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Ausschreibungsdetails

Konzeption und Produktion von animierten Erklärfilmen (214-02.05-20.0189-22-II-G)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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25.03.2023 (letzte Änderung am 11.04.2023)

24.04.2023 12:00

24.04.2023 12:00

214-02.05-20.0189-22-II-G

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

11.04.2023 10:45

2023/S 062-183029

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Postanschrift:Deichmanns Aue 29
Postleitzahl:53179
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Fax:+49 30181068453379
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv

Offizielle Bezeichnung:Bundessortenamt (BSA)
Ort:Hannover
NUTS:Hannover (DE92, NUTS 2)
Land:Deutschland (DE)
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv

Offizielle Bezeichnung:Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Ort:Köln
NUTS:Köln (DEA2, NUTS 2)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bzga.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv

Offizielle Bezeichnung:Julius Kühn-Institut (JKI)
Ort:Quedlinburg
NUTS:Harz (DEE09, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv

Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Ort:Braunschweig
NUTS:Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bvl.bund.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung.


I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Landwirtschaft und Ernährung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Konzeption und Produktion von animierten Erklärfilmen

214-02.05-20.0189-22-II-G

II.1.2)
CPV-Code

Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen (92110000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Konzeption und Produktion von animierten Erklärfilmen

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung

Los 1

II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Einfache animierte Erklärfilme im Whiteboard- oder Legetrick-Stil

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen (92110000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Konzeption und Produktion von einfachen animierten Erklärfilmen im Whiteboard- oder Legetrick-Stil für die Themenbereiche (z. B. Landwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Imkerei, Ernährungswirtschaft, Gesundheit und Prävention) der jeweiligen Bestellberechtigten.

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 48

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Angaben unter II.2.7) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung wieder. Die Rahmenvereinbarung gilt mit Zuschlagserteilung als geschlossen. Vertragsbeginn der Rahmenvereinbarung ist das Zuschlagsdatum. Die Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf von vier Jahren oder bei Erreichen der vereinbarten Obergrenze von Los 1, je nachdem was früher eintritt.


Los 2

II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Animierte Erklärfilme mit stärkerer Ausgestaltung im 2-d-Flat-Stil

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen (92110000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Konzeption und Produktion von animierten Erklärfilmen mit stärkerer Ausgestaltung im 2-d-Flat-Stil für die Themenbereiche (z. B. Landwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Imkerei, Ernährungswirtschaft, Gesundheit und Prävention) der jeweiligen Bestellberechtigten.

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 48

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Angaben unter II.2.7) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung wieder. Die Rahmenvereinbarung gilt mit Zuschlagserteilung als geschlossen. Vertragsbeginn der Rahmenvereinbarung ist das Zuschlagsdatum. Die Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf von vier Jahren oder bei Erreichen der vereinbarten Obergrenze von Los 2, je nachdem was früher eintritt.


Los 3

II.2.1)
Bezeichnung von Los 3

Animierte Erklärfilme mit individueller Ausgestaltung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen (92110000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Konzeption und Produktion von animierten Erklärfilmen mit individueller Ausgestaltung für die Themenbereiche (z. B. Landwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Imkerei, Ernährungswirtschaft, Gesundheit und Prävention) der jeweiligen Bestellberechtigten.

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 48

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Angaben unter II.2.7) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung wieder. Die Rahmenvereinbarung gilt mit Zuschlagserteilung als geschlossen. Vertragsbeginn der Rahmenvereinbarung ist das Zuschlagsdatum. Die Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf von vier Jahren oder bei Erreichen der vereinbarten Obergrenze von Los 3, je nachdem was früher eintritt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.4)
Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien

Auszug aus Registern

Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.

Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (siehe Vergabeunterlagen)

- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG

- Eigenerklärung zu § 21 AEntG

- Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (siehe Vergabeunterlagen)

- Referenzen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

24.04.2023

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

A) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.

B) Fragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, per E-Mail oder Fax an die unter I.1) genannte Stelle zu richten. Weitere Hinweise hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.

D) Zusätzlich zu den unter III.1.4) beschriebenen Unterlagen hat der Bieter folgende Unterlagen mit Angebotsabgabe vorzulegen (Details siehe Vergabeunterlagen):

- Leistungsverzeichnis,

- Angebotsbestätigung,

- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,

- Ideenskizze,

- Beispielvideo.

E) Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) detailliert beschrieben sowie in der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) aufgeführt.

F) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen).

G) Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen).

H) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.

I) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

J) Geplante Höchstanzahl der Bezugsberechtigten für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung: 13.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.04.2023



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

23.03.2023


23.03.2023




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