Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=513263
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Endlager Konrad: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf Leit- und Nachrichtentechnik
7035-23
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Dienstleistungen
Unterstützung der Atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogener Sachverständiger gemäß § 20 AtG im Bereich Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf Leit- und achrichtentechnik. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
II.2)
Beschreibung
Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912, NUTS 3)
Salzgitter OT Bleckenstedt
Vom Auftragnehmer sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
- Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht bei der Bewertung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 AtG;
- Durchführung von fachlichen Prüfungen im Zusammenhang von Abweichungen zum PFB und zugehöriger Unterlagen (EU/EG);
- Durchführung von fachlichen Prüfungen im Zusammenhang mit der Vorprüfung von Ausführungsplanungen;
- Durchführung von fachlichen Prüfungen von Prüfprogrammen, insbesondere zu den baubegleitenden Maßnahmen der Qualitätssicherung, zu den Abnahmeund
Funktionsprüfungen sowie zu den Inbetriebsetzungsprüfungen;
- Durchführung/Beteiligung an wiederkehrenden Prüfungen für Anlagenteile, Systeme und Komponenten;
- Überwachung von Abnahmen und begleitenden Kontrollen, welche vom Bauherrn bzw. vom Hersteller durchgeführt werden;
- Teilnahme an Abnahmen und Inbetriebsetzungen vor Ort;
- Teilnahme an Fachgesprächen;
- Aufklärung und Bewertung von besonderen Vorkommnissen.
Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen und Daten, die der Aufsicht vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre
inhaltliche Schhlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen.
Qualitätskriterium Name: Projektteam Erfahrung / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium Name: Konzept Projektorganisation / Gewichtung: 10
Preis Gewichtung: 40
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB auf Formblatt „Erklärung Ausschlussgründe“ durch jedes einzelne Unternehmen gesondert, das als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaftserklärung oder als eignungsleihendes Unternehmen auftritt.
b) Zusätzlich bei Bietergemeinschaften: Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
c) Zusätzlich beim Einsatz von Unterauftragnehmern: Formblatt „Unterauftragnehmer“
d) Zusätzlich bei eignungsleihenden Unternehmen: Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ in der erforderlichen Anzahl (für jedes eignungsleihende Unternehmen gesondert).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben die Bieter eine Kopie des Handels- oder Berufsregisterauszuges des Mitgliedsstaates vorzulegen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
- hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung
a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung)
Die vier Sachverständigen, die für das Projekt eingeplant sind, sind jeweils mit ihrer Qualifikation und Berufserfahrung anzugeben sowie mit ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen.
Zum Nachweis der Berufserfahrung und der Qualifikation der vier Sachverständigen ist das Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ auszufüllen und ein Lebenslauf vorzulegen. Für alle Personen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
. Anerkannten Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss (mindestens Diplom oder Master) in einem natur oder ingenieurwissenschaftlichen Fach;
. Mindestens einer der benannten Sachverständigen muss über die Fachkunde im Strahlenschutz (S 4.3 gemäß der „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18. Juni 2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19. April 2006 (GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735)“) verfügen. Eine aktuell gültige Urkunde ist vorzulegen;
. Ein gültiger Nachweis darüber, dass nach der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung i. S. v. § 12 b AtG i. V. m. AtZÜV keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Alternativ kann ein gültiger Nachweis einer gleich oder höherwertigen Überprüfung nach anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten fünf Jahre anerkannt werden;
.Mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Leit- und Nachrichtentechnik oder nach Art und Umfang der vorliegenden Ausschreibung
vergleichbaren Bereichen. Beispielhaft, jedoch nicht abschließend, sind hierfür folgende Tätigkeiten im Bereich Steuerungs- und Sicherheitsleittechnik sowie im Bereich Rechnergestützter System- und Anlagensicherung:
- Berufserfahrung als Sachverständiger auf dem Gebiet Leit- und Nachrichtentechnik im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kernkraftwerken;
- Berufserfahrung als Sachverständiger auf dem Gebiet Leit- und Nachrichtentechnik im Zusammenhang mit dem Betrieb von Zwischenlagern für radioaktive Abfälle;
- Berufserfahrung als Sachverständiger für Aufsichts-/ Genehmigungsbehörden im Bereich des AtG sowie dem AtG nachgeordneten Regelwerk (u.a. StrlSchG,
StrlSchV, KTA) auf dem Gebiet der Leit- und Nachrichtentechnik
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
24.05.2023
12:00
- Deutsch (DE)
31.08.2023
24.05.2023
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17.04.2023