Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=506937
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Projekt 592: Optimierung und Konzeption des Incident Response Prozesses bei CERT-Bund
P592
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Ziel des Projektes 592 ist die Überarbeitung, Optimierung und Dokumentation des Incident Response Prozesses (inkl. Teilprozesse) des CERT-Bund. Dafür ist mittels Interviews und einer Tabletop Exercise eine Bestandsaufnahme durchzuführen, um Prozessgrafiken/-beschreibungen, Rollenbeschreibungen und Problemanalysen anzufertigen. Daraufhin ist ein Soll-Konzept mit Lösungs-/Optimierungsvorschlägen sowie Checklisten für die Implementierung zu entwickeln. Die Implementierung ist, bis auf die Erstellung von barrierefreien Dokumenten- und Präsentationsvorlagen nach Vorgabe des Corporate Design sowie Schulungsunterlagen für die Testphase, nicht Auftragsgegenstand. In der Testphase ist die Tabletop Exercise erneut durchzuführen und das Konzept/der Prozess bei Bedarf nochmals anzupassen. Final sind schriftliche Prozess-/Rollenbeschreibungen und Schulungsunterlagen sowie mittels der Prozessmanagementsoftware BIC Design eine Prozessgrafik des überarbeiteten Prozesses zu erstellen.
II.2)
Beschreibung
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Beim Auftragnehmer
Ziel des Projektes 592 ist die Überarbeitung, Optimierung und Dokumentation des Incident Response Prozesses (inkl. Teilprozesse) des CERT-Bund. Dafür ist mittels Interviews und einer Tabletop Exercise eine Bestandsaufnahme durchzuführen, um Prozessgrafiken/-beschreibungen, Rollenbeschreibungen und Problemanalysen anzufertigen. Daraufhin ist ein Soll-Konzept mit Lösungs-/Optimierungsvorschlägen sowie Checklisten für die Implementierung zu entwickeln. Die Implementierung ist, bis auf die Erstellung von barrierefreien Dokumenten- und Präsentationsvorlagen nach Vorgabe des Corporate Design sowie Schulungsunterlagen für die Testphase, nicht Auftragsgegenstand. In der Testphase ist die Tabletop Exercise erneut durchzuführen und das Konzept/der Prozess bei Bedarf nochmals anzupassen. Final sind schriftliche Prozess-/Rollenbeschreibungen und Schulungsunterlagen sowie mittels der Prozessmanagementsoftware BIC Design eine Prozessgrafik des überarbeiteten Prozesses zu erstellen.
Laufzeit in Monaten: 15
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
AP 3.2 und AP 5.2 sind optionale Leistungen. Diese muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung.
Die Beauftragung des AP 3.2 ist abhängig vom Ergebnis von AP 3.1. Die Beauftragung des AP 5.2 ist abhängig vom Ergebnis von AP 5.1.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
siehe LB
siehe LB
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
11.04.2023
14:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
11.04.2023
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10.03.2023