Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=512571
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung „efDialog“ sowie Support des Vorgängersystems „eCohesion“ im Auftrag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
IBLSA 01/2023 Weiterentwicklung efDialog
Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
Dienstleistungen
Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung „efDialog“ sowie Support des Vorgängersystems „eCohesion“ im Auftrag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
II.2)
Beschreibung
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)
Domplatz 12, 39104 Magdeburg
Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung „efDialog“ sowie Support des Vorgängersystems „eCohesion“ im Auftrag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Qualitätskriterium Name: Fachliches Angebot / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10
Preis Gewichtung: 40
01.07.2023
31.12.2028
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
ja
24.01.1.7.22.001
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Gemäß § 8 Abs. 1 TVergG LSA wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform aufgefordert, gemäß § 8 Abs. 2 TVergG LSA die geforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb einer Frist von fünf Werktagen dem Auftraggeber vorzulegen.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt
( https://sachsen-anhalt.abst.de) bzw. AVPQ ( https://amtliches-verzeichnis.ihk.de)
oder Vorlage folgender Einzelnachweise:
a) Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
b) aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
c) Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt
d) Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen
e) Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie des Teils der Police oder des Nachweises, aus dem sich die versicherten Risiken nebst den Deckungssummen ergeben)
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ/ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
f) ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben.
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die vorstehend angeführten Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
g) Für Nachunternehmer sind die Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt sowie die Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ausgefüllt und in Textform einzureichen.
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens ist eine Liste mit mindestens 4 Referenzprojekten einzureichen. Alle aufgelisteten Referenzprojekte müssen eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten haben. Die übermittelte Referenzprojektliste enthält zu jedem benannten Referenzprojekt die nachstehend aufgeführten Informationen. Die Angaben müssen vollständig sein.
Informationen zum Ansprechpartner des Auftragnehmers
- Vorname + Nachname
- Telefonnummer
- Funktion innerhalb des Projektes
Informationen zum Auftraggeber
- Name
- Telefonnummer
- Postanschrift
Informationen zum Projekt
- Ist es ein eGovernment-Projekt?
- Ist es ein EU-Projekt ?
- Ist es ein Web-Projekt ?
- Kurzbeschreibung des Projektes
- Verwendete Technologien (Komponenten, Bibliotheken, Systeme, Protokolle und Schnittstellen)
- Hauptziele des Projektes
- Projektlaufzeit (Angabe in Monaten)
- Projektaufwand in PT
- Anzahl und Namen der am Projekt beteiligten Mitarbeiter
- Verwendetes Vorgehensmodell
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
- Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
- Muster-Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlagen
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
17.05.2023
10:00
- Deutsch (DE)
30.06.2023
17.05.2023
10:00
Magdeburg
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
1.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12.04.2023