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Ausschreibungsdetails

2. / 3. Rechnerebene (Q/I2DT/R1753)

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23.04.2023 (letzte Änderung am 14.07.2023)

24.07.2023 13:00

24.07.2023 13:00

Q/I2DT/R1753

Bundeswehrverwaltung

14.07.2023 16:13

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: BAAINBw I2.4
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Ort: Koblenz
NUTS: Koblenz (DEB1, NUTS 2)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): I2.4

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

2. / 3. Rechnerebene

Q/I2DT/R1753

II.1.2)
CPV-Code

Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) (30210000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Abschluss von Rahmenverträgen mit einer Laufzeit von vier Jahren über erstens (Los 1) die Lieferung handelsüblicher Informationstechnik einschließlich Peripherie (z.B. PC, Monitore, Server, Drucker, Software, Betriebssysteme) sowie in diesem Zusammenhang häufig anfallen-de Zusatzleistungen im Umfeld von Planung, Lieferung, Errichtung, Zonenvermessung, In-stallation von IT-Netzen und Betrieb der IT-Systeme / Rechnernetze in Dienststellen der Bundeswehr, und zweitens (Los 2) über die Lieferung handelsüblicher, marktgängiger und marktverfügbarer Vervielfältiger in sechs verschiedenen Leistungsklassen, deren Zubehör, nebst hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen in Form von Aufbau, Installation und Ersteinweisung des Nutzers vor Ort.

Die Rahmenverträge enthalten jeweils zwei Optionen zur Laufzeitverlängerung um jeweils ein halbes Jahr auf insgesamt bis zu fünf Jahre. Zur Laufzeitverlängerung siehe Anhang 2.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

342.984.375,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung

Los 1

II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Gliederungsebene

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) (30210000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von vier Jahren über die Lieferung handelsüblicher Informationstechnik einschließlich Peripherie (z.B. PC, Monitore, Server, Drucker, Software, Betriebssysteme) sowie in diesem Zusammenhang häufig anfallende Zusatzleistungen im Umfeld von Planung, Lieferung, Errichtung, Zonenvermessung, Installation von IT-Netzen und Betrieb der IT-Systeme / Rechnernetze in Dienststellen der Bundeswehr

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

321.468.750,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

30.10.2023

27.10.2027

Optionen 1 und 2 entsprechend der vertraglichen Regelung (jeweils um ein halbes Jahr)

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

zwei Optionen zur Verlängerung der Laufzeit

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2

II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Gliederungsebene

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Fotokopierer (30121100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von vier Jahren über die Lieferung handelsüblicher, marktgängiger und marktverfügbarer Vervielfältiger in sechs verschiedenen Leistungsklassen, deren Zubehör, nebst hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen in Form von Aufbau, Installation und Ersteinweisung des Nutzers vor Ort.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

21.515.625,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

30.10.2023

27.10.2027

Optionen 1 und 2 entsprechend der vertraglichen Regelung (jeweils um ein halbes Jahr)

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

zwei Optionen zur Verlängerung der Laufzeit

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

In die Rahmenverträge werden zwei Optionen aufgenommen, welche die jeweilige Laufzeit des Vertrages um jeweils ein halbes Jahr verlängern. Die Aufnahme der Optionen steht nicht im Widerspruch zu § 21 Abs. 6 VgV, da sie als ein im Gegenstand der Rahmenverträge begründeter Sonderfall das mildeste Mittel zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bundeswehr für die Versorgung mit APCs, Monitoren, Servern und Druckern darstellt. Die über die Rahmenverträge zu beziehenden Produkte decken auch den unmittelbaren Bedarf der Bundeswehr für die im Einsatz befindlichen Soldatinnen und Soldaten ab. Werden APCs, Monitore oder Drucker im Einsatz beschädigt, sind diese schnellstmöglich zu ersetzen, da sonst die Gefahr besteht, dass die Soldatinnen und Soldaten ihren Auftrag mit ungenügender Ausstattung erfüllen müssen und so einer erhöhten Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt sind. Der schnellste Weg für eine Beschaffung von Produkten ist, neben einer Direktvergabe nach § 14 UVgO, das Auslösen einer Bestellung aus einem laufenden Rahmenvertrag. Es wäre für die Versorgung der Soldatinnen und Soldaten im Einsatz nicht zu verantworten, wenn ein vollständiges Vergabeverfahren durchlaufen werden müsste, nur weil der sofortige Bedarf in einer Zeit auftritt, die eigentlich durch Bereitstellung eines Folgerahmenvertrages abgedeckt sein sollte, bei dem aber im Vergabeverfahren Zeitverzögerungen auftraten (z.B. durch ein Verfahren vor der Vergabekammer), sodass eine Bereitstellung zum Endzeitpunkt der hier auszuschreibenden Rahmenverträge nicht gewährleistet werden konnte. Dabei ist die Verlängerung des Rahmenvertrages von Seiten der Vergabestelle absichtlich auf zwei Optionen zu jeweils einem halben Jahr aufgeteilt, um flexibel auf die jeweils aktuelle Situation reagieren zu können und den Wettbewerb weniger zu beeinträchtigen, als dies bspw. eine einmalige Verlängerung um ein ganzes Jahr tun würde.

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

24.07.2023

13:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

01.12.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

24.07.2023

13:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

14.07.2023



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

10.07.2023


10.07.2023




06.07.2023


06.07.2023




23.06.2023


23.06.2023




23.06.2023


23.06.2023




15.06.2023


15.06.2023




14.06.2023


14.06.2023




09.06.2023


09.06.2023




06.06.2023


06.06.2023




02.06.2023


02.06.2023




30.05.2023


30.05.2023




10.05.2023


10.05.2023




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