Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Stadtverwaltung Nordhausen - Rechtsamt und Beteiligungen / Vergabestelle
Straße, Hausnummer:Markt 1
Postleitzahl (PLZ):99734
Ort:Nordhausen
Telefon:+49 3631 6969498
E-Mail: vergabestelle@nordhausen.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
04-11/41/2023
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
31.05.2023 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.07.2023
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=512431
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=512431
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
31.05.2023 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Stadt Nordhausen vergibt Konzessionen an insgesamt acht Staatliche Grund- und
Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen zur Versorgung mit warmen Mittagessen.
Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung, Ausgabe und Abrechnung
einschließlich aller Vor- und Nachbereitungsarbeiten, wie beispielsweise die
Reinigung der Ausgabeküche, der Bestecke, des Geschirrs und der Arbeitsflächen
sowie die Entsorgung der anfallenden Speisereste.
Die Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen zur Versorgung mit warmen Mittagessen.
Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung, Ausgabe und Abrechnung
einschließlich aller Vor- und Nachbereitungsarbeiten, wie beispielsweise die
Reinigung der Ausgabeküche, der Bestecke, des Geschirrs und der Arbeitsflächen
sowie die Entsorgung der anfallenden Speisereste.
Die Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Siehe Vergabeunterlagen der einzelnen Lose.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Insgesamt werden acht Dienstleistungskonzessionen mit Mittagessen in den
Staatlichen Grund- und Regelschulen der Stadt Nordhausen einzeln vergeben.
Die Konzessionen für die Versorgung mit warmen Mittagessen werden für die
nachstehenden Grund- und Regelschulden in Trägerschaft der Stadt Nordhausen
jeweils in acht Losen ausgeschrieben:
- Staatliche Grund- und Regelschule "Am Förstemannweg",
- Staatliche Grundschule "Albert Kuntz" Salza,
- Staatliche Grundschule "Bertolt Brecht",
- Staatliche Grundschule Niedersalza,
- Staatliche Grundschule Petersdorf,
- Staatliche Regelschule "G. E. Lessing",
- Petersbergschule Staatliche Regelschule,
- Staatliche Grund- u. Regelschule "Käthe Kollwitz".
Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Die Dienstleistungskonzessionen werden befristet vom 01.08.2023 bis 31.07.2028 ausgeschrieben.
Aufgrund der Unterschreitung des EU-Schwellenwertes sind die Verfahrensregeln der KonzVgV und des GWB nicht anwendbar, sondern es sind (lediglich) vergaberechtliche Grundsätze einzuhalten.
Staatlichen Grund- und Regelschulen der Stadt Nordhausen einzeln vergeben.
Die Konzessionen für die Versorgung mit warmen Mittagessen werden für die
nachstehenden Grund- und Regelschulden in Trägerschaft der Stadt Nordhausen
jeweils in acht Losen ausgeschrieben:
- Staatliche Grund- und Regelschule "Am Förstemannweg",
- Staatliche Grundschule "Albert Kuntz" Salza,
- Staatliche Grundschule "Bertolt Brecht",
- Staatliche Grundschule Niedersalza,
- Staatliche Grundschule Petersdorf,
- Staatliche Regelschule "G. E. Lessing",
- Petersbergschule Staatliche Regelschule,
- Staatliche Grund- u. Regelschule "Käthe Kollwitz".
Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Die Dienstleistungskonzessionen werden befristet vom 01.08.2023 bis 31.07.2028 ausgeschrieben.
Aufgrund der Unterschreitung des EU-Schwellenwertes sind die Verfahrensregeln der KonzVgV und des GWB nicht anwendbar, sondern es sind (lediglich) vergaberechtliche Grundsätze einzuhalten.
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Gewünscht wird eine Menüversorgung in der Staatlichen Grund- und Regelschule "Am
Förstemannweg":
- je Schultag und zusätzlich in der Grundschule je Ferientag von Montag bis Freitag
(außer in den Schließzeiten)
- Essenteilnehmer je Schultag 2022/2023 Grundschule ca. 190, Regelschule ca. 45
- Ausgabezeiten voraussichtlich:
Grundschule von 11.30 bis 13.00 Uhr im Speiseraum der Schule
Regelschule von 11.30 bis 13.40 Uhr im Speiseraum des Regenbogenhauses
- vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2028.
_________________________________________________________________________
Gewünscht wird eine Menüversorgung an der Staatlichen Grundschule „Albert Kuntz“
Salza:
- je Schultag und zusätzlich in Grundschulen je Ferientag von Montag bis Freitag (außer
in den Schließzeiten)
- 2022/2023 ca. 210 Essenteilnehmer pro Schultag
- Ausgabezeiten voraussichtlich von 11.30 bis 14.00 Uhr
- vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2028.
