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Ausschreibungsdetails

1. Informationstag Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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19.04.2023

22.05.2023 10:00

22.05.2023 10:00

Z23 / LPR

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

19.04.2023 10:00

2023/S 079-235966

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl: 65760
Ort: Eschborn
NUTS: Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Christian Freyer
Telefon: +49 6196-9082422
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

1. Informationstag Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Z23 / LPR

II.1.2)
CPV-Code

Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen (79950000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Seit 2023 ist das BAFA für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zuständig. Das BAFA veranstaltet eine Hybrid-Konferenz (2-Tagesveranstaltung) mit Praxisworkshops zu den Lieferketten. Die Veranstaltung richtet sich an ein Fachpublikum aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung sowie Verbraucherschutzorganisationen und NGO aus dem Bereich Lieferketten, aber auch interessierte Einzelpersonen können sich zur Teilnahme anmelden. In der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die Einzelleistungen, die zur Durchführung der Konferenz benötigt werden, definiert.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

250.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

siehe Leistungsbeschreibung

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

250.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 3

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Referenzen aus den letzten fünf Jahren über Leistungen, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Maßgebend ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung.

mindestens drei verschiedenen Referenzen

- min. 2 Großveranstaltungen (größer als 400 Personen), min. 1 Hybridveranstaltung (größer als 700 Online-Teilnehmende)

Mit Angaben mindestens zu folgenden Punkten:

- Projekt (Bezeichnung der Maßnahme)

- Name des Unternehmens welches die Referenz vorlegt

- Auftraggeber (beauftragende Stelle - Fachbereich)

- Leistungszeitraum

- Auftragswert (netto)

- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (aus der sich die Einhaltung der Mindestanforderungen sowie die Vergleichbarkeit ergeben muss)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

22.05.2023

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.06.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

22.05.2023

12:00

Eschborn

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-3499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammerleitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein.2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interessean dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17.04.2023



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