Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
PKW Mittelklasse mit reinem Elektroantrieb
332-2023-0092
Limousinen (34111200)
Lieferauftrag
Pkw der Mittelklasse mit reinem Elektroantrieb entsprechend dem BMW i4, dem Hyundai Ioniq 6 oder Fahrzeuge vergleichbarer Art, 4-türig, 5 Sitzplätze, elektrische Reichweite von mindestens 400 km
II.2)
Beschreibung
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Bundesweite Bedarfsträger
Mindestabnahmemenge: 50 Fahrzeuge, geschätzte Abnahmemenge: 1.691 Fahrzeuge, Höchstabnahmemenge: 1.860 Fahrzeuge
In Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten und der einmaligen Option zur Verlängerung von 12 Monaten
Laufzeit in Monaten: 24
Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
10.05.2023
11:00
- Deutsch (DE)
10.08.2023
10.05.2023
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter
folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmer auszufüllen.
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärung VO 2022 833 (EU-Sanktionen)" unterschrieben abzugeben.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular
"Bewerber- /Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den Link:
http://www.evergabe-online.info/vgv11
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Bewerber /Bieter, deren Bewerbungen Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber /Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)
[...]
mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27.03.2023