Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=507962
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Redaktionelle Betreuung des bestehenden Instagram Accounts des NZFH für Schwangere und Eltern mit Kindern bis drei Jahre
BZgA_RV_35_23
Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen (72421000)
Dienstleistungen
Auftragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung des bestehenden Instagram-Accounts des NZFH für Schwangere und Eltern mit Kindern bis drei Jahre.
Die auszuschreibende Leistung umfasst im Einzelnen die Entwicklung eines Konzepts zur inhaltlichen und gestalterischen Weiterentwicklung des Instagram-Accounts, die Redaktionsplanung, Content-Produktion (Grafik/Layout, Textredaktion, Reels), Community Management, administrative Betreuung des Kanals, Anzeigenschaltung u. a.
Mithilfe der Reichweite des Instagram-Kanals sollen Frühe Hilfen bei werdenden Müttern und Vätern sowie Familien mit Kindern bis drei Jahre bekannt gemacht und mit einem positiven Image verbunden werden. Ziel der Kommunikation auf Instagram ist es, Schwangere und Eltern mit Hilfebedarf zur Annahme von Angeboten der Frühen Hilfen zu motivieren. Darüber hinaus soll der Kanal Eltern und Schwangere in ihrer Elternkompetenz stärken.
Mit dem Instagram-Kanal möchte das NZFH mit werdenden Eltern und Familien in den Dia-log treten. Die Erkenntnisse aus diesem Dialog beabsichtigt das NZFH für weitere Elternansprachen nutzen.
Der Kanal soll auch dazu dienen, die Marke „NZFH“ bei werdenden und jungen Eltern bekannt zu machen. Der Auftritt des NZFH auf Instagram stärkt zudem die Öffentlichkeitsarbeit der kommunalen Netzwerke Frühe Hilfen in diesem Medium und trägt zur Digitalisierung der Frühen Hilfen bei.
II.2)
Beschreibung
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)
Köln
Auftragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung des bestehenden Instagram-Accounts des NZFH für Schwangere und Eltern mit Kindern bis drei Jahre.
Die auszuschreibende Leistung umfasst im Einzelnen die Entwicklung eines Konzepts zur inhaltlichen und gestalterischen Weiterentwicklung des Instagram-Accounts, die Redaktionsplanung, Content-Produktion (Grafik/Layout, Textredaktion, Reels), Community Management, administrative Betreuung des Kanals, Anzeigenschaltung u. a.
Mithilfe der Reichweite des Instagram-Kanals sollen Frühe Hilfen bei werdenden Müttern und Vätern sowie Familien mit Kindern bis drei Jahre bekannt gemacht und mit einem positiven Image verbunden werden. Ziel der Kommunikation auf Instagram ist es, Schwangere und Eltern mit Hilfebedarf zur Annahme von Angeboten der Frühen Hilfen zu motivieren. Darüber hinaus soll der Kanal Eltern und Schwangere in ihrer Elternkompetenz stärken.
Mit dem Instagram-Kanal möchte das NZFH mit werdenden Eltern und Familien in den Dia-log treten. Die Erkenntnisse aus diesem Dialog beabsichtigt das NZFH für weitere Elternansprachen nutzen.
Der Kanal soll auch dazu dienen, die Marke „NZFH“ bei werdenden und jungen Eltern bekannt zu machen. Der Auftritt des NZFH auf Instagram stärkt zudem die Öffentlichkeitsarbeit der kommunalen Netzwerke Frühe Hilfen in diesem Medium und trägt zur Digitalisierung der Frühen Hilfen bei.
Laufzeit in Monaten: 24
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern (24+12+12).
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern (24+12+12).
nein
Die Kommunikation findet über die eVergabeplattform statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern oder Verbänden aus der Pharma-, Tabak-, Cannabis- und Alkoholindustrie unterhalten hat und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.
5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
7. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
zu 7. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
8. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und mit Angabe
- des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
- der Bezeichnung des Projektes
- des Projektzeitraums,
- des Projektvolumens und
- des Projektinhalts.
Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um ein Projekt zur inhaltlichen Betreuung eines Instagram-Kanals mit mindestens 4.000 Followern und einer Laufzeit von mindestens einem Jahr handelt.
Es sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) einzureichen.
9. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen
Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen. Es sind mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile anzugeben, davon eines für die Projektleitung und eines für die Vertretung der Projektleitung.
Zu 8.:
- Es ist mindestens eine geeignete Referenz einzureichen
- Mindestens ein geeignetes Referenzprojekt aus dem Bereich der Frühen Hilfen (Themenschwerpunkt Schwangerschaft, Geburt und/oder frühkindliche Entwicklung)
- Mindestens ein geeignetes Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber;
Zu 9.:
Jeweils für jedes Projektteammitglied:
- Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)).
Erfahrung des Projektteams insgesamt:
- Berufserfahrung im Projektmanagement eines Instagram-Accounts im Bereich des Gesundheitswesens, des präventiven Kinderschutzes oder einem verwandten Fachgebiet. Die Fachkraft muss die Gesamtverantwortung in dem persönlichen Referenzprojekt mit einer Mindestdauer von 6 Monaten getragen haben.
- Profunde Kenntnisse von Frühen Hilfen: Bearbeitung von Themen rund um Schwangerschaft, Geburt und die frühkindliche Entwicklung.
- Berufserfahrung mit der Arbeit von Behörden und Verwaltungen.
- Berufserfahrung im Anzeigenmanagement und der Administration des Business-Ads-Kontos zur Anzeigenschaltung auf Instagram. Die Fachkraft muss die Gesamtverantwortung in dem persönlichen Referenzprojekt mit einer Mindestdauer von 6 Monaten getragen haben.
- Berufserfahrung in der Zielgruppenansprache Eltern und/oder werdende Eltern.
Die vorstehend genannten Erfahrungsbereiche sind durch persönliche Referenzprojekte nachzuweisen. Die wesentlichen Leistungen dieser Referenzprojekte dürften nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Ablauf der Angebotsfrist. Diese Erfahrungsbereiche sind durch das Projektteam insgesamt nachzuweisen (d. h. es ist ausreichend, wenn die nachfolgenden Erfahrungen jeweils von mindestens einer Fachkraft über ein persönliches Referenzprojekt nachgewiesen werden).
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
17.04.2023
12:00
- Deutsch (DE)
30.06.2023
17.04.2023
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16.03.2023