Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt
Straße, Hausnummer: Maxim-Gorki-Str. 10
Postleitzahl (PLZ): 39108
Ort: Magdeburg
Telefon: +49 391 74440
Telefax: +49 391 7444070
E-Mail: lau@laf-lsa.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
67226_eV-LAF_2023_008_3100 PC StaHaB_2023-2029
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
12.05.2023 - 13:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
17.07.2023
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=510571
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=510571
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
12.05.2023 - 13:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Projektcontrolling und Fachberatungsleistungen für vier Jahre (07/2023 bis 06/2027) mit der Option auf zweimalige Verlängerung um je ein weiteres Jahr (07/2027-06/2028 und 07/2028-06/2029).
b)
CPV-Codes
Projektaufsicht und Dokumentation (71248000-8)
c)
Ort der Leistungserbringung
Sitz des Auftraggebers (LAF), der Projektstandort in Magdeburg sowie der Sitz von beteiligten Fach- und Genehmigungsbehörden
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Für die Zuschlagserteilung werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die erforderliche Eignung aufweisen und gegen die keine Ausschlussgründe bestehen (vgl. §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Zwecks Prüfung der Eignung der Bieter sind mit dem Angebot die im Folgenden genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen vorbezeichnete Ausschlussgründe vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärungen ist der Vordruck VI.1. „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
Angaben zu Umsätzen
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie den im Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsatz anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist der Vordruck VI.2. (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.
Angaben zur Versicherung
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den Nachweis (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice) oder eine Eigenerklärung über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Auftragsfall mit Mindestdeckungssummen von jeweils 1 Mio. EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden vorzulegen. Für eine diesbezügliche Eigenerklärung ist Vordruck VI.3. (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.
Nachweise über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens drei Referenzen über von ihm in den letzten fünf Jahren erbrachte Leistungen des Projektcontrollings und der fachtechnischen Beratung, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, vorzulegen. Sofern die Referenzen noch laufende Projekte betreffen, werden diese Referenzen nur gewertet, wenn sie, gerechnet vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe, seit mindestens einem Jahr von dem Bieter bearbeitet werden.
Als vergleichbare Referenzen werden solche Referenzen anerkannt, die in ihrer Gesamtheit die Einhaltung folgender Mindestanforderungen nachweisen, wobei die nachstehenden Anforderungen nicht kumulativ innerhalb jeder Referenz erfüllt sein müssen, jedoch mit einer Referenz die Einhaltung mehrerer der nachstehenden Mindestanforderungen nachgewiesen werden kann:
a) Die Referenz umfasst die Erbringung von Projektcontrollingleistungen mit einem vergleichbaren Koordinationsaufwand, Umfang und Komplexität und vergleichbarem fachlichen Inhalt und Anspruch (Altlastensanierung),
b) Die Referenz umfasst die Erbringung von Leistungen zum fachlichen Management und Projektbearbeitungen mit direktem fachlichem Bezug zur Altlastenbearbeitung (Planung, Begleitung von Sanierungsmaßnahmen oder gutachterliche Begleitung eines Grundwassermonitorings an einem Altlastenstandort).
Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder in Form von Eigenerklärungen auf gesonderten, vom Bieter zu erstellenden Anlagen (Referenzbeschreibungen) mit dem Angebot benannt werden.
Die Referenzbeschreibungen müssen folgende Angaben enthalten:
Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten,
Leistungszeitraum unter Angabe von Ausführungsbeginn und Ausführungsende: jeweils Angabe von Monat/Jahr,
Nettoauftragssumme,
Kurzbeschreibung des ausgeführten Auftrags,
Stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs, insbesondere hinsichtlich der jeweils abgedeckten Mindestanforderung/en
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/ diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der Leistungen des Projektcontrollings bzw. der betroffenen fachtechnischen Beratungsleistung zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen vorbezeichnete Ausschlussgründe vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärungen ist der Vordruck VI.1. „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
Angaben zu Umsätzen
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie den im Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsatz anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist der Vordruck VI.2. (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.
Angaben zur Versicherung
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den Nachweis (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice) oder eine Eigenerklärung über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Auftragsfall mit Mindestdeckungssummen von jeweils 1 Mio. EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden vorzulegen. Für eine diesbezügliche Eigenerklärung ist Vordruck VI.3. (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.
Nachweise über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens drei Referenzen über von ihm in den letzten fünf Jahren erbrachte Leistungen des Projektcontrollings und der fachtechnischen Beratung, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, vorzulegen. Sofern die Referenzen noch laufende Projekte betreffen, werden diese Referenzen nur gewertet, wenn sie, gerechnet vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe, seit mindestens einem Jahr von dem Bieter bearbeitet werden.
Als vergleichbare Referenzen werden solche Referenzen anerkannt, die in ihrer Gesamtheit die Einhaltung folgender Mindestanforderungen nachweisen, wobei die nachstehenden Anforderungen nicht kumulativ innerhalb jeder Referenz erfüllt sein müssen, jedoch mit einer Referenz die Einhaltung mehrerer der nachstehenden Mindestanforderungen nachgewiesen werden kann:
a) Die Referenz umfasst die Erbringung von Projektcontrollingleistungen mit einem vergleichbaren Koordinationsaufwand, Umfang und Komplexität und vergleichbarem fachlichen Inhalt und Anspruch (Altlastensanierung),
b) Die Referenz umfasst die Erbringung von Leistungen zum fachlichen Management und Projektbearbeitungen mit direktem fachlichem Bezug zur Altlastenbearbeitung (Planung, Begleitung von Sanierungsmaßnahmen oder gutachterliche Begleitung eines Grundwassermonitorings an einem Altlastenstandort).
Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder in Form von Eigenerklärungen auf gesonderten, vom Bieter zu erstellenden Anlagen (Referenzbeschreibungen) mit dem Angebot benannt werden.
Die Referenzbeschreibungen müssen folgende Angaben enthalten:
Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten,
Leistungszeitraum unter Angabe von Ausführungsbeginn und Ausführungsende: jeweils Angabe von Monat/Jahr,
Nettoauftragssumme,
Kurzbeschreibung des ausgeführten Auftrags,
Stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs, insbesondere hinsichtlich der jeweils abgedeckten Mindestanforderung/en
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/ diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der Leistungen des Projektcontrollings bzw. der betroffenen fachtechnischen Beratungsleistung zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in
den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
31d305a7-9f9a-4e6b-822f-8aff1f497c69