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Ausschreibungsdetails

EU-TELA_EKA Reinigung RLT (VV-2023-0048)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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05.03.2023 (letzte Änderung am 20.03.2023)

03.04.2023 10:00

03.04.2023 10:00

VV-2023-0048

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

20.03.2023 12:40

2023/S 048-141905

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Postanschrift: Kirchhofstraße 1-2
Postleitzahl: 14776
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS: Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt (DE401, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 03018473016316
Hauptadresse: https://bfaa.diplo.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

EU-TELA_EKA Reinigung RLT

VV-2023-0048

II.1.2)
CPV-Code

Hygienedienste für Gebäude und Anlagen (90920000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Reinigung/Desinfektion der raumlufttechnischen Anlagen in der Deutschen Botschaft Tel Aviv

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Israel (IL)

Deutsche Botschaft in Tel Aviv 2, HaShlosha St., Gebäude C

6706054 Tel Aviv Israel

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Reinigung und Desinfektion der raumlufttechnischen (RLT) Anlagen in den Räumlichkeiten der Botschaft Tel Aviv auf Grund auftretender Schimmelpilzbildung, bestehend aus Außen und Fortluftsystemen, Umluftanlagen inklusive des Luftkanalsystems und der Luftdurchlässe zur Raumklimatisierung (Büroräume / Versammlungsräume) sowie Raumreinigung (Siehe Leistungsverzeichnis)

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

02.05.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.

1. Fachunternehmen, mit dem Spezialbereich der "Reinigung von RLT Anlagen"

2. Die ausführende Firma muss mindestens über eine staatlich anerkannte Hygienefachkraft verfügen, welche die Arbeiten vor Ort begleitet, überwacht und dokumentiert.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1. Ausführungskapazitäten; Der Ausführungszeitraum muss auf Grund der Gefahr sich ausbreitender gesundheitsbeeinträchtigender Schadstoffe in den Büroräumen und zum Schutz der Nutzer mit der Kühlperiode Anfang Mai beginnen und ohne Unterbrechung innerhalb von 5-8 Wochen erfolgen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Erfahrungen im Auslandseinsatz in Bezug aus Personaleinsatz, Personalfürsorge, Agieren im Ausland, Logistik von Werkzeug und Material spielen eine große Rolle für den Erfolg und die Durchführung des einmaligen kompakten Leistungsumfangs, mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre.

2. Erfahrungen im Ausland in Zusammenarbeit mit dem AA/Botschaften, mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre.

3. Das ausführende Personal muss mindestens zulässig der Sicherheitsüberprüfung Ü1 geprüft sein. Die Arbeiten sind in den Räumlichkeiten der Botschaft Tel Aviv bei laufendem Betrieb durchzuführen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die Notwendigkeit einer Reinigung und Desinfektion der betroffenen/befallenen Anlagenkomponenten wurde entsprechend beschrieben um eine gesundheitsbeeinträchtigende Schadstoffausbreitung zu vermeiden.

Die Ausführung der Maßnahme ist dringlich, um die weitere Ausbreitung des Schimmels (begünstigt durch die Kühlperiode) und damit die Entstehung gesundheitlich kritischer Schimmelkonzentration zu vermeiden und die Gefahr der Beeinträchtigung der Gesundheit sowie Schädigung/Kontamination der Anlagenkomponenten abzuwehren und entgegenzuwirken. Die Maßnahmen sollten umgehend, vor oder mit Beginn der nächsten Kühlperiode zu Anfang Mai 2023 starten, um eine weitere Schimmelausbereitung zu vermeiden.

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

03.04.2023

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

24.04.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

03.04.2023

10:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

20.03.2023



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