Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3)
Kommunikation
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Lkw Kombi mit polizeitechnischer Sonderausstattung
B 18.12 - 1047/23/VV : 1
Kraftfahrzeuge (34100000)
Lieferauftrag
Lkw Kombi mit polizeitechnischer Sonderausstattung bis 3,2t zGG
25.630.248,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Spezialfahrzeuge (34114000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Bundesrepublik Deutschland
160 Stück Lkw Kombi mit polizeitechnischer Sonderausstattung bis 3,2t zGG (Allrad);
(unverbindlicher weiterer Bedarf bis zu 450 Stück)
10.10.2023
08.10.2027
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Lieferung eines Musterfahrzeuges innerhalb von 5 Monaten nach Vertragsschluss.
Nach Musterbau und Serienfreigabe:
Der Bieter muss in der Lage sein, mind. 40 fertige allradgetriebene Lkw Kombi mit polizeitechnischer Sonderausstattung gemäß Leistungsbeschreibung innerhalb von 8 Monaten nach Bestelleingang zu liefern. Nachweisführung mit Angebotsabgabe erforderlich.
Hinweis zur Rahmenvereinbarung:
Werden Ausführungsfristen durch die Auftragnehmerin schuldhaft überschritten, kann dieses zur Anwendung einer Vertragsstrafe führen (siehe § 8 AGB).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Polizeifahrzeuge mit Sicherheitsverglasung und Durchstichschutz) für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 250.000,- EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Gültige ISO 9001 Zertifizierung über ein Qualitätsmanagementsystem für die Herstellung von Fahrzeugen und deren Ausbau. Nachweisführung mit Angebotsabgabe erforderlich.
Der polizeitechnische Ausbau der Fahrzeuge darf ausschließlich nur durch gelerntes Fachpersonal mit abgeschlossener Berufsausbildung aus den Berufsbereichen Metall oder Elektro erfolgen. Vergleichbare internationale Qualifikationen (Abschlüsse) sind zugelassen. Lediglich für die Arbeiten angelerntes Personal ist während der gesamten Vertragslaufzeit "nicht" zugelassen.
Geben Sie die Anzahl und die Qualifikation ihrer Mitarbeiter für die Abwicklung dieses Objektes an. Nachweisführung mit Angebotsabgabe erforderlich.
Es können nur solche Fahrzeugtypen angeboten werden, die die Zertifizierung der Sicherheitsscheiben und des Durchstichschutzes bei der Bundespolizei bereits erfolgreich durchlaufen haben oder sich aktuell im Zertifizierungsprozess befinden. Im Rahmen dieses Wettbewerbes ist die Neuzertifizierung weiterer Fahrzeugtypen zeitlich nicht vorgesehen. Nachweisführung (Zertifikate) mit Angebotsabgabe erforderlich.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
15.06.2023
11:30
- Deutsch (DE)
10.10.2023
15.06.2023
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14.04.2023