_________________________________________________________________________
Gewünscht wird eine Menüversorgung in der Staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“:
- je Schultag und zusätzlich in Grundschulen je Ferientag von Montag bis Freitag (außer
in den Schließzeiten)
- 2022/2023 ca. 200 Essenteilnehmer pro Schultag
- Ausgabezeiten voraussichtlich von 11.30 bis 14.00 Uhr
- vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2028.
_________________________________________________________________________
Gewünscht wird eine Menüversorgung in der Staatlichen Grundschule Niedersalza:
- je Schultag und zusätzlich in Grundschulen je Ferientag von Montag bis Freitag (außer
in den Schließzeiten)
- 2022/2023 ca. 128 Essenteilnehmer pro Schultag
- Ausgabezeiten voraussichtlich von 11.30 bis 14.00 Uhr
- vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2028.
_________________________________________________________________________
Gewünscht wird eine Menüversorgung in der Staatlichen Grundschule Petersdorf:
- je Schultag und zusätzlich in Grundschulen je Ferientag (außer in den Schließzeiten)
von Montag bis Freitag
- 2022/2023 ca. 70 Essenteilnehmer pro Schultag
- Ausgabezeiten voraussichtlich von 11.30 bis 14.00 Uhr
- vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2028.
_________________________________________________________________________
Gewünscht wird eine Menüversorgung in der Staatlichen Regelschule „G. E. Lessing“:
- je Schultag von Montag bis Freitag
- 2022/2023 ca. 70 Essenteilnehmer pro Schultag
- Ausgabezeit voraussichtlich von 11.30 bis 14.00 Uhr
- vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2028.
_________________________________________________________________________
Gewünscht wird eine Menüversorgung in der Petersbergschule - Staatliche Regelschule:
- je Schultag von Montag bis Freitag
- 2022/2023 ca. 35 Essenteilnehmer Pro Schultag
- Ausgabezeiten voraussichtlich von 11.30 bis 14.30 Uhr
- vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2028.
_________________________________________________________________________
Gewünscht wird eine Menüversorgung in der Staatlichen Grund- und Regelschule „Käthe-
Kollwitz“:
- je Schultag und zusätzlich in der Grundschule je Ferientag von Montag bis Freitag
(außer in den Schließzeiten)
- 2022/2023 Essenteilnehmer: Grundschule ca. 225, Regelschule ca. 45
- Ausgabezeiten voraussichtlich von 11.30 bis 14.00 Uhr
- vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2028.
Förstemannweg":
- je Schultag und zusätzlich in der Grundschule je Ferientag von Montag bis Freitag
(außer in den Schließzeiten)
- Essenteilnehmer je Schultag 2022/2023 Grundschule ca. 190, Regelschule ca. 45
- Ausgabezeiten voraussichtlich:
Grundschule von 11.30 bis 13.00 Uhr im Speiseraum der Schule
Regelschule von 11.30 bis 13.40 Uhr im Speiseraum des Regenbogenhauses
- vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2028.
_________________________________________________________________________
Gewünscht wird eine Menüversorgung an der Staatlichen Grundschule „Albert Kuntz“
Salza:
- je Schultag und zusätzlich in Grundschulen je Ferientag von Montag bis Freitag (außer
in den Schließzeiten)
- 2022/2023 ca. 210 Essenteilnehmer pro Schultag
- Ausgabezeiten voraussichtlich von 11.30 bis 14.00 Uhr
- vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2028.
_________________________________________________________________________
Gewünscht wird eine Menüversorgung in der Staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“:
- je Schultag und zusätzlich in Grundschulen je Ferientag von Montag bis Freitag (außer
in den Schließzeiten)
- 2022/2023 ca. 200 Essenteilnehmer pro Schultag
- Ausgabezeiten voraussichtlich von 11.30 bis 14.00 Uhr
- vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2028.
_________________________________________________________________________
Gewünscht wird eine Menüversorgung in der Staatlichen Grundschule Niedersalza:
- je Schultag und zusätzlich in Grundschulen je Ferientag von Montag bis Freitag (außer
in den Schließzeiten)
- 2022/2023 ca. 128 Essenteilnehmer pro Schultag
- Ausgabezeiten voraussichtlich von 11.30 bis 14.00 Uhr
- vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2028.
_________________________________________________________________________
Gewünscht wird eine Menüversorgung in der Staatlichen Grundschule Petersdorf:
- je Schultag und zusätzlich in Grundschulen je Ferientag (außer in den Schließzeiten)
von Montag bis Freitag
- 2022/2023 ca. 70 Essenteilnehmer pro Schultag
- Ausgabezeiten voraussichtlich von 11.30 bis 14.00 Uhr
- vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2028.
_________________________________________________________________________
Gewünscht wird eine Menüversorgung in der Staatlichen Regelschule „G. E. Lessing“:
- je Schultag von Montag bis Freitag
- 2022/2023 ca. 70 Essenteilnehmer pro Schultag
- Ausgabezeit voraussichtlich von 11.30 bis 14.00 Uhr
- vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2028.
