Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=510651
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Medizinisches Beratungstelefon
2.143.643
Diverse Dienstleistungen (98300000)
Dienstleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Weiterführung des Gesundheits- und Arzneimitteltelefons, die telefonische Unterstützung bei der Suche nach einem Facharzttermin sowie bei der Einholung einer Zweitmeinung vor einer anstehenden Operation (bei bestimmten Prognosen), einem Ärzte-Video-Chat, einem Auslandsservice, der Vermittlung von Hebammen sowie der Pflegeberatung per Videochat (Optional).
5.100.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Deutschland (DE, NUTS 0)
bundesweit
Gegenstand der Ausschreibung ist die Weiterführung des Gesundheits- und Arzneimitteltelefons, die telefonische Unterstützung bei der Suche nach einem Facharzttermin sowie bei der Einholung einer Zweitmeinung vor einer anstehenden Operation (bei bestimmten Prognosen), einem Ärzte-Video-Chat, einem Auslandsservice, der Vermittlung von Hebammen sowie der Pflegeberatung per Videochat (Optional).
Kostenkriterium Name: Preis pro abgeschlossenem Geschäftsfall: nach den Ziffern B.II.1.1, B.II.1.2, B.II.1.3 und B.II.1.4 (per Telefon, mit ärztlicher Beteiligung) / Gewichtung: 10
Kostenkriterium Name: Preis pro abgeschlossenem Geschäftsfall: nach den Ziffern B.II.1.1, B.II.1.2, B.II.1.3 und B.II.1.4 (per Ärzte-Videochat, mit ärztlicher Beteiligung) / Gewichtung: 10
Kostenkriterium Name: Preis pro abgeschlossenem Geschäftsfall: nach den Ziffern B.II.1.1, B.II.1.2, B.II.1.3, B.II.1.4 und B.II.1.6 (per Telefon, ohne ärztliche Beteiligung) / Gewichtung: 35
Kostenkriterium Name: Preis pro erfolgreichem Geschäftsvorfall: nach den Ziffern B.II.1.5.a) + B.II.1.5.b) / Gewichtung: 15
Kostenkriterium Name: Preis pro erfolgreichem Geschäftsvorfall: nach den Ziffern B.II.1.5.a) bis B.II.1.5.c) / Gewichtung: 5
Kostenkriterium Name: Preis für die Weitergabe von Strukturdaten: nach den Ziffern B.II.5.a) + B.II.5.b) + B.II.5.d) / Gewichtung: 15
Kostenkriterium Name: Preis für Leistungsanrufe nach Ziffer II.12 / Gewichtung: 5
Kostenkriterium Name: Preis für die Nutzung zertifizierter Software nach Ziffer B.II.13 (Optional) / Gewichtung: 5
01.07.2023
30.06.2024
Eine Vertragsverlängerung darüber hinaus ist für drei Jahre möglich, d. h. bis zum 30.06.2027. Hierzu muss bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende eine beidseitige Einverständniserklärung vorliegen. Der Vertrag kann vonseiten der KNAPPSCHAFT ab dem 01.07.2024 jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.
Wird die Höchstabnahmemenge ausgeschöpft, endet der Vertrag vorzeitig.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 3)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Versicherung (Anlage 7)
Für Anlage 7 gelten die folgenden Beträge:
3.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall (9.000.000,00 € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres)
1.000.000,00 € für Vermögensschäden (2.000.000,00 € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres)
- das den Vergabeunterlagen beigefügte Vertragsmuster Auftragsverarbeitung und das dazugehörige Datenschutz- und Datensicherheitskonzept (siehe Punkt 3.5.7 der Bewerbungsbedingungen) (Anlage 2)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu Qualitätssicherung (Anlage 4)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Auslandsservice (Anlage 5)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Anlage 6)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste (Anlage 9)
Für die Anlage 4 gilt Folgendes:
Die medizinische Ausrichtung des Leistungsangebotes macht eine entsprechende Ausbildung erforderlich. Aus diesem Grund dürfen die Telefonate nur von Mitarbeitern geführt werden, die ein entsprechendes medizinisches Hintergrundwissen besitzen.
Folgende Zusatzqualifikationen sind zur Sicherstellung des medizinischen Leistungsangebotes in ausreichender Zahl, jedoch mindestens durch jeweils einen Mitarbeiter, zu erfüllen: Casemanager DGCC, Pain Nurse, Pflegeberater
§ 7 a SGB X, Diabetesberater, Hypertonieassistent, Ernährungsberater, Diätassistent, Asthma/COPD-Trainer.
Insbesondere für tiefergehende Fragen müssen auch Ärzte unterschiedlichster Fachrichtungen zur Verfügung stehen (insbesondere jeweils mindestens ein Arzt für Kinder- und Jugendmedizin, ein Allgemeinmediziner, ein Arzt für innere Medizin, ein Endokrinologe, ein Gastroenterologe, ein Diabetologe, ein Kardiologe, ein Neurologe, ein Urologe, ein Arzt für Parodontologie, ein Arzt für Rettungsmedizin, ein Arzt für Gynäkologie, ein Arzt für Neurologie/spezielle Schmerztherapie, ein Dipl.-Psychologe oder psychologischer Psychotherapeut (appr.) und ein Dipl.-Psychologe/Psychotherapeut (HP), die im Zweifel auch Telefonate führen müssen.
Für die Fragen im Bereich Arzneimittel dürfen ausschließlich nur PTAs und/oder Apotheker/-innen zum Einsatz kommen. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter am Arzneimitteltelefon sind vor Beginn der Tätigkeit fachlich und kommunikationstechnisch zu schulen.
Sämtliches ärztliches und nichtärztliches Personal des Auftragnehmers, das er zur Erfüllung der Leistung einsetzt, muss bei ihm festangestellt sein.
Für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung muss der Auftragnehmer Mitarbeiter zur Verfügung stellen, die über nachgewiesene Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Es sind folgende Fremdsprachen durch die Mitarbeiter abzudecken:
- englisch
- französisch
- russisch
- polnisch
- türkisch
- italienisch
- spanisch
- arabisch.
Weiterhin ist der Dienstleister im Rahmen der Qualitätssicherung verpflichtet, das bei ihm tätige medizinische Fachpersonal intern und extern fortzubilden. Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, jedoch spätestens bis zum 31.01., ist deshalb unaufgefordert der Nachweis zu erbringen, dass im jeweils zurückliegenden Kalenderjahr für die Schulung der für die KNAPPSCHAFT eingesetzten Berater jeweils mindestens 40 Mannstunden durch externe oder interne Schulungskräfte erbracht wurden.
Für Anlage 9 gilt Folgendes:
Nachweis von mindestens drei Referenzen vergleichbarer Aufträge (im Hinblick auf Art und Umfang) ab 2020
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
- Zwecks Überprüfung der Einhaltung u.a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLog) fordert die KBS für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, beim Bundeskartellamt eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
- Einreichung der Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (ist als Anlage 15 in den Vergabeunterlagen enthalten)
- Vor Vertragsschluss hat ein funktionaler Praxistest durch den Fachbereich mit technischer Unterstützung durch das Dezernat VI.1.2 zu erfolgen, um sicherzustellen, dass die eingesetzte Software mit der Firewall der KNAPPSCHAFT kompatibel ist. Die Kriterienkataloge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik „Cloud-Computing C5“ und der BSI-Kriterienkatalog C5 (bund.de) sind zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
12.05.2023
11:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
12.05.2023
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bezüglich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06.04.2023