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Ausschreibungsdetails

Futtermittel für Dienstpferde (B 23.30 - 0681/22/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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11.03.2023

18.04.2023 11:30

18.04.2023 11:30

B 23.30 - 0681/22/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

11.03.2023 13:45

2023/S 052-153218

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-2417
Fax: +49 2289910610-2417

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Futtermittel für Dienstpferde

B 23.30 - 0681/22/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Zubereitete Futtermittel für Nutztiere und andere Tiere (15710000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über Futtermittel, Raufutter und Einstreu für die Dienstpferde der Bundespolizeidirektion Berlin (BPOLD)

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

200.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Stroh und Futterpflanzen (03114000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Bundespolizeiinspektion Polizeiliche Sonderdienste - Reiterstaffel

Alte Potsdamer Straße 92, 14532 Stansdorf

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvereinbarung über ein Gesamtvolumen von 200.000,00 € zur Beschaffung von Futtermittel, Raufutter und Einstreu für die Dienstpferde der Bundespolizeidirektion Berlin.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 18

Sofern der Höchstwert des Auftragvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleich bleibenden Konditionen um 6 Monate. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 24 Monate.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen

Leistungsfähigkeit füllen Sie bitte die Anlage

"Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese

Ihrem Angebot bei. Sofern Sie in der abgegebenen Erklärung

auf die Vorlage eines Versicherungsnachweises verweisen,

fügen Sie diesen bitte in Kopie ebenfalls Ihrem Angebot bei. Die

entsprechend geforderten Deckungssummen sind im Entwurf

der Rahmenvereinbarung geregelt.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

3.4.2.1 Referenzen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens

drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen

Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den

Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen

anhand der Referenzen dar.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,

• Wert des Auftrages,

• Zeitraum der Leistungserbringung,

• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der

Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein

(maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung -

gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die

angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer

Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom

Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen

geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese

Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen

geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI

entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die

Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie

diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das

Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der

Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/

Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen

(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus

vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte

berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer

Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen

angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und

200.000 €).

3.4.2.2 Gütesiegel

Es wird ein Gütesiegel für die angebotenen Futtermittel

gefordert. Beispielhaft wird dazu das durch die DEKRA

abgegebene GMP+ Zertifikat (Good Manufacturing Practice) für

Futtermittel genannt.

Zu den angebotenen Produkten gilt zudem das Vorhandensein

einer betriebsinternen Qualitätssicherung, welche mindestens:

- Die Wareneingangskontrolle,

- Das Vorbeugen von Schädlingsbefall

beinhaltet.

3.4.2.3 Zertifizierte Tiernahrung und Einstreumittel

Erklärung über die Einhaltung der lt. Leistungsbeschreibung

unter der Ziffer 1 genannten gesetzlichen Anforderungen an die

Herstellung, Verarbeitung wie auch die Anwendung der

HACCP- Grundsätze (Hazard Analysis and Critical Control

Points) in der Futtermittelerzeugung in Form einer

Eigenerklärung bzw. sofern vorhanden die Vorlage einer Zertifizierung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

18.04.2023

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.05.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

18.04.2023

11:31

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

03.03.2023



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