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Ausschreibungsdetails

Lieferung von Natrium-Bi-Carbonat für die TVS

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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30.03.2023

21.04.2023 11:00

21.04.2023 11:00

0037-2023-TVS

Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla

30.03.2023 14:45

2023/S 065-189351

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Thermische Verwertungsanlage Schwarza (TVS
Postanschrift: Wohlfarthstraße 7
Postleitzahl: 07381
Ort: Pößneck
NUTS: Saalfeld-Rudolstadt (DEG0I, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=510375

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Lieferung von Natrium-Bi-Carbonat für die TVS

0037-2023-TVS

II.1.2)
CPV-Code

Natriumbikarbonat (24313320)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Lieferung von Natrium-Bi-Carbonat für die TVS

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Saalfeld-Rudolstadt (DEG0I, NUTS 3)

Lieferadresse:

Thermische Verwertungsanlage Schwarza (TVS)

Eigenbetrieb des ZASO

Fritz-Bolland-Straße 2

07407 Rudolstadt

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Lieferung umfasst ca. 1 200 t/a in 48 Liefereinheiten zu je ca. 25 t. Die

Lieferung erfolgt ca. wöchentlich in Silofahrzeugen, die Befüllung und der

Transport sind Bestandteil des Auftrages. Der Vertrag beginnt zum 1. Juni 2023

und gilt bis zum 31. Mai 2024, optional bis zum 31. Mai 2025 wenn er nicht von

einer der Vertragsparteien zum 31. Dezember 2023 gekündigt wird.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.06.2023

31.05.2024

Der Vertrag beginnt zum 1. Juni 2023 und gilt bis zum 31. Mai 2024, optional bis

zum 31. Mai 2025 wenn er nicht von einer der Vertragsparteien zum 31.

Dezember 2023 gekündigt wird.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Die Eigenerklärungen zu Eignung gemäß Formular 1 und 2 zum Nichtvorliegen

von Ausschlussgründen. Mit Ausfüllen der Formulare gibt das Unternehmen an,

ob auf seinen Fall die in §§ 123 oder 124 GWB genannte Ausschlussgründe

zutreffen.

- Abweichend ist ein Präqualifizierungsnachweis zulässig, der die Fachkunde

und Leistungsfähigkeit im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnungen vorab

nachweist. Reichen Sie dazu das entsprechende Zertifikat ein.

- Abweichend ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung zulässig.

- Die ergänzenden Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen

gemäß §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG, .

- Die ergänzenden Vertragsbedingungen zur Mindestentgelt, Tariftreue und Entgeltgleichheit

gemäß §§ 20 und 12 Abs. 2 ThürVgG, .

- Die ergänzenden Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG,.

- Für Sach- und Vermögensschäden und für Personenschäden ist eine

Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5

Mio. € je Schadensereignis) beizulegen, beachten Sie dazu auch die Angaben der

Besonderen Vertragsbedingungen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die einzureichenden Unterlagen werden in den Vergabeunterlagen genannt.

Die einzureichenden Unterlagen werden in den Vergabeunterlagen genannt.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Die einzureichenden Unterlagen werden in den Vergabeunterlagen genannt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

21.04.2023

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.05.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

21.04.2023

11:00

siehe I.1.

nicht zugelassen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei Thüringen Landesverwaltungsamt, Referat 250
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Ort: Weimar
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des §

160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagenach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine

Rüge) wird hingewiesen.

Das Nachprüfungsverfahren ist unter den Voraussetzungen der Paragraphen 107

und 108 GWB zulässig und setzt einen schriftlichen Antrag eines Bieters an die

Vergabekammer voraus: der Nachprüfungsantrag ist nach Paragraph 108 Absatz

1 Satz 1 GWB unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern des Antragstellers, zu

begründen.

Im Falle einer Beanstandung finden § 19 Abs. 2 und 3 ThürVgG Anwendung.

Für Kostenfolgen des Nachprüfungsverfahrens gilt § 19 (5) ThürVgG.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

28.03.2023



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