Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
RV Einwendungsmanagement
Z25-3-2023-0013
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung Einwendungsmanagement Netzausbau (Strom)
II.2)
Beschreibung
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Am Sitz des Auftragnehmers bzw. bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Unterstützung der Bundesnetzagentur bei der Bearbeitung eingehender Hinweise und Einwendungen sowohl im Rahmen des Prozesses zu den Präferenzräumen und dem Netzentwicklungplan und als auch im Rahmen der Genehmigungsverfahren konkreter Netzausbauvorhaben (Einwendungsmanagement). Das Einwendungsmanagement dient im Wesentlichen der Vorbereitung des Erörterungstermins. Die Bundesnetzagentur muss nach dem Erörterungstermin in der Lage sein, die vorgebrachten Argumente, die Erwiderung des Vorhabenträgers und die ggf. im Erörterungstermin gewonnenen Erkenntnisse gegenüberzustellen und zu bewerten. Auf dieser Basis wird die Entscheidung der Behörde getroffen.
Einwendungen können auch in der Beteiligungsphase im Rahmen von Antragskonferenzen eingehen. Das Einwendungsmanagement (EWM) erfasst die Absender und Inhalte der jeweiligen Einwendungen, ermöglicht eine systematische Bearbeitung der einzelnen Argumente und dient der Vorbereitung weiterer Verfahrensschritte.
Es wird derzeit von einem Umfang von bis zu 208 Verfahren ausgegangen. Die geschätzen Durchschnittswerte pro Verfahren sind dem Preisblatt zu entnehmen. Die tatsächlichen Werte können pro Verfahren können dabei deutlich abweichen.
Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Laufzeit von vier Jahren ausgelegt. Innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgen die konkreten Einzelabrufe nach Bedarf gem. der Besonderen Vertragbedingungen (vgl. Anlage 07).
01.07.2023
31.07.2027
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe
- Eigenerklärung gem. Art. 5k der VO-EU-2022-576
- Eigenerklärung Handelsregister
- Eigenerklärung Gewerbezentralregister
vgl. Anlage 05 - Eignungskriterien
- Unternehmensdarstellung
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer marktüblichen Haftpflichtversicherung
vgl. Anlage 05 - Eignungskriterien
- Vorlage Unternehmensreferenzen
- Darstellung Aufgabenverteilung
- Eigenerklärung Ressourcenverfügbarkeit
- Eigenerklärung Unabhängigkeit
- Angabe zentrale Ansprechperson und Vertretung
- Vorlage Mitarbeiterprofile
- Nachweis Informationssicherheits-Mangementsystem nach ISO/IEC 27001
vgl. Anlage 05 - Eignungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
16.05.2023
12:00
- Deutsch (DE)
30.06.2023
16.05.2023
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13.04.2023