_________________________________________________________________________
Gewünscht wird eine Menüversorgung in der Petersbergschule - Staatliche Regelschule:
- je Schultag von Montag bis Freitag
- 2022/2023 ca. 35 Essenteilnehmer Pro Schultag
- Ausgabezeiten voraussichtlich von 11.30 bis 14.30 Uhr
- vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2028.
_________________________________________________________________________
Gewünscht wird eine Menüversorgung in der Staatlichen Grund- und Regelschule „Käthe-
Kollwitz“:
- je Schultag und zusätzlich in der Grundschule je Ferientag von Montag bis Freitag
(außer in den Schließzeiten)
- 2022/2023 Essenteilnehmer: Grundschule ca. 225, Regelschule ca. 45
- Ausgabezeiten voraussichtlich von 11.30 bis 14.00 Uhr
- vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2028.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Es fallen keine Sicherheitsleistungen an.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession.
Der Konzessionsnehmer ist für die Herstellung, Lieferung, Ausgabe und Abrechnung
einschließlich aller Vor- und Nachbereitungsarbeiten im eigenen Namen, auf eigene
Rechnung und eigenes Risiko verantwortlich.
Der Versorgungsvertrag wird grundsätzlich auf privatrechtlicher Basis zwischen dem
Konzessionsnehmer und den Eltern der minderjährigen Essenteilnehmer geschlossen.
Der Konzessionsgeber ist dabei nicht eingebunden.
Der Konzessionsnehmer ist für die Herstellung, Lieferung, Ausgabe und Abrechnung
einschließlich aller Vor- und Nachbereitungsarbeiten im eigenen Namen, auf eigene
Rechnung und eigenes Risiko verantwortlich.
Der Versorgungsvertrag wird grundsätzlich auf privatrechtlicher Basis zwischen dem
Konzessionsnehmer und den Eltern der minderjährigen Essenteilnehmer geschlossen.
Der Konzessionsgeber ist dabei nicht eingebunden.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Angebotsschreiben (Formblatt 633 VHB) (Das Angebotsschreiben ist zwingend mit dem
Angebot einzureichen, es kann
nicht nachgefordert werden.),
- Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei,
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB),
- die "Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 6 DSGVO",
- das Formblatt „Unternehmensdaten“,
- Erklärung zu Unterauftragnehmern
sowie
- einen Musterspeiseplan für 4 Wochen
- eine Beschreibung des Abrechnungssystems
- Qualitätssicherungskonzept nach §18 Konzessionsvertrag
______________________________________________________________________________
Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern,
- bei Eignungsleihe: Erklärung zur Eignungsleihe und Verpflichtung zur Eignungsleihe,
sowie
die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen des Bieters/derBieter:
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2
ThürVgG),
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG -
Kontrollen, § 18 ThürVgG -
Sanktionen
und ggf. für Nachunternehmer:
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und
Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§§ 11
und 12 Abs. 2 ThürVgG).
______________________________________________________________________________
HINWEISE:
1. Die Vorlage der Eigenerklärung kann entfallen, wenn der Nachweis der Eignung
gemäß § 35 Abs. 6 UVgO durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch
die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage
eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt wird.
2. Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen werden gemäß §
12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber bereits mit dem
Angebot eingereicht werden. Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis bzw. die gen.
Zertifizierung befreit nicht von der Vorlage der Formblätter/Erklärungen nach dem
ThürVgG.
Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen,
deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist,
wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
- Angebotsschreiben (Formblatt 633 VHB) (Das Angebotsschreiben ist zwingend mit dem
Angebot einzureichen, es kann
nicht nachgefordert werden.),
- Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei,
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB),
- die "Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 6 DSGVO",
- das Formblatt „Unternehmensdaten“,
- Erklärung zu Unterauftragnehmern
sowie
- einen Musterspeiseplan für 4 Wochen
- eine Beschreibung des Abrechnungssystems
- Qualitätssicherungskonzept nach §18 Konzessionsvertrag
______________________________________________________________________________
Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern,
- bei Eignungsleihe: Erklärung zur Eignungsleihe und Verpflichtung zur Eignungsleihe,
sowie
die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen des Bieters/derBieter:
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2
ThürVgG),
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG -
Kontrollen, § 18 ThürVgG -
Sanktionen
und ggf. für Nachunternehmer:
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und
Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§§ 11
und 12 Abs. 2 ThürVgG).
______________________________________________________________________________
HINWEISE:
1. Die Vorlage der Eigenerklärung kann entfallen, wenn der Nachweis der Eignung
gemäß § 35 Abs. 6 UVgO durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch
die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage
eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt wird.
2. Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen werden gemäß §
12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber bereits mit dem
Angebot eingereicht werden. Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis bzw. die gen.
Zertifizierung befreit nicht von der Vorlage der Formblätter/Erklärungen nach dem
ThürVgG.
Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen,
deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist,
wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
Der Zuschlag erfolgt unter Zuhilfenahme des vom Bieter einzureichenden
Musterspeiseplanes anhand der im Anhang (zu Transparenzzwecken) beigefügten
Bewertungsmatrix.
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien stellt sich wie folgt dar:
- Musterspeiseplan: 70%
- Preis: 30%
(Siehe Anlage - Bewertungsmatrix)
Der Zuschlag erfolgt unter Zuhilfenahme des vom Bieter einzureichenden
Musterspeiseplanes anhand der im Anhang (zu Transparenzzwecken) beigefügten
Bewertungsmatrix.
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien stellt sich wie folgt dar:
- Musterspeiseplan: 70%
- Preis: 30%
(Siehe Anlage - Bewertungsmatrix)
14.
Sonstige Angaben
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren/behauptete
Vergabeverstöße:
Landratsamt Nordhausen, Rechtsaufsicht,
Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen
Auf die Nachprüfungsmöglichkeit gemäß § 19 (2) ThürVgG sowie die Kostenfolge
nach § 19 (5) ThürVgG wird hingewiesen.
Zusätzliche Vertragsbedingung des Konzessionsvertrages: Der Konzessionsgeber (Stadt
Nordhausen) haftet weder dafür, dass eine Versorgung mit Mittagessen tatsächlich
stattfinden kann, noch für (größere) Abweichungen bei der Essensversorgung. Dies gilt
insbesondere im Hinblick auf die sog. COVID-19-Pandemie und etwaige (zukünftige)
Virusmutationen o.ä.
Das Risiko der Möglichkeit der Versorgung mit Mittagesssen trägt ausschließlich der
Konzessionsnehmer.
Die Einhaltung der Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung e.V. - DGE, 4. Auflage, 3. korrigierter Nachdruck 2018 (
https://www.dge.de/gv/dge-qualitaetsstandards/)(=Qualitätsstandards der DGE) wird
hauptsächlich in Bezug auf die Vorgaben zu Lebensmittelauswahl, Speisenplanung,
Zubereitung, Warmhaltezeiten, Sensorik und Nährstoffzufuhr bei der
Mittagsverpflegung Vertragsbestandteil. Neben den Qualitätsschwerpunkten in der
Leistungsbeschreibung werden auch die seitens der Konzessionsgeberin (Stadt
Nordhausen) in der Leistungsbeschreibung festgelegten Bedingungen
Vertragsbestandteil.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt
über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de)
heruntergeladen werden. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über
die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Auf anderem
Wege übermittelte Angebote (z. B. durch Telefax, Telegramm, Telex, E-Mail oder in
schriftlicher Form) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem
Vergabeverfahren.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Vergabeverstöße:
Landratsamt Nordhausen, Rechtsaufsicht,
Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen
Auf die Nachprüfungsmöglichkeit gemäß § 19 (2) ThürVgG sowie die Kostenfolge
nach § 19 (5) ThürVgG wird hingewiesen.
Zusätzliche Vertragsbedingung des Konzessionsvertrages: Der Konzessionsgeber (Stadt
Nordhausen) haftet weder dafür, dass eine Versorgung mit Mittagessen tatsächlich
stattfinden kann, noch für (größere) Abweichungen bei der Essensversorgung. Dies gilt
insbesondere im Hinblick auf die sog. COVID-19-Pandemie und etwaige (zukünftige)
Virusmutationen o.ä.
Das Risiko der Möglichkeit der Versorgung mit Mittagesssen trägt ausschließlich der
Konzessionsnehmer.
Die Einhaltung der Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung e.V. - DGE, 4. Auflage, 3. korrigierter Nachdruck 2018 (
https://www.dge.de/gv/dge-qualitaetsstandards/)(=Qualitätsstandards der DGE) wird
hauptsächlich in Bezug auf die Vorgaben zu Lebensmittelauswahl, Speisenplanung,
Zubereitung, Warmhaltezeiten, Sensorik und Nährstoffzufuhr bei der
Mittagsverpflegung Vertragsbestandteil. Neben den Qualitätsschwerpunkten in der
Leistungsbeschreibung werden auch die seitens der Konzessionsgeberin (Stadt
Nordhausen) in der Leistungsbeschreibung festgelegten Bedingungen
Vertragsbestandteil.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt
über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de)
heruntergeladen werden. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über
die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Auf anderem
Wege übermittelte Angebote (z. B. durch Telefax, Telegramm, Telex, E-Mail oder in
schriftlicher Form) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem
Vergabeverfahren.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
8de4dada-b104-4ef9-9f05-e4c3c03e17b8