Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=507445
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Projektbüro zur Unterstützung der Governance der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation
04513-1/1(2023)
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Das Projektbüro soll die Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation in drei Aufgabenbereichen inhaltlich, organisatorisch und administrativ begleiten:
Missionsumsetzung: sechs individuelle ressortübergreifende Missionsteams zur themenspezifischen Umsetzung der jeweiligen Mission;
Der AN soll die Verantwortlichen der Missionsteams unterstützen, welche sich aus einer Vertretung des BMBF sowie ein bis zwei Fachressorts zusammensetzen. Zu den Missionsteams gehören neben den Verantwortlichen bis zu zehn weitere Fachressorts.
Beratung: Forum #Zukunftsstrategie, unterteilt in Aufgaben bzgl. (a) des gesamten Forums und (b) der sechs Missionspatenschaften;
Der AN soll die Beratungen des Forums sowie der Forumsmitglieder im Rahmen der Patenschaften unterstützen. Das Forum wird voraussichtlich aus 21 Mitgliedern (einschließlich Vorsitz) aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft bestehen.
Gesamtkoordinierung: BMBF-Prozessbegleitung zur Umsetzung der Zukunftsstrategie und der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zu Forschung und Innovation. Der AN unterstützt die Steuerung der Gesamtkoordination hinsichtlich einer kohärente Entwicklung der Missionen und einer übergreifenden Umsetzung der Zukunftsstrategie.
II.2)
Beschreibung
Deutschland (DE, NUTS 0)
siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung
01.07.2023
31.12.2025
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu einem Jahr.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu einem Jahr.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
25.04.2023
12:00
- Deutsch (DE)
31.07.2023
25.04.2023
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15.03.2023