Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
EU-TELA_EKA Reinigung RLT
VV-2023-0048
Hygienedienste für Gebäude und Anlagen (90920000)
Dienstleistungen
Reinigung/Desinfektion der raumlufttechnischen Anlagen in der Deutschen Botschaft Tel Aviv
II.2)
Beschreibung
Israel (IL)
Deutsche Botschaft in Tel Aviv 2, HaShlosha St., Gebäude C
6706054 Tel Aviv Israel
Reinigung und Desinfektion der raumlufttechnischen (RLT) Anlagen in den Räumlichkeiten der Botschaft Tel Aviv auf Grund auftretender Schimmelpilzbildung, bestehend aus Außen und Fortluftsystemen, Umluftanlagen inklusive des Luftkanalsystems und der Luftdurchlässe zur Raumklimatisierung (Büroräume / Versammlungsräume) sowie Raumreinigung (Siehe Leistungsverzeichnis)
Preis
02.05.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
1. Fachunternehmen, mit dem Spezialbereich der "Reinigung von RLT Anlagen"
2. Die ausführende Firma muss mindestens über eine staatlich anerkannte Hygienefachkraft verfügen, welche die Arbeiten vor Ort begleitet, überwacht und dokumentiert.
1. Ausführungskapazitäten; Der Ausführungszeitraum muss auf Grund der Gefahr sich ausbreitender gesundheitsbeeinträchtigender Schadstoffe in den Büroräumen und zum Schutz der Nutzer mit der Kühlperiode Anfang Mai beginnen und ohne Unterbrechung innerhalb von 5-8 Wochen erfolgen.
1. Erfahrungen im Auslandseinsatz in Bezug aus Personaleinsatz, Personalfürsorge, Agieren im Ausland, Logistik von Werkzeug und Material spielen eine große Rolle für den Erfolg und die Durchführung des einmaligen kompakten Leistungsumfangs, mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre.
2. Erfahrungen im Ausland in Zusammenarbeit mit dem AA/Botschaften, mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre.
3. Das ausführende Personal muss mindestens zulässig der Sicherheitsüberprüfung Ü1 geprüft sein. Die Arbeiten sind in den Räumlichkeiten der Botschaft Tel Aviv bei laufendem Betrieb durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Die Notwendigkeit einer Reinigung und Desinfektion der betroffenen/befallenen Anlagenkomponenten wurde entsprechend beschrieben um eine gesundheitsbeeinträchtigende Schadstoffausbreitung zu vermeiden.
Die Ausführung der Maßnahme ist dringlich, um die weitere Ausbreitung des Schimmels (begünstigt durch die Kühlperiode) und damit die Entstehung gesundheitlich kritischer Schimmelkonzentration zu vermeiden und die Gefahr der Beeinträchtigung der Gesundheit sowie Schädigung/Kontamination der Anlagenkomponenten abzuwehren und entgegenzuwirken. Die Maßnahmen sollten umgehend, vor oder mit Beginn der nächsten Kühlperiode zu Anfang Mai 2023 starten, um eine weitere Schimmelausbereitung zu vermeiden.
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
03.04.2023
10:00
- Deutsch (DE)
24.04.2023
03.04.2023
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20.03.2023