Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=512681
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Lieferung eines mobilen Basisstationsscanner nebst Zubehör und Dienstleistung
0240/23-R1
Strahlenmessgeräte (38341000)
Lieferauftrag
Das BfS benötigt ein tragbares Mobilfunkscannersystem für die genaue Positionsbestimmung von Mobilfunk-basisstationen und die automatische Identifizierung von 5G-Kanälen. Das System muss verschiedene Signalparameter durch qualitative Analyse von Mobiltelefonsignalen dekodieren. Die 5. Generation des Mobilfunks hat die dynamische Positionierung der Mittenfrequenz des Synchronisationssignals eingeführt, seitdem kann eine genaue Bestimmung der 5G Signale nur sehr zeitaufwändig manuell durchgeführt werden. Der tragbare Scanner soll als Drive-Test-System im Messfahrzeug des KEMF und als tragbare Lösung für Routenmessungen soll zum Einsatz kommen. Die Ergebnisse einer Scannermessung sollen Aufschlüsse über die Mobilfunksituation an untersuchten Orten geben, das heißt Karten mit genauen Positionsangaben zu Mobilfunkbasisstationen und eine Übersicht der Betreiber liefern. Diese Ergebnisse sollen als Kommunikationsmittel in die Veranstaltungen und Vorträge des KEMF einfließen und ein genaues Lagebild liefern. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
140.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Elektronische Messgeräte (38552000)
Funknetz (32418000)
Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402, NUTS 3)
Bundesamt für Strahlenschutz, Kompetenzzentrum EMF, Karl-Liebknecht-Straße 33, 03046 Cottbus
Das BfS benötigt ein tragbares Mobilfunkscannersystem für die genaue Positionsbestimmung von Mobilfunk-basisstationen und die automatische Identifizierung von 5G-Kanälen. Das System muss verschiedene Signalparameter durch qualitative Analyse von Mobiltelefonsignalen dekodieren. Die 5. Generation des Mobilfunks hat die dynamische Positionierung der Mittenfrequenz des Synchronisationssignals eingeführt, seitdem kann eine genaue Bestimmung der 5G Signale nur sehr zeitaufwändig manuell durchgeführt werden. Der tragbare Scanner soll als Drive-Test-System im Messfahrzeug des KEMF und als tragbare Lösung für Routenmessungen soll zum Einsatz kommen. Die Ergebnisse einer Scannermessung sollen Aufschlüsse über die Mobilfunksituation an untersuchten Orten geben, das heißt Karten mit genauen Positionsangaben zu Mobilfunkbasisstationen und eine Übersicht der Betreiber liefern. Diese Ergebnisse sollen als Kommunikationsmittel in die Veranstaltungen und Vorträge des KEMF einfließen und ein genaues Lagebild liefern. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Preis
140.000,00
EUR Euro
01.06.2023
31.12.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123,124 GWB (siehe Angebotsbedingungen + Anlage A)
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
25.05.2023
09:00
- Deutsch (DE)
30.06.2023
25.05.2023
09:01
Bundesamt für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Str. 5, 38226 Salzgitter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13.04.2023