Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=511308
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Bundespreis Stadtgrün 2024
10.08.86-23.5
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Das Bundesbauministerium lobt seit 2020 alle zwei Jahre den Bundespreis Stadtgrün aus. Der Wettbewerb fand bereits in den Jahren 2020 und 2022 statt. Bewerben konnten sich Städte und Gemeinden in Deutschland ab 3.000 Einwohnern, zusammen mit Planungsbüros, Initiativen oder Vereinen. Im Bundespreis soll die vielfältige Bedeutung des Stadtgrüns mit seinen sozialen, kulturellen, gesundheitsfördernden, ökologischen, klimatischen, ökonomischen und touristischen Funktionen ausgezeichnet werden und vorbildlich umgesetzte Praxisbeispiele bekannt gemacht werden. Im Rahmen dieses Auftrags geht es um die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und fachliche Begleitung der dritten Auslobung des Bundespreises Stadtgrün 2024.
239.495,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Bonn, Berlin
siehe "Leistungsbeschreibung"
239.495,00
EUR Euro
01.06.2023
31.10.2024
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
siehe "Leistungsbeschreibung"
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
08.05.2023
10:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
08.05.2023
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03.04.2023