Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=510736
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wirtschaft und Klimaschutz
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Evaluation der Fördermaßnahmen zur Batteriezellfertigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
IC4 23305/007#010
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Die Leistungsbeschreibung ist auf der Vergabeplattform des Bundes unter Vergabeunterlagen abrufbar.
II.2)
Beschreibung
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.
siehe Verbabeplattform des Bundes unter Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium Name: Qualität und Kompetenz / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium Name: Zweckmäßigkeit der Leistung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium Name: Angebotspräsentation / Gewichtung: 10
Preis Gewichtung: 30
Laufzeit in Monaten: 36
3
Die besten 3 Teilnahmeanträge werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Optionale Leistung AP 2.6 (siehe Leistungsbeschreibung). Verlängerungsoption der Projektlaufzeit um 2 Jahre.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
- A1 Angaben zum Unternehmen (kurzes Unternehmensprofil auf max. 2 DIN A4 Seiten; Anzahl der Beschäftigten, Jahresumsatz, Standorte, Unternehmensstruktur, Rechtsform), zur Forschungseinrichtung oder zum Konsortium.
- A2 Unternehmen, die bislang noch keine oder nur begrenzte Geschäftsbeziehung zum BMWK hatten, haben einen Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister, vorzulegen.
- A3 Referenzen: Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten - möglichst vergleichbaren - Leistungen (maximal 5) mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber. Spezielle und allgemeine Erfahrung mit der konkreten Planung und Durchführung vergleichbarer Forschungsvorhaben sollen nachgewiesen werden. Mindestanforderung: 2 Referenzen
- A4 Formlose Eigenerklärung, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.
- A5 Nachweis, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet bzw. die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
- A6 Nachweis, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- A7 Nachweis, dass der Bieter der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
- A8 Nachweis, dass der Bieter wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EURO belegt worden ist.
- A9 Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Darstellung des Unternehmens und Nennung des Aufgabengebiets. Falls kein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt wird, ist dies entsprechend zu erklären.
- A10 Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt wird, Erklärung zur Bietergemeinschaft. Falls keine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, ist dies entsprechend zu erklären.
- A11 Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten zwei Geschäftsjahre, vergleichbare Aussage für Forschungseinrichtung ergänzen.
- A12 Auszuschließen sind Bewerber, die selbst Zuwendungsempfänger der beschriebenen Fördermaßnahmen sind oder mit der Verwaltung des Förderprogramms betraut sind.
- A13 Der AN ist bereit, Berichte auf Deutsch abzugeben.
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Verhandlungsverfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
19.06.2023
09:00
03.07.2023
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihren Teilnahmeantrag reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Teilnahmeantrag muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 19.06.2023 bis 09:00 Uhr eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Wenn bis zum 03.07.2023 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 02.06.2023 auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11.05.2023