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Ausschreibungsdetails

Projekt 599: SDN-Architekturen und VS-Produkte (SoVIT 2.0)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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14.04.2023

13.06.2023 14:00

13.06.2023 14:00

P 599

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

09.05.2023 11:25

2023/S 075-225108

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift:Postfach 200363
Postleitzahl:53133
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Projekt 599: SDN-Architekturen und VS-Produkte (SoVIT 2.0)

P 599

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Im Rahmen von zwei Arbeitsschwerpunkten (Arbeitsschwerpunkt C1 und Arbeitsschwerpunkt C2) wird mit der geplanten Studie das Ziel verfolgt, die Ergebnisse aus der Vorgänger-Studie SoVIT 1.0 (Projekt 448) zu vertiefen und zu erweitern und damit zusätzliche VS-Anforderungen an SDN-Architekturen (Systemebene) und SDN-Produkte (Produktebene) im VS-Kontext abzuleiten. Während bei der Vorgängerstudie SoVIT 1.0 der Schwerpunkt auf VS-IT-Systemen und SDN-Produkten lag, wird der Schwerpunkt der geplanten Studie (SoVIT 2.0) auf SDN-Architekturen und VS-Produkten liegen. Geplant ist, durch diese zusätzliche Perspektive die Ergebnisse aus SoVIT 1.0 zu vertiefen und zu erweitern. Insbesondere sind zusätzliche VS-Anforderungen an SDN-Architekturen (Systemebene) und SDN-Produkte (Produktebene) im VS-Kontext abzuleiten. In Schwerpunkt C1 werden unterschiedliche SDN-Architekturen und deren Verwendung im VS-Kontext untersucht. Auf Systemebene werden funktionale Anforderungen sowie VS-Anforderungen abgeleitet. In Schwerpunkt C2 werden zu den in C1 identifizierten SDN-Architekturen unterschiedliche Produktkonstellationen betrachtet, aus denen sich die jeweilige Architektur zusammensetzt. Auf Produktebene wird untersucht, (1) wie sich die in C1 ermittelten Anforderungen in den einzelnen Produkten wiederfinden und (2) welche zusätzlichen funktionalen Anforderungen und VS-Anforderungen auf Produktebene gestellt werden.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Beim Auftragnehmer

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Im Rahmen von zwei Arbeitsschwerpunkten (Arbeitsschwerpunkt C1 und Arbeitsschwerpunkt C2) wird mit der geplanten Studie das Ziel verfolgt, die Ergebnisse aus der Vorgänger-Studie SoVIT 1.0 (Projekt 448) zu vertiefen und zu erweitern und damit zusätzliche VS-Anforderungen an SDN-Architekturen (Systemebene) und SDN-Produkte (Produktebene) im VS-Kontext abzuleiten. Während bei der Vorgängerstudie SoVIT 1.0 der Schwerpunkt auf VS-IT-Systemen und SDN-Produkten lag, wird der Schwerpunkt der geplanten Studie (SoVIT 2.0) auf SDN-Architekturen und VS-Produkten liegen. Geplant ist, durch diese zusätzliche Perspektive die Ergebnisse aus SoVIT 1.0 zu vertiefen und zu erweitern. Insbesondere sind zusätzliche VS-Anforderungen an SDN-Architekturen (Systemebene) und SDN-Produkte (Produktebene) im VS-Kontext abzuleiten. In Schwerpunkt C1 werden unterschiedliche SDN-Architekturen und deren Verwendung im VS-Kontext untersucht. Auf Systemebene werden funktionale Anforderungen sowie VS-Anforderungen abgeleitet. In Schwerpunkt C2 werden zu den in C1 identifizierten SDN-Architekturen unterschiedliche Produktkonstellationen betrachtet, aus denen sich die jeweilige Architektur zusammensetzt. Auf Produktebene wird untersucht, (1) wie sich die in C1 ermittelten Anforderungen in den einzelnen Produkten wiederfinden und (2) welche zusätzlichen funktionalen Anforderungen und VS-Anforderungen auf Produktebene gestellt werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 12

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014

Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen:

Artikel 5k

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen?

Bitte die Frage nur mit „JA“ ( Bestätigung) oder „NEIN“ ( keine Bestätigung) beantworten.

Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.

2. Referenzen: Projektarbeit im Bereich Computernetzwerke

Weisen Sie mindestens ein Projekt mit Schwerpunkt „Computernetzwerke“ nach, das von Ihrem Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht.

Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:

-Auftraggeber inkl. Fachbereich

-(detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit

-Umfang

-Dauer

-Auftragsvolumen

Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) bei Projekten mit oben genanntem Schwerpunkt ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.

Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.

Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens einer geeigneten Referenz. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.

3. Referenzen: Kenntnisse im Bereich SDN und Netzwerksicherheit

Belegen Sie anhand von Referenzen (z.B. Projekte, Schulungen, Veröffentlichungen), dass Ihr Unternehmen, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Unterauftragnehmer Erfahrung in den folgenden Bereichen haben:

1. Software Defined Networking (SDN)

2. Netzwerksicherheit

Der Umfang der Referenzen sollte eine DIN A4-Seiten pro Mitarbeiter nicht überschreiten.

Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.

Mindestanforderungen: Jeder der zwei Kenntnisbereiche muss durch mindestens eine geeignete Referenz abgedeckt sein.

4. Referenzen: Erfahrungen im Bereich Schwachstellenanalyse von Netzwerkarchitekturen

Weisen Sie mindestens ein Projekt mit Bezug zum Thema „Schwachstellenanalyse von Netzwerkarchitekturen“ nach, an dem Ihr Unternehmen, ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Unterauftragnehmer innerhalb der letzten drei Jahre maßgeblich beteiligt war.

Gehen Sie dabei auf die folgenden Punkte ein:

-Auftraggeber inkl. Fachbereich

-(detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit

-Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich

-Dauer

-Auftragsvolumen

Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten.

Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.

Mindestanforderungen: Benennung und Beschreibung von mindestens einer geeigneten Referenz.

5. Referenzen: Erfahrungen im Bereich VS-IT

Weisen Sie mindestens ein Projekt im VS-IT Bereich nach, an dem Ihr Unternehmen, ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Unterauftragnehmer innerhalb der letzten drei Jahre maßgeblich beteiligt war.

Gehen Sie dabei auf die folgenden Punkte ein:

-Auftraggeber inkl. Fachbereich

-(detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit

-Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich

-Dauer

-Auftragsvolumen

Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten.

Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.

Mindestanforderungen: Benennung und Beschreibung von mindestens einer geeigneten Referenz


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

13.06.2023

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

13.06.2023

14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den

Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.

Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

12.04.2023



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