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Ausschreibungsdetails

Strategie, Konzeption, Redaktion, visuelle Ausgestaltung und Betreuung der behördenübergreifenden BZgA-Kommunikation der "Prävention und Gesundheitsförderung" mit Schwerpunkt Social Media

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01.03.2023

30.03.2023 12:00

30.03.2023 12:00

BZgA_RV_31_23

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

14.03.2023 16:22

2023/S 045-130074

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postanschrift: Maarweg 149-161
Postleitzahl: 50825
Ort: Köln
NUTS: Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bzga.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Strategie, Konzeption, Redaktion, visuelle Ausgestaltung und Betreuung der behördenübergreifenden BZgA-Kommunikation der "Prävention und Gesundheitsförderung" mit Schwerpunkt Social Media

BZgA_RV_31_23

II.1.2)
CPV-Code

Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten (79550000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Mit der behördenübergreifenden Kommunikation, den Presseaktivitäten und den übergreifenden Social-Media-Kanälen sowie der Dachmarken-Webseite bzga.de hat sich die BZgA in den vergangenen Jahren als relevante und vertrauenswürdige Absenderin im Bereich digitaler Gesundheitskommunikation positioniert.

Auftragsgegenstand sind neben der konzeptionellen Weiterentwicklung der behördenübergreifenden Online- und Social-Media-Kanäle, der Erstellung von Content-Pieces (Text und Visual) sowie der Entwicklung und Umsetzung von strategischer Bewerbung redaktioneller Beiträge auch die übergreifende konzeptionelle Weiterentwicklungen im Bereich der digitalen Kommunikation. Hierzu zählen Inhalts- und Format- Entwicklungen für die zentrale Behörden-Dachmarken-Webseite, die Konzeption von digitalen und dialogischen Formaten oder Beratungsleistungen für die konzeptionelle Kommunikationsgestaltung.

Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Social-Media-Kommunikationsstrategie ist notwendig, da die Entwicklungen im Bereich Social Media einer enormen Dynamik unterliegen, was Auswirkungen auf Content-Formate und die Kanalauswahl haben kann. Auch sind - fußend auf neuen epidemiologischen Erkenntnissen - ggf. reaktionsschnelle notwendige Anpassungen der Kommunikationsstrategie sowie der Content-Gestaltung zu bedienen. Somit wird der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zeitnah und agil mit Content reagieren, die vorherige fachliche Abstimmung mit dem Auftraggeber vorausgesetzt. Aufgrund der oben beschriebenen Dynamik des Mediums ist es gegeben, dass sich während der Vertragslaufzeit zeigt, dass zusätzlich besonders reichweitenstarke soziale Netzwerke für eine breite Ansprache der Zielgruppe geprüft werden. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers Trends, Entwicklungen und Veränderungen im Blick zu behalten und ggf. dem Auftraggeber die Verstärkung bzw. Initialisierung eines zusätzlichen Kanals vorzuschlagen und zu konzeptionieren. Die Entscheidung darüber trifft der Auftraggeber.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)

Köln

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Mit der behördenübergreifenden Kommunikation, den Presseaktivitäten und den übergreifenden Social-Media-Kanälen sowie der Dachmarken-Webseite bzga.de hat sich die BZgA in den vergangenen Jahren als relevante und vertrauenswürdige Absenderin im Bereich digitaler Gesundheitskommunikation positioniert.

Auftragsgegenstand sind neben der konzeptionellen Weiterentwicklung der behördenübergreifenden Online- und Social-Media-Kanäle, der Erstellung von Content-Pieces (Text und Visual) sowie der Entwicklung und Umsetzung von strategischer Bewerbung redaktioneller Beiträge auch die übergreifende konzeptionelle Weiterentwicklungen im Bereich der digitalen Kommunikation. Hierzu zählen Inhalts- und Format- Entwicklungen für die zentrale Behörden-Dachmarken-Webseite, die Konzeption von digitalen und dialogischen Formaten oder Beratungsleistungen für die konzeptionelle Kommunikationsgestaltung.

Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Social-Media-Kommunikationsstrategie ist notwendig, da die Entwicklungen im Bereich Social Media einer enormen Dynamik unterliegen, was Auswirkungen auf Content-Formate und die Kanalauswahl haben kann. Auch sind - fußend auf neuen epidemiologischen Erkenntnissen - ggf. reaktionsschnelle notwendige Anpassungen der Kommunikationsstrategie sowie der Content-Gestaltung zu bedienen. Somit wird der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zeitnah und agil mit Content reagieren, die vorherige fachliche Abstimmung mit dem Auftraggeber vorausgesetzt. Aufgrund der oben beschriebenen Dynamik des Mediums ist es gegeben, dass sich während der Vertragslaufzeit zeigt, dass zusätzlich besonders reichweitenstarke soziale Netzwerke für eine breite Ansprache der Zielgruppe geprüft werden. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers Trends, Entwicklungen und Veränderungen im Blick zu behalten und ggf. dem Auftraggeber die Verstärkung bzw. Initialisierung eines zusätzlichen Kanals vorzuschlagen und zu konzeptionieren. Die Entscheidung darüber trifft der Auftraggeber.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 24

Es besteht die Option der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Es besteht die Option der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Der Schätzwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt 300.000,00 EUR Brutto(!). Der Höchstwert beträgt 1.400.000,00 EUR Brutto (!) über die gesamte Vertragslaufzeit.

Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB

2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG

3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern oder Verbänden aus der Pharma-, Tabak-, Cannabis- und Alkoholindustrie unterhalten hat und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.

5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die Historie und die Philosophie, die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.

6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen).

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

7. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.

7. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

8. Vorlage geeigneter Referenzen

Vorlage von Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und mit Angabe

- des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),

- der Bezeichnung des Projektes

- des Projektzeitraums,

- des Projektvolumens und

- des Projektinhalts.

Es sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein Referenzprojekt kann mehrere Mindestanforderungen abdecken.

9. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen

Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.

In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen.

zu 8.:

-Es ist mindestens eine Referenz einzureichen im Bereich der projektbezogenen Onlineredaktion mit einem Umfang von mindestens 36 erbrachten Personentagen und einer bereits erbrachten Laufzeit von mindestens einem Jahr.

-Es ist mindestens eine Referenz einzureichen im Bereich der Erstellung von Social-Media-Content mit einem Umfang von mindestens 60 erbrachten Personentagen und einer bereits erbrachten Laufzeit von mindestens einem Jahr.

-Es ist mindestens eine Referenz im Bereich Community Management inkl. Erstellung von Community Guidelines und dem Umgang mit Hate Speech im Rahmen von Social Media Kommunikation für einen Kanal mit min. 10.000 Abonnenten/Follower einzureichen, wobei im Projekt eigenständig Kommentare im Namen des Auftraggebers/Kanals abgesetzt wurden. Die Art und Weise des Monitorings der Community des Social-Media-Kanals und des Social-Media-Management-Tools (bspw. swat.io oder Hootsuite) soll ebenfalls angegeben werden.

zu 9.:

- Insgesamt sind mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile für die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen einzureichen; 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Projektleitung und 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Vertretung der Projektleitung.

- Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen jeweils über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, GER).

- Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen jeweils mindestens über drei Jahre Berufserfahrung im Bereich der in der Durchführung von digitalen Kommunikationsmaßnahmen und weisen dies durch persönliche Referenzen nach.

- Die Projektleitung verfügt über Erfahrung im Bereich institutioneller oder Non-Profit-Kampagnen und weist dies durch persönliche Referenzen nach.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

30.03.2023

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.06.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

30.03.2023

12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

27.02.2023



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