Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=508008
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Übernahme von Dienstleistungen im Rahmen der Prüfung von Anträgen im Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Z23 - Ref. 514 Wärmenetze
Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung (75110000)
Dienstleistungen
Übernahme von Dienstleistungen im Rahmen der Prüfung von Anträgen im Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Siehe Leistungsbeschreibung
300.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)
Deutschlandweit
1. Prüfung von Anträgen (Antragsbearbeitung) in Modul 2 der BEW nach Antragseingang an Hand eines vom BAFA zur Verfügung gestellten Prüfschemas
Ergänzend gehören zu den Aufgaben des Dienstleisters:
- Umsetzung neuer Bestimmungen und Arbeitsanweisungen, insbesondere bei Richtlinienänderungen oder Prozessanpassungen
- Beantwortung von Anfragen im Zusammenhang mit einzelnen Anträgen
- Mitwirkung bei vorbeugenden Maßnahmen zur Vermeidung von Unregelmäßigkeiten durch unverzügliche Information an das BAFA
Laufzeit in Monaten: 12
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn es nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit von dem BAFA in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach 24 Monaten (maximale Vertragslaufzeit).
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
02.05.2023
09:00
- Deutsch (DE)
02.05.2023
11:00
Eschborn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein.2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17.04.2023
Eignungskriterien
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.