Tendering Procedure Details
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Ernährung und Landwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Durchführungsagentur des Global Forum for Food and Agriculture (GFFA)
214-02.05-20.0233-22-II-G
Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen (79950000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Durchführungsagentur des Global Forum for Food and Agriculture (GFFA)
5.400.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin
Auftragsgegenstand ist die Konzeption, Organisation, Durchführung und Nachbereitung des Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) in Berlin. Die Leistungen erfolgen jeweils nach separater Beauftragung.
Laufzeit in Monaten: 24
nein
Der Daten unter II.2.7) werden aus rein technischen Gründen angegeben. Die tatsächliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, die Rahmenvereinbarung bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Auszug aus Registern
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (siehe Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (siehe Vergabeunterlagen)
- Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
IV.2)
Verwaltungsangaben
17.04.2023
12:00
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)
Zusätzliche Angaben
A) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B) Der Bieter hat zusätzlich zu den unter III.1.4) beschriebenen Nachweisen/Erklärungen folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen):
- Leistungsverzeichnis im aidf-Format,
- Angebotsbestätigung,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
- Eigenerklärung zu den einzusetzenden Fachkräften,
- Konzept.
C) Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) detailliert beschrieben sowie in der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) aufgeführt.
D) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
E) Fragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, per E-Mail oder Fax an die unter I.3) genannte Stelle zu richten. Weitere Hinweise hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
F) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen).
G) Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen).
H) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
I) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16.03.2023