Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Gaschromatograph (GC) mit massenselektivem Detektor (MSD)
214-02.05-20.0019-22-II-D
Gaschromatografen (38432210)
Lieferauftrag
Gaschromatograph (GC) mit massenselektivem Detektor (MSD)
II.2)
Beschreibung
Braunschweig (DE91, NUTS 2)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Bundesallee 51
38116 Braunschweig
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung inkl. fachkundiger Installation eines Gaschromatographen (GC) mit massenselektivem Detektor (MSD) und eines Rechnersystems (im Folgenden als "Gerätesystem" bezeichnet) inkl. Auswerte- und Steuerungssoftware (im Folgenden als "Software" bezeichnet). Zudem ist eine fachkundige Einweisung in die Bedienung und Funktion des Gerätesystems und in die Software durch geeignetes deutschsprachiges Personal des Auftragnehmers für drei Mitarbeiter des Auftraggebers bei diesem vor Ort durchzuführen sowie ein deutsch- oder englischsprachiges Anwenderhandbuch für das Gerätesystem und die Software in elektronischer Form per E-Mail zu übermitteln. Für einen Zeitraum von drei Jahren ab betriebsbereiter Aufstellung ist zudem eine jährliche Wartung durchzuführen (optional erfolgt eine vierte Wartung). Ferner unterhält der Auftragnehmer eine Telefonhotline durch qualifizierte und geschulte deutschsprachige Gerätetechniker/innen zu den üblichen Geschäftszeiten des Auftraggebers (Montag bis Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr) und garantiert für einen Zeitraum von mindestens acht Jahren nach betriebsbereiter Aufstellung die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für das Gerätesystem. Die Bereitstellung von neuen Softwareprogrammständen garantiert der Auftragnehmer für einen Zeitraum von fünf Jahren nach betriebsbereiter Aufstellung.
30.06.2023
optionale vierte Wartung
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
optionale vierte Wartung
nein
Die Angabe unter II.2.7) erfolgt lediglich aus technischen Gründen und stellt kein tatsächliches Datum dar. Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (siehe
Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die
Zusicherung des Abschlusses einer ausreichenden
Betriebshaftpflichtversicherung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
18.04.2023
12:00
- Deutsch (DE)
30.06.2023
18.04.2023
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)
Zusätzliche Angaben
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
C)
Zusätzlich zu den unter Abschnitt III beschriebenen Erklärungen hat der Bieter folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- Leistungsverzeichnis,
- Angebotsbestätigung,
- Produktbeschreibung,
- Nachweis Gütezeichen für den angebotenen Monitor sowie
- Wartungsumfang gemäß Herstellervorgaben.
Detailinformationen zu den geforderten Unterlagen sind den
Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu
entnehmen.
D)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
E)
Bietergemeinschaften
Nähere Angaben hierzu sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
H) Nachunternehmen/Unteraufträge
Nähere Angaben hierzu sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
F)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
G)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09.03.2023