Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Befundungsarbeitsplätze Radiologie
6002324369-BAAINBw U2.5b
Ausrüstung für Röntgendiagnostik (33124200)
Lieferauftrag
Befundungsarbeitsplätze mit Befundungsmonitore, Standardmonitore, Workstation mit Zubehör und Anbindung an die IT/MIT.
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
Los 1 Befundungsarbeitsplatz außerhalb Radiologien
Ausrüstung und Ausstattung für Diagnostik und Röntgendiagnostik (33124000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Ulm, Stadtkreis (DE144, NUTS 3)
Hamburg (DE600, NUTS 3)
Koblenz (DEB1, NUTS 2)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Befundungsarbeitsplätze außerhalb von Radiologien
Preis
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 2
Los 2 Befundungsarbeitsplatz innerhalb Radiologien
Ausrüstung und Ausstattung für Diagnostik und Röntgendiagnostik (33124000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Befundungsarbeitsplätze innerhalb von Radiologien
Preis
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Nachweis über eine Zertifizierung nach DIN ISO EN 9001
Nachweis über eine Zertifizierung nach DIN ISO EN 13485
Nachweis über eine Zertifizierung nach DIN 6868-157 und DIN EN 60601-1 oder vergleichbar (nur Befundungsmonitor)
Konformitätserklärung nach 93/42/EWG oder vergleichbar (nur Befundungsmonitor)
Nachweis über eine Zertifizierung nach "UN-Handbuch "Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.3" bei Verwendung von Lithiummetall-, Lithiumionenbatterien und vergleichbaren Produkten oder vergleichbare Zertifizierung
Eigenerklärung zur Befähigung zur Erstellung SASPF-Stammdaten
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
30.05.2023
13:00
- Deutsch (DE)
15.08.2023
15.05.2023
13:01
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22.05.2023