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Ausschreibungsdetails

BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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16.03.2023 (letzte Änderung am 30.03.2023)

27.04.2023 10:00

27.04.2023 10:00

51021#00002#0008#0001

Bundesinstitut für Berufsbildung

26.04.2023 11:12

2023/S 055-163666

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Bundesinstitut für Berufsbildung
Postanschrift:Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl:53175
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
E-Mail: vergabe@bibb.de
Hauptadresse: http://www.bibb.de

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024

51021#00002#0008#0001

II.1.2)
CPV-Code

Marktforschung (79310000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beabsichtigen einen Auftrag für eine telefonische Befragung (nachfolgend CATI) von 20.000 Erwerbstätigen zu vergeben (Dual-Frame, Netto-Interviewdauer 40 Minuten). Die Feldarbeit soll Anfang Oktober 2023 beginnen und Ende März 2024 abgeschlossen sein. Die „BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024“ (ETB 2024) wird Fragen zu den Themen Arbeit und Beruf im Wandel sowie Erwerb und Verwertung beruflicher Qualifikationen beinhalten und dabei an frühere BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen (ETB 2018) anschließen (der Frage-bogen der ETB 2018 ist unter https://metadaten.bibb.de/de/dataset/detail/123 abzurufen, siehe Dokumente). Das neue Erhebungsinstrument wird inhaltlich vom Auftraggeber vorgegeben und mit dem Auftragnehmer abgesprochen. Ziel ist eine repräsentative Stichprobe für erwerbstätige Personen ab 15 Jahren (ohne Auszubildende) in Deutschland.

Grundgesamtheit der Untersuchung sind erwerbstätige Personen ab 15 Jahren (ohne Auszubildende) in Deutschland. Als Erwerbstätigkeit gilt dabei eine Tätigkeit, bei der regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche gegen Bezahlung gearbeitet wird („Kernerwerbstätige“). Dies betrifft auch folgende Tätigkeiten, vorausgesetzt sie werden normalerweise mindestens zehn Stunden pro Woche ausgeübt:

- Vergütete Beschäftigungsverhältnisse, die neben einer Qualifizierung ausgeübt werden, z.B. wenn Studierende oder Auszubildende nebenbei „jobben“ oder die Tätigkeit im Rahmen eines Referendariats oder einer Facharztausbildung erfolgt;

- Tätigkeiten als mithelfende Familienangehörige;

- Beschäftigungsverhältnisse, die zum Erhebungszeitpunkt wegen Mutterschutz oder aus anderen Gründen für maximal 3 Monate unterbrochen wurden.

Nicht als Erwerbstätigkeit zählen dagegen:

- Tätigkeiten, die notwendiger Bestandteil einer Ausbildung sind, z.B. im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung oder Lehre, einer schulischen Ausbildung, beispielsweise an einer Berufsfachschule, oder einer Beamtenausbildung für die Laufbahn des öffentlichen Dienstes oder Tätigkeiten im Rahmen eines Praktikums;

- bezahlte ehrenamtliche Tätigkeiten;

- Wehr- und Zivildienst; freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.

Ausländer/-innen werden einbezogen, wenn sie ausreichend deutsch sprechen. Die Befragung kann nur entfallen, wenn die Deutschkenntnisse für das Interview nicht ausreichend sind.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beabsichtigen einen Auftrag für eine telefonische Befragung (nachfolgend CATI) von 20.000 Erwerbstätigen zu vergeben (Dual-Frame, Netto-Interviewdauer 40 Minuten). Die Feldarbeit soll Anfang Oktober 2023 beginnen und Ende März 2024 abgeschlossen sein. Die „BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024“ (ETB 2024) wird Fragen zu den Themen Arbeit und Beruf im Wandel sowie Erwerb und Verwertung beruflicher Qualifikationen beinhalten und dabei an frühere BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen (ETB 2018) anschließen (der Frage-bogen der ETB 2018 ist unter https://metadaten.bibb.de/de/dataset/detail/123 abzurufen, siehe Dokumente). Das neue Erhebungsinstrument wird inhaltlich vom Auftraggeber vorgegeben und mit dem Auftragnehmer abgesprochen. Ziel ist eine repräsentative Stichprobe für erwerbstätige Personen ab 15 Jahren (ohne Auszubildende) in Deutschland.

Grundgesamtheit der Untersuchung sind erwerbstätige Personen ab 15 Jahren (ohne Auszubildende) in Deutschland. Als Erwerbstätigkeit gilt dabei eine Tätigkeit, bei der regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche gegen Bezahlung gearbeitet wird („Kernerwerbstätige“). Dies betrifft auch folgende Tätigkeiten, vorausgesetzt sie werden normalerweise mindestens zehn Stunden pro Woche ausgeübt:

- Vergütete Beschäftigungsverhältnisse, die neben einer Qualifizierung ausgeübt werden, z.B. wenn Studierende oder Auszubildende nebenbei „jobben“ oder die Tätigkeit im Rahmen eines Referendariats oder einer Facharztausbildung erfolgt;

- Tätigkeiten als mithelfende Familienangehörige;

- Beschäftigungsverhältnisse, die zum Erhebungszeitpunkt wegen Mutterschutz oder aus anderen Gründen für maximal 3 Monate unterbrochen wurden.

Nicht als Erwerbstätigkeit zählen dagegen:

- Tätigkeiten, die notwendiger Bestandteil einer Ausbildung sind, z.B. im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung oder Lehre, einer schulischen Ausbildung, beispielsweise an einer Berufsfachschule, oder einer Beamtenausbildung für die Laufbahn des öffentlichen Dienstes oder Tätigkeiten im Rahmen eines Praktikums;

- bezahlte ehrenamtliche Tätigkeiten;

- Wehr- und Zivildienst; freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.

Ausländer/-innen werden einbezogen, wenn sie ausreichend deutsch sprechen. Die Befragung kann nur entfallen, wenn die Deutschkenntnisse für das Interview nicht ausreichend sind.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Güte der Konzepte / Gewichtung: 20

Qualitätskriterium Name: Qualität der Feldarbeit und Durchführung der Erhebung / Gewichtung: 15

Qualitätskriterium Name: Anzahl Vergleichsstudien / Gewichtung: 15

Qualitätskriterium Name: Konzept / Gewichtung: 10

Preis Gewichtung: 40

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.10.2023

31.03.2024

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Soziodemografische Merkmale und Erfahrungen der Interviewer/-innen (in welchen Bereichen und wie viele Jahre (in den Kategorien <1 Jahr, 1- unter 2 Jahre, 2-3 Jahre))

Der Bieter weist die Erfahrung des eingesetzten Personals mit vergleichbaren Studien hinsichtlich Fallzahl und Zielpersonen der Befragungsform (CATI) über die Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit nach.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

27.04.2023

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.05.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

27.04.2023

10:00

Bonn

Herr Hoffmann / Herr Eikel

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen überdas Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftenin seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrundder Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in derBekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teiltdas BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter,deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134(2) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durchdas BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB.

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

28.03.2023



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

28.03.2023


30.03.2023




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