Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Organisation und Durchführung von Telefonaktionen der BZgA
214-02.05-20.0256-22-II-G
Verwaltung von Öffentlichkeitsarbeit (79416100)
Dienstleistungen
Organisation und Durchführung von Telefonaktionen der BZgA
II.2)
Beschreibung
Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
Köln (DEA2, NUTS 2)
Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13, NUTS 3)
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712, NUTS 3)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Organisation und Durchführung von Telefonaktionen zu ausgewählten Gesundheitsthemen der BZgA einschließlich der Begleitkommunikation mit redaktioneller Vor- und Nachberichterstattung in Form von Resonanzveröffentlichungen mit den relevanten Fragen und Antworten der Telefonaktionen sowie einer Übersicht zu den wichtigsten Serviceangeboten der BZgA ("Infokasten") zum jeweiligen Thema.
Laufzeit in Monaten: 24
Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, die Rahmenvereinbarung bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu den bestehenden Bedingungen und den Preisen gemäß dem Angebot des Bieters zu verlängern. Im Falle der Verlängerung endet die Rahmenvereinbarung jeweils nach weiteren zwölf Monaten oder bei Erreichung bzw. Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze. Bei der Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme der Option.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Es besteht die unter II.2.7) genannte Verlängerungsoption.
nein
Der Daten unter II.2.7) werden aus rein technischen Gründen angegeben. Die tatsächliche Vertragslaufzeit ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
- Auszug aus Registern
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Anhand der Angaben des Bieters wird im Rahmen der Eignungsprüfung festgestellt, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Bieter von der Auftragserteilung ausgeschlossen.
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
18.04.2023
12:00
- Deutsch (DE)
30.06.2023
18.04.2023
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)
Zusätzliche Angaben
A) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B) Der Bieter hat zusätzlich zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Nachweisen/Erklärungen folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen):
- Leistungsverzeichnis im aidf-Format,
- Angebotsbestätigung,
- fachliche Lebensläufe der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
- Konzept.
C) Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) detailliert beschrieben sowie in der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) aufgeführt.
D) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
E) Fragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, per E-Mail oder Fax an die unter I.3) genannte Stelle zu richten. Weitere Hinweise hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
F) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen)
G) Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen)
H) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
I) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09.03.2023