.05.2023 12:00

7035-23

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

08.05.2023 10:42

2023/S 079-237735

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Postanschrift: Wegelystraße 8
Postleitzahl: 10623
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Z6 Vergabestelle
Hauptadresse: http://www.base.bund.de

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Endlager Konrad: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf Leit- und Nachrichtentechnik

7035-23

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Unterstützung der Atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogener Sachverständiger gemäß § 20 AtG im Bereich Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf Leit- und achrichtentechnik. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912, NUTS 3)

Salzgitter OT Bleckenstedt

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Vom Auftragnehmer sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:

- Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht bei der Bewertung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 AtG;

- Durchführung von fachlichen Prüfungen im Zusammenhang von Abweichungen zum PFB und zugehöriger Unterlagen (EU/EG);

- Durchführung von fachlichen Prüfungen im Zusammenhang mit der Vorprüfung von Ausführungsplanungen;

- Durchführung von fachlichen Prüfungen von Prüfprogrammen, insbesondere zu den baubegleitenden Maßnahmen der Qualitätssicherung, zu den Abnahmeund

Funktionsprüfungen sowie zu den Inbetriebsetzungsprüfungen;

- Durchführung/Beteiligung an wiederkehrenden Prüfungen für Anlagenteile, Systeme und Komponenten;

- Überwachung von Abnahmen und begleitenden Kontrollen, welche vom Bauherrn bzw. vom Hersteller durchgeführt werden;

- Teilnahme an Abnahmen und Inbetriebsetzungen vor Ort;

- Teilnahme an Fachgesprächen;

- Aufklärung und Bewertung von besonderen Vorkommnissen.

Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen und Daten, die der Aufsicht vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre

inhaltliche Schhlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Projektteam Erfahrung / Gewichtung: 50

Qualitätskriterium Name: Konzept Projektorganisation / Gewichtung: 10

Preis Gewichtung: 40

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB auf Formblatt „Erklärung Ausschlussgründe“ durch jedes einzelne Unternehmen gesondert, das als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaftserklärung oder als eignungsleihendes Unternehmen auftritt.

b) Zusätzlich bei Bietergemeinschaften: Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

c) Zusätzlich beim Einsatz von Unterauftragnehmern: Formblatt „Unterauftragnehmer“

d) Zusätzlich bei eignungsleihenden Unternehmen: Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ in der erforderlichen Anzahl (für jedes eignungsleihende Unternehmen gesondert).

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben die Bieter eine Kopie des Handels- oder Berufsregisterauszuges des Mitgliedsstaates vorzulegen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung

- hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung)

Die vier Sachverständigen, die für das Projekt eingeplant sind, sind jeweils mit ihrer Qualifikation und Berufserfahrung anzugeben sowie mit ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen.

Zum Nachweis der Berufserfahrung und der Qualifikation der vier Sachverständigen ist das Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ auszufüllen und ein Lebenslauf vorzulegen. Für alle Personen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:

. Anerkannten Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss (mindestens Diplom oder Master) in einem natur oder ingenieurwissenschaftlichen Fach;

. Mindestens einer der benannten Sachverständigen muss über die Fachkunde im Strahlenschutz (S 4.3 gemäß der „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18. Juni 2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19. April 2006 (GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735)“) verfügen. Eine aktuell gültige Urkunde ist vorzulegen;

. Ein gültiger Nachweis darüber, dass nach der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung i. S. v. § 12 b AtG i. V. m. AtZÜV keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Alternativ kann ein gültiger Nachweis einer gleich oder höherwertigen Überprüfung nach anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten fünf Jahre anerkannt werden;

.Mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Leit- und Nachrichtentechnik oder nach Art und Umfang der vorliegenden Ausschreibung

vergleichbaren Bereichen. Beispielhaft, jedoch nicht abschließend, sind hierfür folgende Tätigkeiten im Bereich Steuerungs- und Sicherheitsleittechnik sowie im Bereich Rechnergestützter System- und Anlagensicherung:

- Berufserfahrung als Sachverständiger auf dem Gebiet Leit- und Nachrichtentechnik im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kernkraftwerken;

- Berufserfahrung als Sachverständiger auf dem Gebiet Leit- und Nachrichtentechnik im Zusammenhang mit dem Betrieb von Zwischenlagern für radioaktive Abfälle;

- Berufserfahrung als Sachverständiger für Aufsichts-/ Genehmigungsbehörden im Bereich des AtG sowie dem AtG nachgeordneten Regelwerk (u.a. StrlSchG,

StrlSchV, KTA) auf dem Gebiet der Leit- und Nachrichtentechnik

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

24.05.2023

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.08.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

24.05.2023

12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17.04.2023



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